Organentnahme,
Landbote Winterthur - Auflage 44’000 Ex
Transplantationsgesetz
Zustimmung
für Organentnahme nötig
(sda)
Nach Meinung des Regierungsrates sollen
Organe nur mit vorgängiger Zustimmung des Verstorbenen beziehungsweise
jener seiner Angehörigen entnommen werden dürfen.
In
seiner gestern veröffentlichten Vernehmlassungsantwort zum eidgenössichen
Transplantationsgesetz hält der Regierungsrat seine Befürwortung der so
genannten erweiterten Zustimmungslösung fest. Sie sei der beste der möglichen
Kompromisse zwischen dem Schutz der persönlichkeitsrecht der spendenden Person
und den Bedürfnissen der auf Organspenden angewiesenen Patientenschaft. Der
Regierungsrat begrüsst die Regelung des Transplantationswesens auf
Bundesebene gerade weil es sich dabei um einen medizinisch,
rechtlich und ethisch besonders sensiblen
Bereich handle. Und auch die vorgesehene zahlenmässige Beschränkung der
Transplantationszentren in der Schweiz findet seine Zustimmung.
Kritisch
äussert sich die Regierung zur
Delegation wichtiger Fragen auf die Verordnungsebene. Zudem würden die
bestehenden Strukturen des Transplantationswesens zu wenig berücksichtigt,
heisst es in der Mitteilung. Eine noch restriktivere Fassung der vorgesehenen
Bewilligungspflicht fordert der Regierungsrat für den Bereich
Xenotransplantation - die Transplantation tierischer Organe, Gewebe oder Zellen
in den Menschen. Hier müssten auch Aspekte
des Tierschutzes in die Diskussion einbezogen und wenn möglich in einer
gleichzeitigen Revision des Tierschutzgesetzes geregelt werden
(sda)
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