Presseschau No 13 –
„Sterbetourismus:
Justiz ermittelt“.
„Die
Geister die wir riefen“ ...
“spezial“ zur Thema/Diskussion „Töten“, neu „Sterbehilfe“ genannt
Justiz
ermittelt gegen Dignitas - Sonntags Zeitung
21.9.2003 –ferner: Tages Anzeiger 22.09.2003 (Sterbehelfer im Visier der
Justiz) – Le Temps 2.9.03, Le Matin 23.9.03, usw.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft untersucht mögliche vorsätzliche Tötung eines
Alzheimerkranken
Die umstrittene
Sterbehilfeorganisation Dignitas gerät ins Visier der Staatsanwaltschaft.
Diese untersucht, ob im Fall eines Alzheimerkranken vorsätzliche Tötung
vorliegt. Gleichzeitig registriert die Polizei neue Rekordzahlen bei den
Ausländern, die nach Zürich reisen, um sich hier bei der Selbsttötung helfen
zu lassen. Und Fragen wirft die Praxis auf, wonach die Sterbehelfer neuerdings
nicht mehr ehrenamtlich arbeiten, sondern gegen Entschädigung.
„Beim Gerichtsmediziner und bei mir haben die Alarmglocken geläutet“, sagt
Andreas Brunner. Der Zürcher Staatsanwalt spricht vom Tod eines 76jährigen
Franzosen, de an Alzheimer litt….
... Wusste der Mann was er tat? Brunner: „Es ist fraglich, ob er urteilsfähig
war“
…“Brunner, der auf Minellis Wortwahl „nicht eintreten“ will, kontert: „Die
ärztlichen Zeugnisse, auch die von Dignitas eingereichten, sprechen eine ganz
andere Sprache“. Der Franzose habe beispielsweise zeitliche und örtliche
Orientierungsprobleme gehabt.
Zwei Drittel der Diginitas-Mitglieder kommen aus dem Ausland.
Wachsendes Unbehagen löst Dignitas auch wegen des zunehmenden Sterbetourismus
aus. Von Anfang Januar bis Anfang August 203 registrierte die Stadtpolizei
Zürich bei Dignitas bereits 50 Todesfälle; davon betrafen 49 Ausländer. Der
Grosteil der Sterbewilligen reiste aus Deutschland an, neuerdings lassen sich
aber auch Amerikaner und Israeli ...
Weil die Freitodbegleiter immer häufiger im Einsatz stehen, erhalten sie
neuerdings eine Entschädigung. „Es ist unanständig zu erwarten, dass sie sich
mehrmals im Monat einfach so einen ganzen Tag lang zur Verfügung stellen2,
sagt Minelli. Wie viel Geld die Sterbehelfer bekommen, will er nicht sagen….
Rechtlich sind die Entschädigungen problematisch. Laut Strafrecht ist
Suizidhilfe nur dann erlaubt, wenn sie „nicht aus selbstsüchtigen
Beweggründen“ erfolgt. Von eigennutz könne bei Dignitas keine Rede sein, sagt
Minelli…
HINWEIS der Internet-Red.: lesen Sie auch in Presseschau No 12 wo Sie u.a.
folgende Sätze finden:
Dies kostet den Staat pro «Sterbetourist» 3000 bis 5000 Franken. Die Behörden
klären ab, ob beim Freitod nicht gegen die einschlägigen
Strafgesetzbestimmungen verstossen wurde. In Zürich kam es noch nie zu einem
Strafverfahren. Zu den Kosten
sagt Staatsanwalt
Andreas Brunner: …..
- - - - - - -- - - - - - - - - - -- - - - - - - - - - - - - - - - - - -
- - - - - - - -
Umstrittene Sterbehilfe –
Jetzt
ermittelt die
Staatsanwaltschaft –
Selbstmord als Exportprodukt
Sonntags Zeitung - 21.09.2003
über
das Sterbehilfe-Paradies Schweiz
Der Sterbetourismus
boomt. Die Organisation Dignitas hilft jede Woche zwei Ausländern, die zum
Sterben in die Schweiz reisen, bei der Selbsttötung. Die Mitgliederzahl des
Vereins hat sich innert zwölf Monaten verdoppelt. Absurd: Im Jahresbericht
wird das Wachstum auf die Kommastelle genau ausgewiesen – plus 109,7%.
Englische und deutsche Medien schreiben über das Sterbehilfe-Paradies Schweiz
und seine Hauptstadt.
„Euthanisieren“ in Holland -
Ein paar Fälle –
siehe in Presseschau No 12, sowie in den getrennten Beiträgen …
In einem alarmierenden und kritischen Beitrag in der deutschen
Mediziner-Fachschrift «Der Internist» hat in der Juli-Ausgabe der
niederländische Arzt (und ehemalige Präsident der holländischen
Ärztegesellschaft) K. F. Gunning seine Erfahrungen angesichts der neuen
Rechtslage beschrieben. Mehr in Press News No 12.
Dr. K.F. Gunning in
Rotterdam ist , Präsident der World Federation of Doctors who respect Human
Life, der die Europäische Ärzteaktion angeschlossen ist.
-> Siehe den ganzen, alarmierenden und kritischen (und
weitere) Beitrag
unter button: „Du sollst nicht töten“
Im „Sonntag“ sowie „Leben
und Glauben" vom 25.9.2003 wird
Dr
Karl F. Gunning interviewt: Lizenz zum Töten?
Seit
vergangenem Jahr ist in den Niederlanden die aktive Sterbehilfe zulässig, wenn
bestimmte Kriterien erfüllt sind. Vor allem von christlicher Site wird dies
kritisiert, während die Mehrheit der Bevölkerung mit dem Parlamentsentscheid
einverstanden ist.
Lizenz zum Töten?
Patienten, die in Holland keine Sterbehilfe wünschen, sind ihres Lebens nicht
mehr sicher. Unsere Gesetzgebung schützt die Ärzte und nicht deren Patienten“.
Karl Friedrich Gunning sitzt in der Stube seines Hauses in einem Vorort von
Rotterdam. Er muss um jedes Wort ringen, und manchmal, wenn das Reden in
Stammeln übergeht, übernimmt seine Frau die Rolle der Dolmetscherin… Er leidet
an der parkinsonschen Krankheit. Sie behindere ihn, sagt Gunning, aber zu keinem
Augenblick denke er daran, seinem Leben vorzeitig ein Ende zu setzen, sollte das
Leiden noch schlimmer werden. Das sage er nicht nur als Kranker, sondern auch
als Arzt.
Gunning hat jahrzehntelang als Hausarzt praktiziert. Am Ende seiner
Berufslaufbahn betreute er Opfer aus nationalsozialistischen
Konzentrationslagern, die an Spätfolgen von Gefangenschaft und Misshandlung
litten. In den siebziger Jahren kämpfte er vergeblich gegen die Legalisierung
der Abtreibung. Er war Mitbegründer des holländischen Ärzteverbandes, dem rund
500 Mediziner mit christlicher Ausrichtung angehören, und Präsident des
Weltverbandes der Ärzte, die das menschliche Leben respektieren. Seit über
dreissig Jahren ist Gunning im politischen Kampf gegen die aktive Sterbehilfe
engagiert. „Das Lebens ist für mich ein unantastbares Gut. Wir haben als Ärzte
die Aufgabe, Leben zu erhalten, und nicht, es zu beenden. Da gibt es keine
Ausnahme“, begründet er seine Haltung. …..
Walburg de Jong (NVVE Euthanasie Vereinigung)… wird hernach zitiert über den
„wünschenswerten Strafausschliessungs-Grund für den Arzt bei aktiver
Sterbehilfe“….
Damit wurde unter bestimmten Bedingungen zulässig, was schon seit Anfang der
neunziger Jahre nach einem Entscheid des höchsten niederländischen Gerichts zur
gängigen Praxis geworden war: die Tötung von unheilbar kranken auf deren
ausdrücklichen Wunsch hin.
“Eine Legalisierung bedeutet das nicht“, stellt Walburg de Jong klar.
Sterbehilfe sei grundsätzlich nach wie vor strafbar. Auf eine Strafverfolgung
wird verzichtet, wenn der Arzt, der eine solche Tötung vornimmt, bestimmte
Regeln einhält; usw…..“ -> -> ->
-> HINWEiS: lesen dazu in der
„Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom 30. 9. 2003 den hoch interessanten Beitrag
„Die Kunst des Sterbens“
von Dr. Franz Kamphaus.
Tod auf Bestellung?
Für
Karl Friedrich Gunning ist die im Gesetz vorgeschriebene Sorgfaltspflicht das
Papier nicht wert. „Die Praxis sieht ganz anders aus.“ Gunning erwähnt den Fall
eines alten Mannes, der an Lungenkrebs litt. Mit seinem baldigen Tod musste
gerechnet werden. Der Sohn sage dem Arzt, er habe Ferien geplant und könne nicht
mehr absagen. Er wolle, dass die Beerdigung noch vor seiner Abeise stattfinde.
Der Arzt verabreichte daraufhin dem Todkranken eine seines Erachtens sehr hohe
Dosis Morphium in der Absicht, ihn zu töten. Als er zurückkam, um den Tod
festzustellen, dass der Mann ohne Schmerzen auf der Bettkante. Er habe endlich
genug Morphium bekommen, dass es eine Schmerzen lindere.
“Die Todesmentalität wird in Holland allmählich zur Norm in der medizinischen
Praxis“ kritisiert Gunning. Walberg de Jong bestreitet dies nicht. …. Diese
Praxis werde im Übrigen auch von den überwachenden Kommissionen bestätigt: In
keinem Fall sei es bisher zu einer Anklage gekommen. Dem könnte man allerdings
entgegenhalten, dass kein Arzt einer Behörde Unterlagen zur Verfügung stellen
wird, die ihn belasten könnten.
Karl F. Gunning überzeugen diese Argumente nicht. „Der Papst spricht von einer
Zivilisation des Todes. Er meint damit ein gesellschaftliches Klima, in dem
Leben disponibel und manipulierbar wird, wo es sich ausweisen muss vor
Kosten-Nutzen-Rechnungen. Heute gibt es Mahnwachen vor bedrohten Froschlaichen,
während die Entwertung des menschlichen Lebens weitergeht. Ich hoffe nur, dass
das holländische Modell, das ausser Kontrolle geraten ist, nicht Schule macht in
Europa.“
Wer bestimmt?
…Denn der „gute Tod“, den sich so wohl jeder wünscht, liegt heute tatsächlich in
der Hand des Menschen. Die Grenze zwischen Leben und Tod hat der medizinische
Fortschritt verschoben. Mit technischen Mitteln kann das Leben heute in einem
Ausmass verlängert werden, das für viele Menschen unerträglich ist. Andererseits
ist die Medizin heute auch in der Lage, Leiden so zu lindern, dass nur in
Ausnahmefällen die Schmerzen ein unerträgliches Ausmass annehmen…
Doch ist es nicht auch das Recht jedes Menschen, selbst über seinen Tod
bestimmen zu können? Das
holländische Modell, das letztlich dem Arzt die Entscheidung
über Leben und Tod in die
Hände legt,
beantwortet diese Frage zuungunsten
des Patienten. „
Krebsärztin wird als „Todesengel“ verdächtigt
Blick,
1. Oktober 2003
Sie wollte nur Schmerzen lindern, sagt die Krebsärztin (53). Aber 76 Patienten
sind nun tot.
Der Staatsanwalt ermittelt gegen die Oberärztin der berühmten Paracelsus-Klinik
wegen Tötungsdelikten in 76 Fällen. Aufgeflogen war der „Todesengel
in
Weiss“ weil in ihrer Abteilung besonders viel Morphium verbraucht wurde. Aber
ihre Krebspatienten waren keineswegs alle todkrank. Hat die Ärztin auf Wunsch
der Patienten getötet? Oder hat sie gar gemordet? Gerichtspräsident Heinz
Dreicocker (53):“ Medizinische Gutachten haben den Verdacht untermauert, dass
sie Sterbehilfe geleistet hat.“ Es lies alle Krakenakten beschlagnahmen und zwei
Leichen ausgraben und untersuchen….
Auch Anthony Quinn, Ronald Reagan und Caroline von Monaco liessen sich in der
bekannten Klinik behandeln....
Alarmlampen leuchten auf -
Tages Anzeiger
18.09.2003
Leserbrief von P. Aebersold, Zürich zu „Sterbehelfer fordern
Anti-Suizid-Kampagne, Tages Anzeiger vom 12.9.03
Müssen nicht alle
Alarmlampen aufleuchten, wenn Vertreter von so genannten
Sterbehilfeorganisationen sich plötzlich für Suizid-Prophylaxe stark machen?
Der Widerspruch löst sich jedoch schnell auf. Die Sterbehilfebefürworter
verstehen anscheinend unter Prophylaxe nicht, die Suizidgefährdeten vor dem
Tode zu bewahren, wie jeder Leser annehmen würde. Die Prophylaxe muss laut
Minelli so angesetzt werden, dass untaugliche Suizidversuche von vorneherein
unterleiben und dadurch verursachte Kosten ermieden werden.
Zudem müsse der Zugang zum begleiteten Freitod einfacher werden. Soll nun die
aktive Sterbehilfe durch die Hintertüre eingeführt werden, nachdem sie vom
Nationalrat erst vor kurzem klar abgelehnt wurde? Die Propagierung und
Ausweitung des Schweizer Strafgesetzartikels 114 (der vom Gesetzgeber für
Fälle von Tötung auf Verlangen in Extremsituationen vorgesehen wurde) durch
die Sterbehilfeorganisationen hat Zürich bereits zu einem Mekka für
Sterbewillige aus der ganzen Welt gemacht. Die Zurückhaltung der Medien bei
Suiziden hat doch nichts mit dem Tabu zu tun, sondern gründet auf der
Tatsache, das Medien Vorbildcharakter haben und die Suizidfälle bei häufigen
Medienberichten noch mehr zunehmen.
P. Aebersold, Zürich
Tages Anzeiger 27.
September 2003
“Sterbehilfe keine Lösung“
(Sterben auf Wunsch,
Forum vom 20.9.03)
... Beihilfe zum Selbstmord darf nicht damit gerechtfertigt werden, dass
dadurch gesellschaftliche Probleme wie die ÜBERalterung gelöst werden könnten.
Der Wert eines Menschenlebens hängt NICHT von dessen Leistungsfähigkeit oder
unmittelbaren Nutzen irgendjemandem ab, sondern ergibt sich dadurch, dass der
Mensch vom höchsten Gott geschaffen und gewollt wurde und nicht per Zufall
entstanden ist....
Selbst wenn der Prozentsatz der „Selbstmordwilligen“ in Pflegeheimen so hoch
ist, wie das die Leserbriefschreiberin vermutet, bietet die Sterbehilfe keine
echte Lösung. Denn wenn Umstände (Vereinsamung, Anonymität, Herausreissen aus
sozialen Netzen) lebensunwürdig sind – nicht das Leben selbst - , müssen diese
tragischen Situationen beendet werden und nicht die Leben der
Betroffenen.
- Hanspeter Wilhelm, Steinmaur -
Sterbehilfe
.“Sonntag“,
18.09.03
Exit auch in Freiburger Heimen erlaubt.
„Sterbehilfe-
Organisationen wie Exit oder Dignitas dürfen in den Pflegeheimen des Kantons
Freiburg tätig werden……“
Freiburger
Nachrichten 24.9.2003
Für ein
würdiges Ende des Lebens
Kirchenversammlung
diskutierte über Sterbehilfe
Der Artikel über das Ende des Lebens im Vorentwurf zur neuen Verfassung weckt
ungute Gefühle. Die Kirche und viele andere, die Stellung genommen haben,
sprechen sich für die alte Formulierung aus....
Sterbehilfe umstritten
Kaum eine andere Bestimmung habe jedoch so viele Stellungnahmen provoziert wie
Artikel 39, sagte Geinoz. Das dort verankerte „Recht, in Würde zu sterben“,
weckte bei einer Mehrheit der Vernehmlasser, namentlich auch bei den Kirchen,
ungute Gefühle. Dieser Artikel biete die Möglichkeit der Einführung der
passiven oder gar aktiven Sterbehilfe, argwöhnten sie. Die kkK zieht deshalb
dem jetzigen Artikel den Minderheitsantrag vor, der vom Recht spricht, „das
Ende seines Lebens in Würde zu leben“....
„Keine ärztliche Tätigkeit“
Neue
Zürcher Zeitung 15.01.2003 -
Bündner Ärzteverein erteilt der Sterbehilfe in einem Positionspapier eine Absage
Der Bündner Ärzteverein spricht sich gegen Sterbehilfe und für eine würdige
Sterbebegleitung aus. Die Aufgabe aller Behandlungen und Pflegenden sei eine
Begleitung des Lebens bis zum Ende, heisst es in einer Standortbestimmung zu
diesem Thema.
Soll an Menschen, die dem Tode nahe sind, Sterbehilfe geleistet werden? …
Nicht nur eine Stellungnahme
Nun hat sich auch der Bündner Ärzteverein in die Diskussion eingeschaltet. Und
zwar mit einem entsprechenden Positionspapier, das von einer vereinsinternen
Arbeitsgruppe erarbeitet worden ist. Die Frage der Sterbehilfe könne zwar von
niemandem abschliessend beantwortet werden, erklärt Fritz Hasler, der
Präsident des Bündner Ärztevereins, auf Anfrage. Man habe aber dennoch eine
Standortbestimmung vornehmen wollen, um so auch einen
Diskussionsbeitragleisten zu können… Das Positionspapier ist allerdings nicht
nur eine Stellungnahme zum Thema Sterbehilfe. Es gibt … auf einem Merkblatt
Empfehlungen ab, wie sie mit der Problematik umgehen sollen.
So soll der Begriff Sterbehilfe, „wo immer möglich vermieden werden“. Auch
ruft das Merkblatt auf, keine direkte aktive Sterbehilfe zu leisten, weil man
allein der Palliativmedizin (Schmerzlindernde Behandlung) verpflichtet sei.
Als „Tabu“ bezeichnet der Ärzteverein die Beihilfe zum Suizid (Selbstmord).
„Die Aufgabe aller Behandelnden und Pflegenden ist eine Begleitung des Lebens
bis zum Ende, also auch eine würdige Sterbebegleitung“, heisst es.
Verfügung ist verbindlich
Sein kategorisches Nein zur Sterbehilfe begründet der Ärzteverein unter
anderem damit, dass sich im Parlament eine deutliche Mehrheit gegen Cavallis
Vorstoss und somit gegen die Schaffung von Strafausschliessungsgründen für
aktive Sterbehilfe ausgesprochen hat. Zudem habe der Europäische Gerichtshof
in einem Entscheid einstimmig festgehalten, dass es kein „Menschenrecht auf
Sterben“ gebe, schreibt der Ärzteverein weiter. Was die passive Sterbehilfe
(Verzicht auf lebenserhaltende Massnahmen) angeht, ist der Arzt „nicht
verpflichtet, in der Sterbephase alle noch technisch möglichen Therapiemittel
anzuwenden“.
Ein Verzicht oder ein Abbruch gewisser medizinischer Massnahmen entbinde den
Arzt aber auch nicht von der Pflicht, eine ausreichende Behandlung vom
Schmerz, Atemnot oder anderen Beschwerden ……
Auch könne der Arzt nicht zu Handlungen gegen sein Wissen und Gewissen
verpflichtet werden, heisst es weiter.
Suizidwünschen soll nicht nachgekommen werden. Denn: „Beihilfe zum Suizid ist
keine ärztliche Tätigkeit“….
BÜNDNER TAGBLATT 7.8.2003
ANALOGER Bericht unter dem Titel: Bündner Ärzte: „Es gibt kein Menschenrecht
auf Sterben“
Tote können nicht klagen
Basellandschaftliche
Zeitung
25.07.2003
Bundesgerichts-Entscheid / Ein Vertreter eines Verstorbenen kann in dessen Namen
keinen Prozess führen.
Lausanne. Verstorbene
können keine Prozesse führen. Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde eines
Geschwisterpaars nicht eingetreten, das Selbstmord begangen und – vertreten von
Ludwig A. Minelli – seine Obduktion angefochten hat.
Die französischen Geschwister hatten im Februar 2002 in Zürich in einer Wohnung
der Sterbehilfeorganisation „Dignitas“ Suizid begangen. Zuvor hatten sie Ludwig
A. Minelli, Gründer und Generalsekretär von „Dignitas" bevollmächtigt, nach dem
Tod ihre Rechte wahrzunehmen.
“Persönlichkeit endet mit Tod“
Einen Tag nach dem Selbstmord ordnete die Bezirksrichterin eine Obduktion der
Leiche an. Minelli reichte…Rekurs ein…der jedoch abgewiesen wurde. Die
Persönlichkeit ende gemäss Artikel 31 des Zivilgesetzbuches mit dem Tod, hielt
es fest. Nach der Rechtssprechung versage die Rechtsordnung dem Verstorbenen
jede Rechtsfähigkeit und damit auch die Klageberechtigung.
ganzer Bericht siehe in der BL-Zeitung – der
Tages Anzeiger titelt ebenfalls am 25. Juli 2003:
Dämpfer für Sterbehelfer: Der Verein Dignitas wollte sich gegen die Obduktion
ihrer Klienten wehren. Doch Tote können keine Prozesse führen.
weitere Berichte in Freiburger Nachrichten 25.7.,3;
Töten und sterben lassen ist nicht dasselbe
Bündner Tagblatt 07. 08.2003
Im Sterben nicht allein sein: Ängste und Wünsche zwischen Leben und Tod müssen
thematisiert werden. Die ärztliche Behandlung soll Leiden lindern und nicht das
Leben beenden.
Dr. med.
Raimund Klesse: „Ein Arzt darf nie töten“. Niemand kann für sich das Recht in
Anspruch nehmen, über den Zeitpunkt des Todes eines anderen Menschen zu
entscheiden“… Die (Sterbehilfe-)Organisationen greifen willkürlich in einer
labilen Phase des Lebens ein. Mich erschreckt ihre haarsträubende Praxis, wenn
sie beispielsweise einem Depressiven zum Selbstmord verhelfen. Derjenige, der
das Gift zur Verfügung stellt, übt damit einen starken Druck auf den
suizidgefährdeten Notleidenden aus.
Bündner Tagblatt – 12.8.2003 – Basler Zeitung 12.8.03 – Zürcher Oberländer
12.8.03 – SDA, Franco Baumgartner –Der Landbote 12.8.03 – Zürcher Unterländer,
NZZ, Mittelland Zeitung, Regional Zeitung Hinterthurgau, usw.
Notfalls Gesetz gegen Sterbetourismus
Die Wachstumsrate bei der Suizidhilfe
für Menschen aus dem Ausland macht der Zürcher Justiz zu schaffen. Sie fordert
vom Bund eine rasche gesetzliche Regelung. Sonst will die Zürcher
Staatsanwaltschaft ein kantonales Gesetz vorschlagen.
Die Zunahme ist deutlich:
in den letzten Jahren stieg die Zahl der Ausländer, die zum Sterben nach Zürich
reisten, von 3 (2000) auf 55 (2002). 2003 zeichnet sich ein weiterer Anstieg um
einen Fünftel ab. Die zahlen stammen von Dignitas, der Sterbehilfeorganisation,
die Ausländern ermöglicht, die liberale Schweizer Praxis bei der Suizid-Beihilfe
zu nutzen.
Wachsende Grauzone
Die Fälle gehen über
den Tisch von Staatsanwalt Andreas Brunner und wecken bei ihm wachsendes
Unbehagen: Er kann nicht verstehen, dass beispielsweise die Heiratsvermittlung
staatlich geregelt ist, die Beihilfe zum Suizid jedoch nicht. Jeder könne sich
als Suizidhelfer betätigen, und das liberale Recht werde immer mehr
ausgereizt, betont Brunner gegenüber der SDA.
Er nennt Fälle von Sterbewilligen, welche die tödliche Dosis nicht mehr selbe
einnahmen, sondern per Magensonde erhielten. Aktuell prüfe man den Fall eines
möglicherweise Dementen, bei dem sich die Frage der Urteilsfähigkeit stelle.
Ähnliche Fälle mit Psychischkranken waren und sind auch in andern Kantonen
hängig.
Brunner will die Organisationen ferner verpflichten, ihre Strukturen und
finanziellen Verhältnisse offen zu legen. Und die Sterbehilfeentscheide
müssten von einem zweiten, von der Organisation unabhängigen Arzt abgesegnet
werden. Um den Sterbetourismus zu unterbinden, soll Suizidhilfe nur noch für
Menschen erlaubt sein, die in der Schweiz wohnen…….
Im Nationalrat sind Vorstösse hängig, die Suizidhilfe für Menschen aus dem
Ausland verbieten wollen. Kürzlich hat der Bundesrat nachgedoppelt….
“Sterbehilfe
–
die Schweiz im Gerede“
Neue Zürcher Zeitung 7. Aug. 2003
Ich bin deshalb der Meinung, dass man dieses widersinnige Wort aus dem
Vokabular streichen sollte, umso mehr, als es dafür drei Synonyme gibt, die
beide dem zu bezeichnenden Sachverhalt besser entsprechen: Suizid,
Selbsttötung und Freitod. Aus ähnlichen Überlegungen stört es mich, wenn
„Selbstmorde“ in der Kriminalstatistik figurieren. Suizid gehören
richtigerweise in die Statistik über Todesursachen.
Leserbriefe: Waler Schiesser (Beride)
Sterbehilfe – aktiv oder passiv?
Das Abstellen der Nahrungsmittelzufuhr – also das aktive Verhungern lassen
(man stirbt einen Hungertod) – wird erstaunlicherweise als „passive“
Sterbehilfe bezeichnet. Der Begriff „Sterbehlfe2 wird in der Schweiz sehr
locker auch für Vorgänge eingesetzt, die eigentlich mehr mit „Tötung“ als mit
„Sterben“ zu tun haben. Vielleicht fehlt der Schweiz einfach der Schrecken der
nationalsozialistischen Euthanasie. Dabei ging es um das genau Gleiche: die
Beurteilung des Lebenswertes durch Drittpersonen. Mit Sterbehilfe hat das
nichts zu tun (jeder von uns stirbt, wenn man ihm das Essen
wegnimmt). Stephan
Göldi (Rodersdorf)
Hinweis
auf einen interessanten Beitrag in:
Bürger und Christ
15.01.2002 siehe in Presseschau No 12, folgendes
Die Aufweichung des Tötungsverbots schafft einen Graubereich
Sterbebegleitung statt
aktive Sterbehilfe
Es gehört
zu den wichtigsten Aufgaben des Staates und damit der mensch-lichen
Gemeinschaft, für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger besorgt zu sein.
Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit.
Schreibt Toni Bortoluzzi, Nationalrat, Affoltem a. A./ZH
- - - - - - - - - - - - - - - -
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Bürger und Christ vom 3.8.2001
publizierte auch einen Beitrag von (siehe unter „Du sollst nicht töten)
Nationalrat Dr. J. Alexander Baumann, Kreuzlingen, über
Die
Entscheidung über Leben und Tod darf nicht dem Menschen überlassen werden.
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
- - - - - - -
Frankfurter Allgemeine Zeitung 30. September 2003
Die
Kunst des Sterbens
VON Dr. Franz Kamphaus
Die deutsche Vergangenheit, religiöse Überzeugung, das urtel der Vernunft,
alles spricht dagegen, das Äzte Todgeweihten Sterbehilfe leisten...
I
Die Debatte über die gesetzliche Freigabe der aktiven Sterbehilfe hat
inzwischen die Tagesordnung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
erreicht.
Im Oktober 1939 liess Adolf Hitler schriftlich „die Befugnisse namentlich zu
bestimmender Ärzte so erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar
Kranken bei kritischer Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod
gewährt werden kann“. Diese folgenschwere Anweisung bildete einerseits die
einzige „Rechtsgrundlage“ der mörderischen Euthanasiepraxis.
Die Schlussfassung, die im Spätherbst 1940 von Hitler abgelehnt wurde, trug
die Überschrift „Gesetz über Sterbehilfe für unheilbare Kranke“. Dessen nur
unvollständig erhaltene Präambel nahm Bezug auf einen der
„Nationalsozialistischen Leitsätze“, die der damaligen Strafrechtsreform
zugrunde lagen. Er besagte, die Sterbehilfe als „besonderer Fall der Tötung
auf Verlangen“ sei nicht ins Strafrecht aufzunehmen, denn „die
Volksgemeinschaft ist nicht so erbarmungslos, dem unheilbar Kranken und dem
Sterbenden sein leben und seine Qual gegen dessen Willen aufzuzwingen“.
Paragraph 1 der Beschlussvorlage hatte folgenden Wortlaut: „Wer an
einer unheilbaren, sich oder andere stark belästigenden oder sicher zum Tode
führenden Krankheit leidet, kann auf sein ausdrückliches Verlagen mit
Genehmigung eines besonders ermächtigten Arztes Sterbehilfe durch einen Arzt
erhalten“.
Paragraph 2 erlaubte die Tötung jedes unheilbar Geisteskranken, der
lebenslanger „Verwahrung bedürfen würde“, allerdings, so heisst es,
...unmerklich für ihn“.
An den Gesetzesentwürfen waren hochkarätige Verwaltungsbeamte, Juristen und
Mediziner beteiligt. Keiner von von ihnen brachte grundsätzliche Bedenken oder
Einwände vor....
Sie wollten genau das erreichen, was heute als Lehre aus „der eigenen
politischen Vergangenheit“ eingefordert wird. ...
Man musste kein Nazi sein, um mitschuldig zu werden an einer Entwicklung,
deren verhängnisvolle Dynamik nur zu einem bösen Erwachen führen konnte.
Ein Irrweg führt eben auch dann in die Irre, wenn er durch Leitplanken gesäumt
wird.
II.
Im Juli 1940 nahm der Leiter der Landesanstalt Brandenburg, Dr. Eberl,
ausführlich zum Gesetzesentwurf Stellung. Er zeigte sich zuversichtlich, dass
das neue Stichwort „Sterbehilfe“ sich durchsetzen werde, wenn auch der
ursprüngliche Titel „Gesetz über die Tötung lebensunfähiger“ der „sinngemässeste“
sei...
...Erfahrungen aus Holland und Belgien in unserem Zusammenhang bedenkenswert.
Entgegen der Absicht des niederländischen Gesetzgebers, die Rechtssicherheit
der Ärzteschaft zu erhöhen, wird der Wegfall der Strafandrohung auf Seiten der
Patienten zunehmend umgedeutet in einen rechtlichen oder wenigstens
moralischen Anspruch auf ärztliche Tötung. Ein holländischer Arzt beschreibt
die Entwicklung so: „Wir Ärzte sind durch das Gesetz über eine Grenze gerückt
worden. Die Patienten bitten nicht mehr, sie fordern. So haben wir das
nicht gemeint“. Ein anderer Hausarzt spricht von einem
„Krokettenautomatismus“: „Schmeisst du Geld in einen Automaten, kommt eine
Krokette heraus. So fangen die Patienten an, aufgrund des neuen Gesetzes zu
denken. Aber das Gesetz war nicht für sie gedacht, sondern für uns – damit wir
Ärzte straffrei bleiben“. Offensichtlich hat die Gesetzgebung in den NL das
Problem des Sterbewunsches von Sterbenskranken nicht gelöst, sondern
verschärft. Auch das erklärte Ziel...die Transparenz und die Kontrolle iner
vor dem heimlichen Praxis zu erhöhen, wurde verfehlt. Zwar stieg die Zahl der
gemeldeten Fälle von aktiver Sterbehilfe von 1993 bis 1995, doch hat eine
Studie des Justiz und des Gesundheitsministeriums des Landes ergeben dass nach
wie vor nahezu zwei Drittel der tatsächlich vollzogenen Tötungshandlungen
nicht gemeldet werden, um das gesetzlich vorgeschriebene Prüfungsverfahren
zu vermeiden.
Als wesentlich alarmierender noch muss einzweiter Befund gewertet werden.
Nicht nur hat sich in den Niederlanden nach der begrenzten Legalisierung der
Sterbehilfe die Zahl der Patiententötungen vervielfacht und die Zahl der Fälle
erhöht, in denen die vorgesehenen Fristen drastisch verkürzt oder Patienten
überhaupt nicht gefragt wurden. Vor allem wird der Kreis der Menschen, die
eine Tötung verlangen, für eine Tötung in Betracht gezogen oder faktisch
getötet werden, schrittweise erweitert. Immer öfter sind es nicht Todkranke,
sondern depressive Menschen, die Sterbehilfe beantragen. Man braucht nicht zu
spekulieren, wie das weitergehen wird. Belgien zeigt es jetzt schon: Dort
erlaubt die Gesetzgebung inzwischen in bestimmten Fällen die Möglichkeit
der Euthanasie ohne nachweisbare oder mutmassliche Einwilligung von
Patienten. Sie ist möglich, wenn ein psychisches Leiden vorliegt, ferner auch
bei Patienten, die sich nicht im Endstadium einer tödlichen Krankheit
befinden. Und selbst das muss längst noch nicht das Ende des
eingeschlagenen Weges sein. Die konsequentesten Befürworter der Euthanasie
fordern hartnäckig, aktive Sterbehilfe überhaupt nicht mehr strafrechtlich
zu regeln und die Entscheidung in strittigen Fällen einschlägigen
Kommissionen zu überlassen.
..Aber eines zeigen sie ganz eindeutig: Die Liberalisierung der
Euthanasiegesetzgebung führt auf eine abschüssige Bahn. Es täuscht
sich, wer glaubt, das liesse sich mit rechtlichen Mitteln vermeiden.
Es gibt weder ein moralisches Recht, sich selbst zu töten, noch eine
moralische Pflicht, einen Todeswilligen dabei zu helfen, seinen Entschluss
auszuführen....
Etikettenschwindel
Die Christen haben von Anfang an den „Selbstmord“ als schweren Verstoss gegen
Gottes Willen verurteilt. .. Dahinter steckt eine ganz bestimmte Überzeugung:
Gott ist der Schöpfer allen lebens, ihm verdankt der Mensch sein Leben. Dieses
Geschenk darf er nicht „wegwerfen“. Gott ist der „Herr über Leben und Tod“.
Weil ihm allein das Verfügungsrecht über das Leben zusteht, ist ein Recht auf
Tötung oder Selbsttötung undenkbar. Das Leben ist absolut heilig zu halten. ..
Aktive Sterbehilfe verdient diesen Namen nicht. Sie hilft dem sterbenden
Menschen nicht beim Sterben, sondern führt seinen Tod herbei. Wer einen
Gezielten Tötungsakt als „Lebenshilfe“ bezeichnet, betreibt
Etikettenschwindel.
Die Palliativmedizin hat sich erstaunlich entwickelt, sie kann Schmerzen
und die angst vor Schmerzen nehmen.
Aktive Sterbehilfe widerspricht humanem Sterben. Gewiss, sie erspart allen
Beteiligten die Mühsal, den Schmerz und manche Qual eines gemeinsamen Weges.
Aber sie zerstört zugleich ein Stück Solidarität und die Chance, in der
Annahme einer unverrückbar vorgegebenen Grenze des Lebens....
Es ist leicht gesagt, der Mensch sei autonom und habe das leben in die eigene
Hand genommen. Dann muss er es auch tragen. Ob er sich damit nicht gewaltig
überhebt? Es ist nicht leicht, ein Gott zu sein.
Der Verfasser ist Bischof von Limburg.
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
- - -
Tages Anzeiger – 14.11.02; - NZZ 15.11.02, Zürcher Unterländer 15.11. –
Zürcher Oberländer 15.11., - SDA, Der Landbote 15.11. -,
Strafuntersuchung gegen den „Suizidkundelehrer“
Für den Verein Suizidhilfe wird es eng: Der Staatsanwalt ermittelt gegen
seinen Präsidenten und erwägt, den Verein zu verbieten.
Vergangene Woche hat die Zürcher Bezirksanwaltschaft beim umstrittenen
„Suizidkundelehrer“ wie er sich selber nennt, eine Praxis –und
Wohnungsdurchsuchung veranlasst. Der Basler Staatsanwaltschaft ermittelt
bereits seit April 201 gegen Peter Baumann: Der Psychiater hatte damals in
Basel einen 45-jährigen psychisch kranken Mann mit Atemmaske und Lachgas in
den Tod begleitet. Der Suizident wachte aber aus der Narkose auf, ehe er beim
zweiten Anlauf starb. (TA vom 2.9.02)…
…Das Gesetz halte aber an der Urteilsfähigkeit der Kranken fest: „Psychisch
Kranke sind in der Regel nicht urteilsfähig bezüglich ihres Sterbewunsches“
(Andreas Brunner).
Vereinsverbote sind
höchst selten
Brunner zieht gar in Erwägung, den Verein wegen
widerrechtlichen Vereinszwecks zu verbieten. Das sei in den letzten 40 bis 50
Jahren kaum je vorgekommen. Dennoch gebe es dafür eine Rechtshandhabe.
Während die
Zürcher Behörden insbesondere den Vereinszweck unter die Lupe nähmen,
untersuche die Basler Staatsanwaltschaft die kaum würdigen Suizidmethoden via
Exit-Bag oder Lachgas.
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
- - -
Sonntags
Zeitung 25.5.2003
Exit: Baumann
abgeblitzt
An der Generalversammlung der Sterbehilfeorganisation Exit gaben die Anträge
des vor kurzem aus der Untersuchungshaft entlassenen Exit-Mitglieds Peter
Baumann zu reden. Der Zürcher Sterbehelfer und Präsident des Exit-unabhängigen
Vereins Suizidhilfe beantragte finanzielle Unterstützung. Die GV verwehrte ihm
diese jedoch....
- - - - - - - - - - - - - - - - -
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Active
Life 2.9.2003
Gigantischer
Suizid Tourismus befürchtet
…das Institut
befürchtet für die Zukunft eine „gigantische Zahl von ausländischen
Suizidtouristen“. In der Schweiz bleibt als einziges Land der Welt die
Beihilfe zum Selbstmord straffrei.
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
-
Neue Luzerner Zeitung – 14.11.02
Sterbetourismus Schweiz?
(Genehmigung zum Weiterleben einholen müssen..?)
Der Präsident der
deutschen Bundesärztekammer prophezeite kürzlich, es werde „eines Tages dazu
kommen, dass schwerkranke Menschen eine Genehmigung einholen müssen, um
weiterleben zu können“. Bereits erlauben Gesetze europäischer Staaten (so
Belgien und die Niederlande) eine aktive Sterbehilfe.
Aktive Sterbehilfe heisst einen Menschen auf sein Verlangen hin töten.
In der Schweiz ist sie gesetzlich verboten. Doch eine Beihilfe zum Suizid
geschieht sie selbstlos ist in unserem Land straffrei.
Nicht bloss unheilbar Kranke werden da zur Selbsttötung unterstützt,
nein, auch depressive Menschen, die geheilt werden könnten. Ich verurteile
keinen Menschen, der sich verzweifelt das Leben nimmt – aber es macht mich
traurig, dass es Leute gibt, die sie in diesem Entschluss bestärken und damit
Geschäfte machen.
Passive Sterbehilfe mit Verzicht auf lebensverlängernde Massnahmen seien unter
bestimmten Umständen ethisch tragbar. Hier werde ja der Kranke nicht getötet,
aber entsprechend natürlichem Verlauf seinem Tod nichts mehr in den Weg
gelegt. Die Palliativmedizin vermag heute zu einem menschenwürdigen Sterben zu
helfen, auch bei schwerem Leiden…..
Ganz anders lautet die Frage eines unnötig verlängerten Lebens. Wie
weit sollen mittels immer raffinierterer Medizinwissenschaft Techniken
angewendet werden, um ein qualvolles und unheilbares Leben künstlich zu
verlängern? Ärzte dürfen (gemäss dem Eid des Hippokrates) nicht töten – aber
sie sind nicht verpflichtet, jede Methode der Lebensverlängerung anzuwenden.
Mir scheint wichtig, alles zu tun, um ein würdiges Sterben zu ermöglichen.
Ich (Paolo Brenni, LU) habe als Seelsorger staunend erlebt, wie Sterbende
gelassen dem Tod ins Angesicht geschaut haben. Ärzte, Schwestern, Pfleger
erfahren es ebenso…
Konfrontation mit dem Tod
Walliser
Bote – 31.10.2002
Mit der Sterbevorsorge kann die Bestattung bereits zu
Lebezeiten geregelt werden
„Der Tod geht
mich eigentlich nichts an, denn wenn er ist, bin ich niht mehr…“. Der Mensch
sich nicht gerne mit dem Thema Tod, dem Sterben auseinander. Nicht selten lässt
ein Todesfall deshalb bei den hinterbliebenen Angehörigen nebst der grossen
Trauer Stress und Hektik aus. Was war der Wille des Verstorbenen bezüglich der
Bestattung? Soll die Leiche kremiert oder eine herkömmliche Erdbestattung
durchgeführt werden?
Organisation zu Lebzeiten
Immer mehr Menschen regeln ihre eigene Bestattung zu Lebzeiten mit einem
Vorsorgevertrag…..
Wer macht Gebrauch vom Vorsorgevertrag
„Vor allem
alleinstehende Leute machen von diesem Angebot Gebraucht. Vielfach sind es
Menschen, die erst vor kurzem ihren Ehepartner verloren haben. Insgesamt sind es
schon eher ältere. Die jungen Menschen machen sich über den Tod noch weniger
Gedanken“, erklärte uns Rolf Lambrigger, Präsident des Walliser
Bestattungsverbandes. Der Wunsch nach frühzeitiger Regelung der eigenen
Bestattung widerspiegelt nicht zuletzt die Vereinsamung der
Gesellschaft. Die
Leute leben immer öfters im Single-Haushalten leben
Grenzen der Selbstbestimmung
Interiew mit Frank Nager und Imelda Abt
-
Neue Luzerner Zeitung 25.10.2002
„Wir brauchen keine aktive
Sterbehilfe“
Viele Kranke leiden und wollen menschenwürdig sterben. Wie dies ohne aktive
Sterbehilfe gelingt, sagen der Arzt Frank Nager und die Philosophin Imelda Abbt.
Die meisten Menschen reden nicht gerne über den Tod. Weshalb verdrängen wir ihn?
Haben wir Angst vor dem Sterben?
Frank Nager: Der Tod ist geheimnisvoll und fürchterlich. Darüber
nachzudenken, zu reden, zu diskutieren bedeutet noch nicht, das wir fähig sind,
die „Sterbekunst“ zu beherrschen. Das Sterben ist etwas zutiefst Ungeheures.
Auch ich, der ich beruflich so oft den Tod anderer or Augen hatte, neige oft
dazu, meinen eignen Tode zu verdrängen. Auch ich hoffe, dass er noch lange nicht
anklopft – und wenn er kommt, dann möglichst „angenehm“ und rasch, zum Beispiel
als plötzlicher Herztod in hohem Alter.
Irma Abbt: Ich denke, wir hängen am Leben und wollen leben. In bestimmten
Lebensphasen ist der Tod deshalb kein Thema. Der junge Mensch muss nicht über
den Tod reden…..
Frank Nager, Sie äusserten den Wunsch, schnell und schön sterben zu dürfen. Dies
wünschen sich alle Menschen. Vielen ist dies nicht vergönnt. Sie wollen deshalb
ihrem Leiden ein Ende setzen. Ist die aktive Sterbehilfe der richtige Weg im
Umgang mit dem Tod?
Nager: Mit der Kontroverse um die aktive Sterbehilfe wird ein Problem in den
Vordergrund gerückt, das eigentlich, zum Beispiel in den Medien, keine derart
zentrale Rolle spielen müsste. Man sollte vielmehr über die Vorbereitung des
Menschen auf seinen Tod, die „ars moriendi“ und über die menschliche Begleitung
Sterbender sprechen. Man sollte weniger über die Hilfe zum Sterben als über die
Hilfe beim Sterben nachdenken und diskutieren, also über die Sterbebegleitung –
über das, was man heute in der Medizin palliative Behandlung nennt.
Abbt: Mich beschäftigt am meisten das Menschenbild, das hinter der
aktiven Sterbehilfe steckt.
Die Menschen, die ihrem Leben ein Ende setzen wollen, haben Angst vor einem
leidvollen Sterbeprozess. Müssen Sie diesen aushalten? Nager: Diese Angst ist
heute weniger ergründet als vor zwanzig, dreissig Jahren. Heute bestehen
Möglichkeiten – wie nie zuvor – das Sterben zu erleichtern. Auch in Spitälern
werden Sterbende heute umfassend begleitet: medizinisch, psychologisch und
spirituell. Wir besitzen eine breite Palette hoch wirksamer Medikamente – gegen
Schmerz , Atemnot, Angst. Ich bin der Auffassung, das die Massnahmen, die wir
unter dem Begriff 2Palliation“ zusammenfassen (palliare heisst einen Mantel
umlegen), zu den grössten Errungenschaften der modernen Heilkunde gehören. Das
Konzept der Palliation. Konzentration aller Kräfte auf Linderung an Stelle
sinnloser, leidvoller Lebensverlängerung, breitet sich aus.
Die meisten Menschen sterben im Spital. Oft hängen sie an Apparaten und dürfen
nicht sterben. Wo findet sich hier der palliative Ansatz?
Nager: Die Gefahr, dass Menschen im Spital nicht sterben dürfen, dass man
ihnen gewissermassen den „Tod der Ärzte“ aufzwingt und qualvolles Sterben
verlängert, diese Gefahr ist heute weit gehend gebannt. Ärztinnen und Ärzte
haben gründlich umgedacht. Eine Generalrevision des ärztlichen Grundverhaltens
hat stattgefunden. Ärzte lassen sich nicht mehr von einem technischen Imperativ
leiten: machen, was gemacht werden kann; sondern sie gehorchen einem ethischen
Gebot: machen, was gemacht werden darf. …
Zur Person: 25 Jahre Chefarzt
Frank Nager, 72, war 25 Jahre lang Chefarzt am Kantonsspital Luzern, heute ist
er Dozent an der Universität Zürich. Er lebt in Merlischachen, Frau Abbt in
Luzern.
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - -- - -- - -- - - - - - - - - - - -
Spitex ermöglicht würdevollen Übergang frei von Hektik
Wenn die Sterbenden sich auf die Grenze zwischen Leben und Tod zu bewegen,
werden den Angehörigen bald einmal die eigenen Grenzen bewusst. Spitex und
Seelsorge können dabei mit ihren Dienstleistungen eine Stütze bieten und die
Angst vor der Verantwortung einer Sterbebegleitung in den eigenen vier Wänden
schmälern.
Aargauer Zeitung, Badener Zeitung - 26. 10.2002
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - --
Tessiner Zeitung
16.09.2003
Sterbehilfe – der Ausgang
führte durch den Tunnel…
Der Fall
einer polizeilichen Intervention gegen eine durch Exit unterstützte
Sterbehilfeaktion in Muralto.
Wer aus selbstsüchtigen Beweg-Gründen jemanden zum Selbstmord verleitet oder
ihm dazu Hilfe leistet, wird… mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren oder Gefängnis
bestraft.“ Nachzulesen im Strafgesetzbuch Art. 115, massgebend auch bei
Sterbehilfe. Bloss wird umgekehrt: Wer nicht aus selbstsüchtigen Gründen
hilft, macht sich nicht unbedingt strafbar. Das ist der enge Spielraum, der in
der Schweiz verschiedene Organisationen wie Exit handlungsfähig macht. Einige
Eingaben wurden im eidg. Parlament schon eingereicht: teils, um zu
modernisieren, teils, um Sterbehilfe in der Schweiz zu verunmöglichen. Im
Tessin von neuem hervorgebrochen ist die Diskussion wegen einem Fall, bei dem
ein 90-jähriger Bewohner der Residenza al Parco von Muralto den Weg gehen
wollte. Altersheimpersonal und –arzt reagierten, visierten die Polizei, so das
Sterbehelferin und neunzigjähriger auf die Wache mussten…
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Frankfurter Allgemeine Zeitung - 16. September
2003
Zürich sehen und sterben
Giftbeschaffung aus Bürgersinn: Wie die Schweizer
Justiz bei organisierter Beihilfe zur Selbsttötung ermittelt
Frobert
und Jennifer Stoke verliessen ihr Zuhause in Leighton Buzzard heimlich. Sie
flogen nach Zürich. Für die 53 Frau und ihren 59 Mann sollte es eine Reise
ohne Wiederkehr ein, ihren Sarg hatten die beiden sch schon vor dem Abflug
ausgesucht. Der an Epilepsie erkrankte Mann und die Diabetikerin wollten sich
in der Schweiz das Leben nehmen, nicht allein, sondern mit fremder,
sachkundiger Hilfe, den anders als in England ist die Beihilfe zur
Selbsttötung in der Schweiz legal, wenn sie nicht aus „selbstsüchtigen
Motiven“ erfolgt.
Die beiden sterbewilligen Britten, die sofort nach der Ankunft in Zürich, der
Hochburg des Schweizer Sterbetourismus von Sterbehelfern der „Dignitas“ in
eine Privatwohnung gebracht wurden und dort einen tödlichen Pillencocktail
erhielten, waren keine typischen Todeskandidaten. Sie benötigten zwar
Behandlung, aber waren keineswegs hilflos, sie litten nicht unter schweren
Schmerzen und befanden sich auch nicht im Endstadium einer zum Tode führenden
Krankheit. Jennifer Stoke neigte zudem zu Depressionen und hatte schon mehrere
erfolglose Selbstmordversuche hinter sich. Deswegen erregte der
Doppelselbstmord des Paares in England, wo jede Form der Unterstützung von
Suizid unter Strafe steht (siehe F.A.Z. vom 3. Mai 2002), auch besonders
Aufsehen. Vor allem die Familie von Jennifer Stocke reagierte empört und
verlangt seitdem immer wieder in öffentlichen Stellungnahmen, die von den
britischen Medien begierig aufgegriffen werden, das Verbot von „Dignitas“…..
Das hat den Zürchern schon einmal unerwünschte Besucher beschert. Denn so wie
Zürich heute für Sterbewillige ein letzter Zufluchtsort zu sein scheint, so
war es das in den achtziger Jahren für Drogenabhängige. An diese Tradition
wollen die geschichtsbewussten Eidgenossen nun allerdings gerade nicht mehr
gerne anknüpfen. Rolf Sigg ist auch weiterhin im Ausland tätig: Er nutzt jetzt
die Erfindung des …Exit-Bag“,
die australische
Plastiktüte,
gegen die kein Betäubungsmittelgesetz in Anschlag zu bringen ist.
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Neue Zürcher Zeitung und neues Bülacher Tagblatt 12.
September 2003
Erhebliche Folgekosten des
Suizidgeschehens
Fast 2,5 Milliarden Franken jährlich in der Schweiz?
In einer Auftragsarbeit wurden die Kosten, welche die – vorsichtig beziffert –
1300 vollendeten und 30 000 versuchten Suizide in der Schweiz jährlich
verursachen, approximativ ermittelt….
… 99 Personen kamen auf dem Streckennetz der Bahnen zu Tode (überfahren) – die
Kosten für Streckensperrung, Reinigung, psychologische Betreuung und
Arbeitsausfall der Lokführer werden pro Suizid mit 20 000 beziffert…
Das Neue Bülacher Tagblatt, ebenfalls am 12. September 2003, weißt auf ein
Schreiben des Bundesrates auf eine parlamentarische Anfrage hin, die mit rund
20 000 bis 67 000 versuchten Suiziden rechnet.
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Tages Anzeiger 12. September 2003
Sterbehelfer fordern
Anti-Suizid-Kampagne
Suizide und Suizidversuche kosten schätzungsweise 2,5 Milliarden Franken pro
Jahr. Eine Suizid-Prophylaxe fehlt, wie eine Studie bemängelt.
Michael Meier schreibt u.a.
…
schätzt darin die Kosten der jährlich in der Schweiz begangenen 1300 Suizide
auf 65 Millionen Franken – macht 48 000 Franken je Freitod. Die Kosten
umfassen den Aufwand der Polizei, der Rechtsmedizin, der Nachbetreuung
Hinterbliebener, die Renten- und Lebensversicherungsleistungen bis hin zu
Reinigungsarbeiten.
Im Januar 2000 ging der Bundesrat in der Antwort auf eine parlamentarische
Anfrage… neben jährlich 1350 Suiziden von 67 000 Suizidversuchen aus. Die neue
Studie rechnet demgegenüber mit nur 30 000 Versuchen, die nicht zum Tod
führen. Die hier anfallenden Kosten – aus ambulanten Behandlungen,
Spitalaufenthalten, Invaliditäts- und Pflegekosten sowie Psychotherapie –
werden in der Studie auf 2,369 Milliarden Franken pro Jahr geschätzt; pro Fall
also auf 80 000 Franken.
Wie Peter Holenstein am Donnerstag vor den Medien in Bern erklärte, ersteht er
seine Studie eher als journalistische Recherche, denn als wissenschaftliche
Arbeit.
… Die vom Bundesrat im letzten Jahr vorgelegten Zahlen hätten nicht einmal die
engagierten Lebensschützer im Parlament oder in den Kirchen alarmiert….
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
jeder begleitete Selbstmord kostet die Steuerzahler
3 000 bis 5 000 Franken…
schrieb die Sonntags Zeitung am 2. Februar 2003
(Andrea Bleicher)
Zürich will
Sterbetouristen zur Kasse bitten
Dem Suizidverein Dignitas schliessen sich immer mehr Ausländer an –
Politiker möchten den Zustrom eindämmen
“Ruhe“
hoffte Reginald Crew an der Zürcher Gertrudstrasse 84 zu finden. Der
74-jährige Pensionär aus Liverpool hatte beschlossen, dass er sterben wollte…
So zögerte er nicht lange, als er im Fernsehen einen Bericht über die
Schweizer Suizidhilfeorganisation Dignitas sah. „Das ist meine Chance, die
können mir helfen“, sagte er sich. Am vorvergangenen Montag flog Crew in
Begleitung seiner Frau Winifred und eines britischen TV-Teams nach Zürich. Um
10.15 Uhr kam er in der Dignitas-Wohnung im Stadtkreis 3 an. Um 15 Uhr trank
er ein Glas Wasser mit Natriumpentobarbital. Um 15.04 Uhr war er tot.
Doch Ruhe ist nach dem Selbstmord des Briten nicht eingekehrt. Ganz im
Gegenteil: Seiner Witwe droht in England ein Strafverfahren wegen Beihilfe zum
Suizid, und in der Schweiz ist die Debatte um den Sterbetourismus neu
entbrannt.
Sauer stösst den Dignitas-Kritikern auf, dass immer mehr Ausländer nach Zürich
reisen, um sich beim Selbstmord helfen zu lassen…
Seit letzten Sommer sowohl die britische BBC als auch die US-Station CNN über
die Organisation mit dem Motto „Menschenwürdig leben – menschenwürdig sterben“
berichteten, hat sich die Zhl der Dignitas-Mitglieder auf 2500 verdoppelt.
Sehr zum Ärger der Zürcher Behörden. „Wir haben en echtes Problem“, sagt
Staatsanwalt Andreas Brunner. „Manchmal kommen die Leute an einem Tag hierher,
führen en Gespräch – und fertig. Dieser Expresstod ist äusserst bedenklich“…..
100 Franken Eintrittsgebühr und 25 Franken Jahresbeitrag…
Jeder begleitete Selbstmord kostet die Steuerzahler
3000 bis 5000 Franken
“Zu lasch gehandhabt“, sagt Brunner. Oft seien die Arztzeugnisse der
Suizidtouristen veraltet oder unvollständig. Sorgen bereiten dem
Strafverfolger auch die Kosten. Jeden begleiteten Selbstmord müssen ein
Polizeioffizier, ein Bezirksanwalt und ein Gerichtsmediziner untersuchen –
wofür die Schweizer Steuerzahler zwischen 3000 und 5000 Franken berappen.
Brunner fordert eine Art „Verursacherprinzip“: Wer nach Zürich zum Sterben
reist, soll dafür zahlen….. – Minelli lehnt diesen Vorschlag als
„fremdenfeindlich“ ab…
Doch Brunner ist nicht allein mit seinem Unmut. Auch in Bern regt sich
Widerstand gegen den wachsenden Suizidtourismus. Strittig ist vor allem
Artikel 115 des Strafgesetzbuches, der die Beihilfe zum Selbstmord erlaubt
„sofern sie nicht aus selbstsüchtigen Motiven erfolgt“…
Dorle Vallender (Appenzeller FDP Nationalrätin)… nur noch Personen mit
Wohnsitz in der Schweiz, der Thurgauer SVP-Nationalrat Alexander Baumann will
gar jegliche Suizidhilfe verbieten lassen….
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - .
Tages Anzeiger 21.2.2003 sowie weitere wie
20 Minuten; Blick; der Bund; NLZ, Basler Zeitung, NZZ am Sonntag etc
Ungeklärter Todesfall:
Sterbehelfer verhaftet
“Todesengel“ Baumann verhaftet
der umstrittene Psychiater
Peter
Baumann
muss sich jetzt vor der Basler Justiz verantworten …
Dem Zürcher Psychiater wird aber nicht nur Beihilfe zu Selbstmord sowie aktive
Sterbehilfe vorgeworfen: Baumann soll überdies mehrere Menschen aus
selbstsüchtigen Motiven in den Tod begleitet haben. „Er hat eine grundlegende
Änderung in der Suizid-Rechtspraxis herbeiführen wollen“, meint Gill. Zudem
hat der Arzt für seine Dienste Geld verlangt – den Betrag wollte
Mediensprecher Gill nicht nennen.
Ärzte distanzieren sich
Für
Schlagzeilen gesorgt hat Baumann schon mit der Forderung, dass auch psychisch
Kranken der Suizidwunsch erfüllt werden soll….
Auch die Zürcher Ärztegesellschaft distanziert sich von Baumann. „Wir haben
bereits im Dezember ein Verfahren gegen ihn eröffnet“, sagt Generalsekretärin
Claudia Brenn. Schlimmstenfalls droht dem Arzt der Ausschluss.
BaZ:
Suizid am Fernsehen
Peter Baumann provoziert gerne Ungeklärter Fall in Luzern Zudem besteht
gemäss Gill der Verdacht, dass auch Drittpersonen bei den beiden jüngsten
Suizidfällen beteiligt gewesen sein könnten…
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
NZZ am Sonntag 23.2.2003
Sterbehelfer Peter Baumann
bleibt in U-Haft
Der Psychiater Peter Baumann, der am Dienstag auf Antrag der Basler
Staatsanwaltschaft in Zürich festgenommen worden ist und seither in
Untersuchungshaft sitzt, bestreitet, was ihm die Behörden vorwerfen: dass er
sich der aktiven Sterbehilfeschuldig gemacht habe. Baumann will an der Tötung
eines 85-jährigen Mannes in einem Luzerner Hotel im Januar nicht beteiligt
gewesen sein. Sein Anwalt sagt: „Er kann sich im Moment nicht erinnern, das er
Kontakt hatte mit Herrn H.“. Die Polizei hat im Hotelzimmer allerdings
Fingerabdrücke von Baumann gefunden, und es hat nachweislich Telefonate
zwischen H und der Praxis es Psychiaters gegeben.
Baumann, Präsident des Vereins Suizidhilfe, propagiert seit einem Jahr die
Beihilfe zum Selbstmord – auch für psychisch Kranke. Dass Sterbehilfe dem
Helfer finanziell und emotional etwas bringt, stellt er nicht in Abrede:
„Diese Sterbebegleitungen sind ärztlich-menschlich immer zutiefst beglückende
Momente“, schrieb er kürzlich.
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
- -
Basler Zeitung 16. Mai
2003
“Todesengel“ aus der U-Haft entlassen
Die Haftrichterin entschied, Peter Baumann zu entlassen, weil die
Untersuchungen und die Spurensicherung grösstenteils abgeschlossen sind und
keine Verdunkelungsgefahr mehr besteht“……Staatsanwaltschaft Basel….
… (Hinweise auf filmisch dokumentierte Suizidfälle, sowie 85 Jährigem in
Luzerner Hotel – Frage wegen Plastiksack)….
Was in der Anklageschrift stehen wird, ist ebenfalls noch unklar. Melzl: Das
kann von einer Anklage auf „Beihilfe zum Selbstmord aus selbstsüchtigen
Gründen“ bis hin zu „vorsätzlicher Tötung“ gehen’. Im Unterschied zum
Strafrecht, in dem es einen Artikel „Tötung auf Verlangen“ gibt, habe man bis
jetzt noch keine „achtenswerten Gründe“ für das Handeln des Psychiaters
gefunden. „Er wollte die Diskussion um die Sterbehilfe bei psychisch Kranken
wieder anfachen“…..
Kommt eine Anklage zustande, kann einiges auf den Psychiater zukommen: Schon
allein auf die „aktive Sterbehilfe“ in Luzern stehen mindestens fünf Jahre
Zuchthaus. Die Rolle Baumanns in den vier Fällen ist jedenfalls so dubios,
dass nicht nur die
Staatsanwaltschaft am „Selbstbestimmungsrecht über Leben und Tod“ zweifelt.
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
NZZ am Sonntag 18. Mai
2003
Gesuch um Rechtshilfe
wegen Sterbetourismus
Wegen
einer Freitodbegleitung der Sterbehilfeorganisation Dignitas erbittet
Deutschland die Schweiz um Rechtshilfe. Die Bezirksanwaltschaft Zürich hat ein
Verfahren eröffnet.
Zum ersten Mal ist die Schweiz in einem Fall von Sterbetourismus um
Rechtshilfe ersucht worden. Deutschland hat vor wenigen Wochen im Zusammenhang
mit der Freitodbegleitung einer deutschen Rentnerin in Zürich ein
Strafverfahren eröffnet und ein Rechtshilfeersuchen eingereicht. Der ZH
Bezirksanwalt Felix Böhler bestätigt: Es läuft ein Rechtshilfeverfahren….
Geschäftsführer Ludwig A Minelli von Dignitas vermutet, es gehe um die
Freitodbegleitung einer alten deutschen Frau, die kurz vor ihrem Suizid im
Herbst einen jungen Mann geheiratet hatte. Es sei nicht ausgeschlossen, dass
durch die Eheschliessung in ihren Ansprüchen verkürzte Erben das Verfahren in
Gang gebracht hätten….
Trotzdem rückt das Verfahren Dignitas in ein schiefes Licht. Die Organisation
hat seit 1999 in Zürich mehrere Dutzend ausländische Staatsangehörige in den
Freitod begleitet und wird wegen des Sterbetourismus stark kritisiert, z B von
der Ausserrhoder FDB Nationalrätin Dorle Vallender. Die Missbräuche zu
vermeiden, fordert sie, dass vor jeder Freitodbegleitung ein Amtsarzt
beigezogen wird. „Bei Ausländern findet keine soziale Kontrolle statt“, sagt
sie. Das zeige dieser Fall einmal mehr. Auch in England droht einer Witwe
eines durch Dignitas in den Tod begleiteten
Mannes ein
Verfahren wegen Beihilfe zum Suizid.
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - --- - - - - - - - - - - - - - -
- -
Thurgauer Zeitung 19. .4- 01
Zäch: „Aktive Sterbehilfe
ist Mord“
CVP-Nationalrat und Chefarzt Guido Zäch nimmt
Stellung zu Fragen über Leben und Tod
Seit gut einer Woche sind die Niederlande das erste Land der Welt, das Ärzten
die Möglichkeit zur aktiven Sterbehilfe gibt. Ist es nur eine Frage der Zeit,
bis auch in der Schweiz ein solches Gesetz verabschiedet wird? Der bekante
Aargauer CVP-Nationalrat und Chefarzt Guido Zäch hofft, das die aktive
Sterbehilfe in der Schweiz nie erlaubt wird. Denn seiner Ansicht nach ist
aktive Sterbehilfe Mord.
Wie lange wird es dauern, bis auch in der Schweiz
die aktive Sterbehilfe vom Parlament abgesegnet wird? Fragt in einem Interview
Thomas Münzel
Zäch:
Laut Schweizerischer Gesetzgebung ist die aktive Sterbehilfe strafbar. Die
direkte, aktive Sterbehilfe ist eine gezielte Tötung eines Menschen. Dies ist
mit meiner Wertvorstellung eines Menschenlebens nicht vereinbar. Ich bin davon
überzeugt, dass in solches Gesetz bei uns verheerende Folgen haben könnte. Es
ist deshalb meine Hoffnung, dass die aktive Sterbehilfe in der Schweiz nie
erlaubt wird.
Ist Ihrer Ansicht nach die aktive Sterbehilfe mit Mord gleichzusetzen?
Ja, für mich ist aktive Sterbehilfe Mord. Und zwar deshalb, weil man eine sehr
kritische Situation eines Mitmenschen ausnützt, welcher in seinem Leiden und
in seiner Hoffnungslosigkeit meint, dass nur noch der Tod ein Ausweg sei.
- - - - - - - - - - - - -
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Facts 22. März 2001
Nicht lange gefackelt
Die Zürcher
Staatsanwaltschaft untersucht, ob einem jungen Mann voreilig Sterbehilfe
geleistet wurde
Der 35-jährige A.I….hatte keine tödliche Krankheit. Doch am 8. Februar starb
er, nachdem er die Substand ..N.P….zu sich genommen hatte, verabreicht von
einer Sterbehelferin von Exit.
Die Nachricht von seinem Hinschied kam für die Universitätsklinik Zürich und
ein Privatspital, wo A.I. behandelt wurde, völlig überraschend. Entsprechend
heftig fielen dort die Reaktionen aus. „Wir sind entsetzt“, sagen die
behandelnden Ärzte. Sie werfen Exit vor, einen jungen Mann, nur weil er sich
in einer Depression befunden habe, ins jenseits befördert zu haben.
Der Todesfall hat
eine Strafanzeige ausgelöst, die jetzt von der Staatsanwaltschaft behandelt
wird. Gleichzeitig hat sie zwischen Exit und Zürcher Ärzteschaft einen
heftigen Streit entfacht. Oswald Oelz, Chefarzt des Zürcher Triemli-Spitals
fordert die Behörden zum Handeln auf. „Das ist ein krimineller Akt“, sagt Oelz.
Neue Vorwürfe zu Exit
Tote beklaut
Ein Vorstandsmitglied von
Exit soll Personen nach der Freitodbegleitung bestohlen haben.
Eine Sterbehelferin
aus dem Kanton Solothurn wird aus den eigenen Reihen beschuldigt, in
mindestens zwei Fällen Personen, bei deren Freitodbegleitung sie anwesend war,
bestohlen zu haben. Dies bezeugen zwei ihrer Kolleginnen unabhängig
voneinander. Die Vorwürfe wiegen umso schwerer, als die angeschuldigte
Freitodbegleiterin zugleich Mitglied des Exit-Vorstands ist.
Die letzte Tat ereignete sich nach Darstellung einer Sterbebegleiterin am 22.
Dezember in Zürich. Nachdem eine allein stehende, schwer kranke Frau von Exit
in den Tod begleitet worden war, soll die Exit-Frau das Foulard der
Verstorbenen in ihre Tasche gesteckt haben. Und im letzten Sommer soll
dieselbe Frau bei einer Sterbebegleitung in Basel einen Aschenbecher im Wert
von mehreren hundert Franken eingepackt haben. Die beiden
Sterbebegleiterinnen, die ihre Kollegin belasten, wollen nicht mehr mit ihr
zusammenarbeiten. Eine hat den Vorfall auch Sterbehilfechef Werner Kriesi
gemeldet. Doch der hält die Vorwürfe für „dummes Geschwätz“ wie er sagt.
Allerdings hatte die Frau
bereits
vor 4 Jahren intern für Wirbel gesorgt. Am 15. November 1997 hatte sie von
einem Verstorbenen 200 Franken kassiert. Aus rechtlichen Gründen ist es
Sterbebegleitern streng untersagt, von Patienten Geldgeschenke entgegen zu
nehmen. Die Frau wurde vom damaligen Exit-Geschäftsführer Peter Holenstein
umgehend suspendiert, doch nahm sie ihre Tätigkeit
schon ein halbes
Jahr später wieder auf.
“Ein Patient mit Morbus
Crohn hat eine praktisch uneingeschränkte Lebenserwartung und kann ein
normales Leben führen“
Christoph Beglinger, Kantonsspital Basel
Doch ist die Krankheit laut Beglinger heute gut behandelbar. „Ihre Symptome
können so kontrolliert werden, dass der Patient keine Schmerzen mehr hat“,
sagt Beglinger. Und: „Seine Lebenserwartung ist praktisch uneingeschränkt, und
er kann ein normales Leben führen.“ Dass en Morbus-Crohn-Patient mit Hilfe von
Exit aus dem leben schied, ist deshalb auch für den Basler Facharzt „sehr
erstaunlich“.
A.I. war zwar in regelmässiger ärztlicher Behandlung, doch er unternahm auch
Wanderungen, machte Ausfahrten in seinem Auto, besuchte Sprachkurse und
spielte Musik…..
Die Rolle, die Exit beimTod von Armin Imhof spielte, ist inzwischen auch in
den Reihen der Sterbehilfeorganisation selber umstritten. „Von einem solchen
Fall hätte ich die Finger gelassen“, sagt die Luzerner Freitodbegleiterin Ruth
Erni
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
-
Thurgauer Zeitung 22. 3. 01
Eine gelebte letzte Phase
vor dem Tod
Engagierte Diskussion um Sterbehilfe – Podium in
Romanshorn
Eindrückliche Berichte aus
dem Leben sowie tiefgründige Gedankengänge lieferten die vier
Podiumsteilnehmer, welche am vergangenen Dienstag in der Aula der
Kantonsschule Romanshorn über ein Thema informierten, das bewegt: Sterbehilfe…
Die Frage nach dem Glauben
Viel zum Nachdenken gab auch Dorothea Lemke. Wie ist das mit der
Selbstbestimmung, mit dem Tod, dem Glauben, mit der viel gepriesenen
Autonomie? Mit der Beihilfe zur Selbsttötung würde viel Arbeit der Sinn
genommen. Mit der Praxis zur Legalisierung würde sich für sie die Frage
stellen: Wie hast du es mit dem Glauben? „Wenn wir so etwas tun, müssen wir
Rechenschaft abgeben.“
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
- - -
BL-Zeitung 24.3.01, und
Neue Luzerner Zeitung 23.3.01
Brisante Fragen!
“Exit ist offenbar salonfähig geworden“…
“Der Machbarkeitswahn kommt auch im Umgang mit Sterben und Tod immer mehr zum
Ausdruck“
Christian Kissling, Sozialethiker, Sekretär von Justitia et Pax, in Bern. –
Justizia et Pax ist ein bedeutendes Beratungsgremium der Schweizer
Bischofskonferenz…
Der Entscheid des Zürcher Stadtrates machte deutlich, dass
Sterbehilfeorganisationen wie beispielsweise Exit, offenbar salonfähig
geworden sind. Ich weiss nicht, wo die Gründe dafür liegen, aber ich fühle
mich in meiner Vermutung immer mehr bestätigt, dass da hinter den Kulissen
Dinge abgelaufen sind, die ich als äusserst problematisch einstufe.
was meinen Sie damit?
Kissling:
Mir fällt einfach auf, dass Vertreter der Zürcher Verwaltung bis in die
Wortwahl hinein die selben Ausdrücke und Argumentationsstrategien verwenden,
wie dies Vertreter der Organisation Exit tun. Das gibt mir zu denken und
drängt mich immer mehr zur Annahme, dass hier womöglich versteckte Absprachen
zwischen Sterbehilfeorganisationen und den verantwortlichen Magistraten
stattgefunden haben. Exit und Zürcher Verwaltung stimmen auch darin überein,
dass nun all jene, die Vorbehalte gegenüber dem Entscheid des Stadtrates
anmelden, pauschal in die Ecke der „Fundamentalisten“ gedrängt werden, obwohl
beispielsweise sämtliche Standesorganisationen und viele Ärzte die neue
Regelung in den Zürcher Alters- und Pflegeheimen kritisieren.
worin liegen Ihre
hauptsächlichen Kritikpunkte?
Kissling:
Ich betrachte es als äusserst problematisch, wenn Selbstmordpropagandisten von
Exit und Dignitas zu öffentlichen Pflegeheimen und Institutionen zugelassen
werden. Der Umgang mit betagten und kranken Menschen erfordert hohe
Verantwortung – und Zürich delegiert diese Verantwortung an „Sterbehelfer“.
Wegen dieser Vernachlässigung der Schutzpflicht gehe ich davon aus, dass das
letzte Wort bei dieser Zürcher Regelung noch nicht gesprochen ist.
Jeder Mensch kennt in seinem Leben schwierige Phasen, in denen er anfällig ist
für Suizidabsichten, die er allerdings zu einem späteren Zeitpunkt womöglich
wieder bereuen wird. En Allgemeinmediziner berichtete kürzlich von einem
Patienten, der nach dem Erwachen aus dem Koma panische Angst hatte, dass
jemand in seiner Brieftasche seinen Exit-Ausweis finden könnte…
Kostendruck:…. Da werden einerseits Millionen von Franken in
Hightech-Einrichtungen für die Akutmedizin investiert. Gleichzeitig sind wir
aber nicht in der Lage, vergleichsweise kleine Geldsummen zu Gunsten der
schmerzlindernden Palliativmedizin bereitzustellen.
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Tages Anzeiger vom 19.6.2003 setzt einen
treffenden (vor allem auch auf die NL bezogen) Titel
Gefragt oder ungefragt vom
Arzt getötet
Jährlich leisen in der Schweiz Ärzte bei 420 Patienten aktive Sterbehilfe.
Insgesamt wird Sterbehilfe in der Schweiz und Holland am meisten praktiziert.
Das zeigt eine Länderstudie.
… Zum Vergleich: In Holland geschieht aktive Sterbehilfe auf Verlangen bei 2,6
% der Sterbenden und bei 0,6% ohne Verlangen. Im Unterschied zur Schweiz
allerdings ist in * Holland und Belgien die Sterbehilfe auf Verlagen legal…
* ->
siehe aber auch den sehr
tiefschürfenden Artikel des ehemaligen Präsidenten der NL Ärztegesellschaft (Dr. K.F. Gunning), hier in
unserer homepage,
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Neue Luzerner Zeitung 29.4.2003
Appenzeller Volksfreund 5.5.2003
Emmen untersagt die
Sterbehilfe in den Pflegeheimen
Kontrovers diskutierten
Pflegende zweier Luzerner Heime das thema Sterbehilfe. Der Gemeinderat
verabschiedete klare Richtlinien.
Seit
zwei Jahren ist es Heimbewohnern in Zürich erlaubt, mit Hilfe Driter Suizid zu
begehen. In den beiden Emmer Betagtenzentren Alp und Herrenschwand LU ist dies
nicht zulässig. Diese Grundsatzentscheidung fällte der Gemeinderat in
Absprache mit den Heimärzten und den Zentrums- und Pflegeleitungen. „Wir
lassen die Beihilfe zum Suizid nicht zu“,
erklärt Sozialdirektor Ruedi
Lustenberger.
Richard Kolly (Leiter Betagtenzentrum Alp): „Unser Auftrag lautet nicht, die
Beihilfe zum Freitod zu fördern, sondern dafür zu sorgen, dass sich die
Bewohner unserer Heime wohl fühlen und schmerzfrei sterben dürfen“, begründet
Kolly die Entscheidung von Gemeinderat und Heimleitungen.
Vertrauen geht verloren
Als weitere Gründe führt der Zentrumsleiter an, dass Betagte das Vertrauen ins
Heim verlieren, wenn Sterbehilfe-Organisationen zugelassen werden und dass die
Sterbehilfe mit der Philosophie der Emmer Heime nicht übereinstimme. „Wir
wollen solche Bedingungen schaffen, dass der Wunsch nach Suizid gar nicht
aufkommt“, betont Richard Kolly. Statt der Beihilfe zum Suizid die Türe zu
öffnen, möchte Emmen en Betagten mittels der palliativen Medizin ein
menschenwürdiges Sterben ermöglichen. Auch Schwerkranke, so Lustenerger,
könnten in Emmen mittels schmerzlindernden Medikamenten würdig sterben. Die
medizinische Betreuung werde in den Heimen durch eine seelische und
pflegerische ergänzt….
Was das Recht des Einzelnen angeht, entgegnet Richard Kolly, gehe in den Emmer
Heimen bei dieser Problematik das Allgemeinwohl vor dem Einzelwohl. „Wir haben
auch eine Verantwortung gegenüber denjenigen, die zurückbleiben, und dem
Personal, das dadurch belastet wird“…...
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
20 Minuten (ZH) 17.3.2003
Le Matin Dimanche 16.3.2003
Sterbehilfe wie Sexgewerbe
Sexe et suicide: même loi
In einer Motion verlangen zwei EVP-Gemeinderäte, dass sich
Sterbehilfeorganisationen nicht in Wohnquartieren ansiedeln dürfen. In der
Bau- und Zonenordnung sollen Organisationen wie Dignitas oder Exit dem
Sexgewerbe gleichgestellt werden. Ernst Danner und Willy Furter wenden sich
mit ihrem Vorstoss gegen den Sterbetourismus. Wird die Motion überwiesen,
müssten beide Organisationen die Sterbebegleitung verlegen.
Une
motion du Parti évangélique obligerait Dignitas à quitter les zones fortement
habitées. Une réglementation déjà appliquée aux salons de massage.
- - - -
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Neue Zürcher Zeitungen 18.2.2003
Limmattaler Tagblatt AZ 22.2.2003
Sterben ist sehr
individuell (SF DRS)
Dreharbeiten im Pflegezentrum des Spitals
Limmattal
“Wird
in der letzten Lebensphase alles getan, damit sich die Menschen wohl fühlen,
ist ein guter Tod möglich“, sagt Roland Kunz, ärztlicher Leiter des
Pflegezentrums des Spitals Limmattal. Um der Bevölkerung die Angst vor dem
Sterben zu nehmen, öffnete er einem Fernsehteam die Türen der
Palliativstation, auf der nicht lebensverlängernde Massnahmen, sondern die
Lebensqualität der Patienten im Zentrum steht.
Kunz: Wir respektieren es, wenn jemand bei einer Lungenentzündung keine
lebensverlängernde Massnahmen, sondern nur mehr schmerzstillende Mittel will.
Doch es ist nicht einfach auszuhalten, wie es einem Menschen immer schlechter
geht und er schliesslich stirbt. Dasein statt medizinischen Aktivismus zu
betreiben, ist dann erforderlich. Wir akzeptieren auch, wenn jemand eine
Therapie abbrechen und sterben will. Aktive Sterbehilfe ist bei uns am
Pflegezentrum nicht möglich. Ich persönlich könnte dies ethisch nicht
vertreten, sie ist aber auch klar verboten in der Schweiz.
“Aktive Sterbehilfe kann
ich ethisch nicht vertreten“
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Bieler Tagblatt 5. Juli 2001
titelt
Du sollst nicht aus
Mitleid töten und im Lead u.a.:
Die Tat von Luzern aber habe mit Sterbehilfe nichts gemein. Mitleid sei keine
Rechtfertigung für die Tötung eines Menschen...
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
-
Neue Luzerner Zeitung 7. Juli 2001
“Kein Recht, den lieben
Gott zu spielen“
niemand traute dem Täter die Tötungen zu...
(Pfleger
hatte 27 Menschen getötet – u.a. im Pflegeheim Unterlöchli)
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Zürcher Oberländer , Uster 12.9.2001
Pfleger hat 27 Menschen
getötet
Todesengel von Luzern hat 18 neue Fälle gestanden
ap. Der Ende Juni in Luzern
verhaftete Pfleger hat nicht 9, sondern 27 alte Menschen umgebracht. Von den
18 zusätzlichen Tötungen verübte er 14 in Sarnen OW und 4 in Küssnacht am Rigi
SZ. Er schläferte die Demenzkranken oder stark Pflegebedürftigen ein und
erstickte sie – „aus Mitleid“, wie er angibt
..- hier
hat ein Einzelner das Recht in Anspruch genommen, über leben und Tode zu
entscheiden“ sagte Hansueli Mösle, Zentralsekretär des Heimverbandes der
Schweiz. Es handle sich um eine kriminelle Tat, auch wenn der Pfleger für sich
beanspruche, aus Mitleid gehandelt zu haben...-
analog in „Bote der Urschweiz“, Schwyz am 12.9.2001
18 mehr als bisher angenommen
Vergiftet und erstickt.....
Pfleger war in Ausbildung
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Schaffhauser Nachrichten 12.9.2001
Pfleger tötet
insgesamt 27 Opfer
Der „Todespfleger“ von
Luzern gestand weitere Taten in anderen Kantonen
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Sonntags Zeitung, ZH 8.7.2001
Ex-Arbeitgeber wirf Roger
A. Betrug vor
Der „Todesengel“ von
Luzern soll als 21-Jähriger über 20 000 Franken veruntreut haben
Roger A. war früher in einer Tanzschule als Assistent angestellt. Er habe das
Geld auf „raffinierte Art und Weise“ abgezweigt....
Roger A. war damals 21 Jahre alt und hatte gerade die Rekrutenschule hinter
sich. Nach seiner Lehre als Fernmeldemechaniker, die er wie die letzten vier
Jahre der obligatorischen Schulzeit am Wohnort seiner Mutter in Deutschland
absolviert hatte, kam er in die Schweiz zurück und jobbte als Tanzlehrer. Nach
der Entlassung schlug er sich in der Innerschweiz als Kellner und DJ durch....
- - - -
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Blick ZH 20.4.2001
schreibt Ursula Bergier, Zürich
Wer kontrolliert die
Ärzte?
Ich war 18 Jahre lang Krankenschwester – lange genug um zu wissen, dass mit
der Sterbehilfe auch Missbrauch betrieben werden kann. Wer kontrolliert denn
den psychischen Druck, den Ärzte und personal in den Kranken- und
Pflegeschulen ausüben können? Unsere Eltern, Grosseltern oder Freunde, die in
diesen Heimen gestorben sind, können uns nicht mehr erzählen, wie ihnen
‚wohlwollend’ nahegelegt wurde, aus dem Leben zu scheiden. In Holland wurden
schon 1990 drei Viertel der Euthanasiefälle ohne das Verlangen der Patienten,
nur nach Gutdünken der Ärzte durchgeführt. Wie wird das nun mit einer
legalisierten aktiven Sterbehilfe werden?“
Neue Zürcher Zeitung 28.8.2001
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Neue
Zürcher Zeitung 28.8.2001.
“Tötung aus Mitleid“
Rassenideologie und
Euthanasie
P.
Aebersold, Zürich, schreibt u.a. In den zwanziger Jahren und auch schon früher
war es anscheinend von links bis rechts üblich, über Rassenlehre und Eugenik
zu debatieren...
Den Bezug zur heutigen Euhanasie-Diskussion über die sogenannte „Sterbehilfe“
mach ein fundierter, kritischer Beitrag von Dr. med. Häcki. Wie gefährlich die
Diskussion, bei der
indirekt das Recht auf Leben in Frage gestellt
wird, und die Verwendung des mehrdeutigen Begriffs „Sterbehilfe“ sind, zeigt
sich daran, dass schon der
nationalsozialistische Gesetzesentwurf von 1940,
„Gesetz über die Sterbehilfe bei unheilbar Kranken“, mit diesem Begriff und
dem Mitleid operierte. Das von Nationalrat Cavalli geforderte „Modell Holland“
hat in Holland zu einem
Dammbruch geführt, dort breitet sich das straffreie Töten auf immer mehr Patientengruppen aus: Sterbende, behinderte Neugeborene,
Demenzkranke, psychisch Kranke, kranke Kinder. P.
Aebersold (Zürich)
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Neue Zürcher Zeitung 21.4.2001
schreibt Udo Benzenhöfer
Ein guter Tod?
Euthanasie und Sterbehilfe
in ärztlicher Perspektive
u.a.: ...Der angehende „hippokratische“ Arzt schwor: „Ich will weder
irgendjemandem ein tödliches Medikament geben, wenn ich darum gebeten werde,
noch will ich in dieser Hinsicht einen Rat erteilen“
... eine wichtige Ausnahme ist zu konstatieren: die Niederlande. Hier wurde
seit Anfang der 90er Jahre die aktive ärztliche Sterbehilfe auf Verlangen von
Rechts wegen „geduldet“, nun ist sie per Gesetz freigegeben worden. Mehr als
3% aller Todesfälle in den NL kommen derzeit durch aktive Sterbehilfe oder
ärztliche Beihilfe zum Suizid zustande.... Nicht zu vergessen ist, dass unter
dem Stichwort „Euthanasie“ in Deutschland in der NS-Zeit mehr als 150 000
Geisteskranke und Behinderte, die man als „lebensunwert“ bestimmte, ermordet
wurden. Die Tatsache, dass hier Menschen umgebracht wurden, die mittels des
Begriffs „lebensunwert“ aus der Gesellschaft hinaus definiert worden waren,
sollte auch heute noch als Mahnung dienen....
Es ist wohl unausweichlich, dass sich nach einer solchen Freigabe eine gewisse
„Euthanasie“-Mentalität herausbilden wird, durch die Alte und Kranke genötigt
werden, ihre „Euthanasie“ zu „wollen“...
Wer eine solche „Euthanasie“-Mentalität nicht mitverantworten will, wird also
die Freigabe der aktiven Euthanasie auf Verlangen (und der ärztlichen Beihilfe
zum Suizid) ablehnen.....
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Berner Zeitung, BE 20.7.2001
Ins Jenseits befördert
(Leserbrief in Bezug auf
Thema: Tod im Heim, vom 6. Juli 2001)
Es ist erschreckend: Wir reden darüber, wer Sterbehilfe in Anspruch nehmen
darf, und die Praxis befördert längst „Gesunde“ ins Jenseits.
Alle machen mit,
jemand, der das Rezept ausstellt, der Apotheker, der das Schlafmittel
herausgibt, „Exit“, die straffrei alles in die Wege leiten und den Giftbecher
reichen, die Polizei, die fast keine Fragen stellt, die Gerichtsmedizinier,
die als Todesursache wahrscheinlich „Selbstmord“ oder noch schlimmer
„Herzversagen“ schreiben.
Ich kenne den Fall eines alten Mannes,
wo das so ablief. Er war weder schwer noch unheilbar krank. Skandalös. Wenn
ich nicht mehr weiterleben möchte, wäre es mir wohler, Leute um mich zu haben,
die mir Mut zum Leben machen. Grossen Dank an die Telefonnummer 147
„Dargebotene Hand“. Mit „Exit“
ist es,
als wäre man auf der Brücke, und jemand kommt vorbei und sagt „Du hast Recht“ und gibt dir einen Stoss.
- Marcel Regli, Gunten -
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Neue Zürcher Zeitung, ZH 13.8.2001
Schlechte Noten für Exit
Basler Studie deckt Mängel bei der Sterbebegleitung
auf
Wer
unheilbar krank ist, an unerträglichen Schmerzen oder einer unzumutbaren
Behinderung leidet, kann sich von Exit beim Selbstmord helfen lassen. So sieht
es der Vereinszweck des Sterbehilfevereins vor. Eine Basler Studie weist nun
nach, dass Freitodbegleiter den tödlichen Trank auch psychisch kranken
Personen reichen und solchen, die aus sozialen Gründen sterben wollen.
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Schweiz. Akademiker- und Studentenzeitung, ZH 8.6.2001
Aktive Sterbehilfe –
Ausdruck menschlicher Anmassung
von
Prof. Dr. med Max Geiser, Bern titelt u.a.
Wandlung des Begriffs
Euhanasie
Fragwürdige Straffreiheit der Beihilfe zum Suizid und zur Tötung lebensmüder
Menschen
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
St. Galler Tagblatt /und Toggenburger, Appenzeller Ztg, Ostschweizer Tgblt,
Bodensee Tgblt, Wiler Zeitung, Volksfreund, Rheintaler, Mittelthurgauer
Tagblatt, 17.5.2001
schreibt über
Sterbende begleiten statt
Sterbehilfe
Palliative Betreuung – der dritte Weg zwischen
Euthanasie und Lebensverlängerung um jeden Preis
... Das Staunen der Zürcher
- - - -
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Neue
Luzerner Zeitung 20.4.2001
schreibt Marlis Wechsler-Toscani, Luzern
Töten ja – morden nein?
... Doch
ein Getöteter ist tot, ob nun ermordet oder „nur“ getötet....
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Mittelland Zeitung 2. Juni 2003
Arzt perfektioniert
Selbsttötungs-Gerät
Der
australische Arzt Philip Nitschke, ein entschiedener Befürworter der aktiven
Sterbehilfe, hat am Wochenende auf einer Konferenz die neueste Version einer
Maschine vorgestellt, die jedem enien schmerzlosen Freitod ermöglichen soll.
Der Benutzer atmet dabei einige Atemzüge tödliches Kohlenmonoxid ein. Nitschke
erklärte, die maschine sei so konzipiert worden, dass sie jeder für
umgerechnet rund 80 Franken zu Hause nachbauen könne...
Sonntags
Blick 1.6.2003
Suizidsignale ernst nehmen
An jedem dritten Tag nimmt sich in der Schweiz ein Jugendlicher das Leben.
Suizid ist bei Jugendlichen bis zu 24 Jahren die zweithäufigste Todesursache.
Die Schweiz gehört zu den Ländern mit den höchsten Selbstmordraten. Von den
jährlich 1 500 Suiziden in der Schweiz entfallen rund 150 auf Jugendliche.
Experten rechnen mit mindestens 10 x mehr versuchten Selbsttötungen als
vollendeten.
Jeder fünfte Jugendliche ist unglücklich und fühlt sich alleine gelassen. 20%
aller 13 – 20-jährigen leiden nach eigener Einschätzung an einer psychischen
Störung. Aber lediglich 8% der Eltern meinen, dass ihr Kind Hilfe braucht...
Tages
Anzeiger 11.7.2003
Sterbehilfe – Nach einem neuen Fall von Suizidhilfe bei psychisch Kranken, streben
die Sterbehelfer von Dignitas ein Grundsatzurteil an. Derweil reisen immer mehr
Suizidwillige in die Schweiz
Sterbebegleitung in der Grauzone
Dignitas hat 2i Schizophrene in den Tod begleitet. Jetzt beschäftigt dieser neue
Fall von Sterbehilfe die Justiz. Fachleute lehnen die Suizidhilfe bei psychisch
Kranken ab.
(Bericht von Michael Meier)
Basler Zeitung BS, analog NZZ ZH (vö) 12.7.2003
Sarganserländer (ap/sda)
14.7.2003
Exit hat in zehn Jahren bei 748 Selbsttötungen geholfen
Starke Zunahme der von Exit assistierten Suizide
Die Sterbehilfeorganisation Exit war bei jedem 20. Selbstmord aktiv
SDA. Die Sterbehilfeorganisation „Exit Deutsche Schweiz“ hat zwischen 1990 und
2000 bei 748 Suiziden Hilfe geleistet. Das waren annähernd 5% aller
Selbsttötungen.... Die Sterbewilligen waren zwischen 18 und 101 Jahren alt.
Nicht immer ein schneller Tod
Aus der Studie geht hervor, dass Sterbehilfe nicht in jedem Fall zu einem
schnellen Tod führt. Demnach dauerte es zwischen 7 und 1075 Minuten (18
Stunden in einem Fall) nach Einnahme des tödlichen Mittels, bis der Tod
eintrat. Die Mehrheit starb innert 1 Stunde. Ob es sich um ein sanftes
Einschlafen oder einen schweren Todeskampf handelte, ist aus der Studie nicht
ersichtlich.
- - - - - - - - - - - - - - -
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Ende des „Specials“ zu Euthanasie und Selbsttötung (Selbstmord) – lesen Sie
auch die speziellen Beiträge z B von Dr K F Gunning (NL) oder Nationalrat Dr.
Alexander Baumann, Dr H Dunant usw unter „Du sollst nicht töten“
<<
>>