Presseschau No 9 – Sterbehilfe verurteilt – kein Töten... Suizid..

 

Basler Zeitung, 14.  Juni 2002

Die Synode der römisch-katholischen Baselbieter Landeskirche hat in einer  Stellungnahme die Notwendigkeit einer Sterbebegleitung betont und die Legalisierung einer aktiven Sterbehilfe verurteilt.

Mündige Patienten! – auch Patienten haben Rechte

 

Wer Organe spenden will, muss das zu Lebzeiten schriftlich festhalten. Fehlt eine Verfügung, dürfen Ärzte keine Organe entnehmen.  

 

Die ordentliche Synode der katholischen Baselbieter Landeskirche hat eine Stellungnahme zu dem in einer Sondersynode eingehend behandelten Thema „Sterbehilfe“ mit grossem Mehr verabschiedet. Darin wird betont, dass Gott der Schöpfer die alleinige Verfügungsgewalt über unser Leben hat. Die Synode ist der Auffassung, dass es nicht Aufgabe der Medizin sein kann, sterbende Menschen künstlich am Leben zu erhalten oder ihnen schmerzlindernde Mittel vorzuenthalten. Mit aller Deutlichkeit stellt sich die Synode gegen eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe, der Tötung auf Verlangen...

                    

>> Du sollst nicht töten

 „schmerzliche Entscheidungen abnehmen... oder sie erleichtern..“

Tages Anzeiger, 14. Juni 2002

 

„Der Patient hat das letzte Wort“ unter diesem Titel schreibt Max Baumann, Küsnacht, „Menschen, die für den Fall, dass sie einmal handlungsunfähig sind, tun gut daran, vorzusorgen..... Wie weit ein solches Papier „Beweiskraft“ entfaltet, hängt wesentlich von seiner Qualität und von seiner Aktualität ab...

Juristisch gesprochen, erfolgt eine Umkehr der Beweislast zu Gunsten des Patientenwillens, wie er in der Verfügung zum Ausdruck kommt.

Wem dient die Patientenverfügung? Zunächst natürlich dem Menschen, der die Verfügung verfasst. Er stellt damit sicher, dass die Behandlung bei Handlungsunfähigkeit wunschgemäss erfolgen wird. Darüber hinaus kann die Verfügung allen Beteiligten, Ärzteschaft, Pflegepersonal und Angehörigen schmerzliche Entscheidungen abnehmen oder sie doch zumindest erleichtern...

 

 

 Wer darf beerdigen?

Basellandschaftliche Zeitung, 11.Juni 2002

GERICHT / Die unentgeltliche Bestattung für alle Basler kann von allen Bestattungsunternehmen angeboten werden.

Basel. Im Kanton Basel-Stadt haben ortsansässige Personen Anspruch auf unentgeltliche Bestattung, den sogenannten Staatssarg. Dazu gehört auch das Gratis-Totenhemd, der Gratis-Leichentransport und so weiter. Diese Dienstleistung, die aus naheliegenden Gründen nicht von irgend jemandem, sondern von einem professionellen Bestattungsunternehmen ausgeführt werden muss, darf auch künftig von allen in Basel ansässigen Bestattungs-Unternehmern geleistet respektive angeboten werden. Dies besagt ein Urteil des baselstädtischen Appellationsgerichts, das dieser Tage publiziert worden ist.

 

Was geschieht, wenn man stirbt?

 

Nahtodeserfahrungen – Vortrag im Werkheim Uster

Zürcher Oberländer, 24. Mai 2002  

 

Uster, eing.  ...ein Vortrag zum Thema „Nahtoderfahrungen als Schlüssel zu einem neuen Verständnis des Lebens“ statt. Referent ist der Berliner Sterbeforscher und Autor des gleichnamigen Buches, Bernhard Jakoby, Organisiert wird der Anlass von der Volksgesundheit Schweiz VGS.

Die Sterbeforschung die durch Elisabeth Kübler-Ross Ende der sechziger Jahre begründet wurde, hat in den letzten dreissig Jahren faszinierendes Material vorgelegt, das auf ein Fortleben nach dem Tod schliessen lässt. Vor allem durch die vielfältigen und häufigen Nahtodeserfahrungen lässt sich der Prozess des Sterbens heute genauer bestimmen denn je. In diesem Vortrag geht es um die für jeden wichtige Frage, was mit einem geschieht, wenn man stirbt...

 

Hinweis der News-Redaktion: Wir verweisen auf das auch bei uns erhältliche Buch von Sadhu Sundar Singh, der die oben aufgeworfenen Fragen beantwortet und noch viele mehr! Auf Wunsch könnte auch sein Lebenslauf (in english) beschafft werden – Sadhu Sundar Singh war1922  auch in der Schweiz  (siehe unter „Angebot/Bestellen“)

 

Zum Thema Sterbehilfe...“Dünkel in den Kopf gestiegen“...

 ...an einer blöden Universität gelernt                   

Bündner Tagblatt, 25. Mai 2002  

 

Sehr geehrter Herren, da ist wohl wieder jemand der Dünkel in den Kopf gestiegen, den er an einer blöden Universität gelernt hat. In Belgien hat man ein Sterbehilfegesetz verabschiedet, das die Euthanasie an physisch und psychisch Kranken erlaubt.

Die Sache ist doppelbödig. Man ist zwar gegen die Nazis, aber man übernimmt deren Geisteshaltung eins zu eins. Wir vermeintlich Versehrten und psychisch Kranken fordern das Recht auf Leben ohne Wenn und Aber ein!

Heute würde Ludwig van Beethoven vermutlich in der Psychiatrie derart zugerichtet, dass er nicht imstande wäre, einen Ton zu setzen. Bei der heute herrschenden Kakaphonie würde Mozart vermutlich eine nichtsagende Dissertation über Euthanasie oder Sterbehilfe an einer dünkelhaften Universität schreiben müssen. Van Gogh würde heute vermutlich abgetrieben, weil er als genetisch minderwertig eingestuft würde...                     Stasius Biveroni, Chur

 

Testament: Streit und Unfrieden vorbeugen

 

Der Gedanke an ein Testament wird dem einen oder der anderen schon gekommen sein. Doch weil man sich dabei mit dem eigenen Tod auseinandersetzen muss, bleibt es oft beim Gedanken. Zu Unrecht: denn der letzte Will soll gelten                                    

Zürcher Unterländer,   1. Juni 2002  

 

Die Praxis zeigt, dass es immer wieder zu massiven Familienzwisten kommt, wenn es ums Erben geht. Deshalb lohnt sich ein vom Erblasser aufgesetzter so genannter letzter Wille, oder eben Testament. Eine solche Verfügung hilft nicht nur, Streit zu verhindern, sondern ermöglicht unter Umständen auch eine Optimierung der Erbschaftssteuer. Ohne entsprechende Vorkehrungen erbt der Staat kräftig mit. 1999 zum Beispiel betrugen die Einnahmen aus Erbschaftssteuern rund 1,5 Milliarden Franken....

Am Gebräuchlichsten ist das Testament, das von Anfang bis zum Schluss von Hand geschrieben und mit Unterschrift und Datum versehen ist. Von Zeit zu Zeit sollte man diesen letzten Willen überprüfen und wenn nötig Änderungen oder Ergänzungen anbringen. Ganz wichtig ist die Aufbewahrung dieses wichtigen Dokuments zusammen mit allen andern Unterlagen, die für die Erben von Bedeutung sind, an einem sicheren, aber leicht auffindbaren Ort.

  

Tötungsverbot wird geschwächt

 

Um den Kreis der Leistungsempfänger im Wohlfahrtsstaat zu begrenzen, werden tragende Pfeiler des Rechtsstaates nach und nach untergraben.                            Von Pfarrer Peter Ruch, Schwerzenbach ZH                                               

Schweizerzeit, 31. Mai 2002  

 

Der gleiche Staat, der für die öffentliche Sicherheit, die Rechtsgleichheit, die Verteidigung gegen aussen, die Stabilität der Währung, die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft, die Raumplanung und die Justiz zuständig ist, trägt nun auch die Verantwortung für den Lebensunterhalt, die Altersvorsorge, das Gesundheitswesen, die Schulen und für das Wohl der Invaliden. Daraus ergibt sich ein Zielkonflikt: Der Wohlfahrtsstaat, weil er stets neue Leistungen installiert und deren kosten herunterspielt, gerät in eine Kostenfalle und ist genötigt, seine Einnahmen zu steigern. Hat die Steuerquote die Schmerzgrenze erreicht, so bleibt nur die andere Möglichkeit, den kreis der Leistungsempfänger möglichst zu begrenzen.

Schwächung des Rechtsstaates

Zu diesem Zweck verschiebt die Politik ihre Priioritäten und macht sich an tragenden Pfeilern des Rechtsstaats zu schaffen. Es sind dies der Schutz der Freiheit, das Tötungsverbot, die Rechtsgleichheit, die Familie als Basiszelle des Gemeinwesens und der Eigentumsschutz. Diese Pfeiler sind geschwächt, auch in der Schweiz, die den Weg ins Wohlfahrtssyndrom vergleichsweise spät eingeschlagen hat und bessere Zukunftsperspektiven aufweist als etwa Deutschland oder Frankreich.

Das Tötungsverbot erlitt eine erste Schwächung mit der formalen oder rechtspraktischen Legalisierung der Abtreibung. Dies Ausdehnung des Abtreibungsrechts auf Embryos, die behindert sind und vermeintlich kein würdiges Leben vor sich haben , ist – bewusst oder unbewusst – eine Ausgrenzung, die der Wohlfahrtsstaat vornimmt, um den Verteilungskampf zu entschärfen.

Aktive Sterbehilfe   

Ein analoger Wandel ist im Gange, wo es um Menschen in der letzten Lebensphase geht. Die Auslagen für die Gesundheit bzw. die Lebenserhaltung sind statistisch in den letzten Lebensmonaten am höchsten. Gelingt es, diee kostspielige Phase abzukürzen, so entlastet dies das Gesundheitswesen. Nicht der Verzicht auf lebensverlängernde Massnahmen, also die passive Sterbehilfe, ist hier im Visier, wohl aber die aktive Sterbehilfe, die dem Patienten Beihilfe zum Suizid leistet. In öffentlichen Heimen, wo zahlreiche gebrechliche Patienten beisammen wohnen, bedeutet die Zulassung der aktiven Sterbehilfe ein verhängnisvolles Signal, nämlich die implizite Anfrage an die Mitbewohner, ob nicht auf für sie die zeit gekommen sei. Es ist schwerlich ein Zufall, dass die gleichen kreise, die für eine hohe Sozialquote eintreten, sich auch um die Liberalisierung der aktiven Sterbehilfe bemühen. Es handelt sich um die beiden Seiten der gleichen Medaille: Je mehr Umverteilung, desto schiefer die Rechnung und desto dringender die Begrenzung der Empfänger.

Peter Ruch

 

Selbstmordpille für Lebensmüde

 Mann und Christ, 1.Juni 2002  

 

Die Mehrheit der Niederländer ist gegen die Einführung einer Selbstmordpille für Lebensmüde. 54% der Befragten lehnten eine solche von einer Sterbehilfe-Organisation angeregten Hilfe zum Selbstmord ab.....

..Eine Sterbehilfe-Organisation in den Niederlanden will mit der Einführung einer Selbstmordpille auch Nicht-Medizinern Hilfe zum Selbstmord ermöglichen. – Das hätte uns gerade noch gefehlt  ...

 

Bestattungskosten steuerpflichtig...

Berner Zeitung ;  Bieler Tagblatt, 30. Mai 2002  

 

sda  Bestattungskosten sollen weder von der Mehrwertsteuer befreit noch zum tieferen Satz von 2,4% versteuert werden.... bekräftigt der Bundesrat..).

 

Beerdigungen mit Mehrwert

                      Tages Anzeiger, 30. Mai 2002  

 

Bern: - Bestattungskosten sollen weder von der Mehrwertstuer befreit noch zum tieferen Satz von 2,4 % versteuert werden... bekräftig der Bundesrat...

Laut Nationalrat Didier Berberat (SP, NE) ist es „gelinde gesagt fragwürdig, die Bestattungskosten zu besteuern, wo sich doch die Familien durch die Trauer in einer misslichen Lage befinden“. Dies umso mehr, als zahlreiche andere Geschäfte von der MwSt befreit seien oder mit einem tieferen Satz besteuert würden... Der Bundesrat zeigte wenig Verständnis für das Anliegen...

 

Kein Recht auf Sterben   (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte)

 

Von den Grenzen des Rechts auf Leben                              

 NZZ,  2. Mai  2002  

Nach EMRK kein Anspruch auf Hilfe zur Selbsttötung

...“ Kein Recht auf Sterben“...

Dieser hat nun in einem sehr umfangreichen und sorgfältig begründeten Urteil einstimmig jeden Verstoss gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verneint. Zunächst lehnt es der Gerichtshof ab, aus dem in der Konvention verankerten Recht auf Leben einen rechtlichen Anspruch abzuleiten, dieses Leben mit Hilfe eines Dritten oder einer staatlichen Behörde zu beenden. Aus dem Recht auf Leben ergebe sich – ohne Verrenkung der Sprache jedenfalls – kein Recht auf Sterben....

 

In würde sterben

 

Kommentar  (von Hubert Willi)

    Landbote, Winterthur, 12. Dezember 2001  

 

...Doch die „Mitleidtötung“  gemäss Opportunitätsprinzip ist mit so vielen Unwägbarkeiten behaftet, dass die Grenzen zum Missbrauch kaum deutlich genug zu ziehen sind. Wenn die staatlich gebilligte Tötung auf Verlangen zum medizinischen Auftrag wird, kann niemand mehr garantieren, dass chronisches Kranksein, Lebensmüdigkeit oder Pflegebedürftigkeit nicht auch als Rechtfertigungsgrund für das Verabreichen der Todesspritze herangezogen werden. Von dieser Schreckensvision musste der Rat Abschied nehmen ...

 

„Ordnung schaffen im eigenen Haus..“ Exit

 

Die Sterbehilfeorganisation Exit will „Ordnung schaffen im eigenen Haus“ und ihre Tätigkeit dezentralisieren.

                  Tages Anzeiger,  6.Mai 2002  

 

Aarau. – Nach den Putschversuchen aus den eigenen Reihen, die letztes Jahr die Generalversammlung des Vereins erschütterten und den Vorstand in einem wenig schmeichelhaften Licht erscheinen liessen, spricht der ehemalige Radiodirektor Andreas Blum, zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit der Sterbehilfeorganisation, von einer „markanten Trendwende“.... Blum konnte sich allerdings einen Seitenhieb auf die Putschisten, die „selbst ernannten Vortandsmitglieder“, nicht verkneifen. Zu Unrecht: Immerhin hatten diese an der denkwürdigen GV im Mai 2001 Ungereimtheiten in der Arbeit des Vortandes ans Tageslicht gebracht und damit den Anstoss für einen Neuanfang gegeben...

 

 

Klarer Einhalt gegen mehr Freiheiten: nichts mit direkter aktiver Sterbehilfe:

Die Schweiz will nichts von direkter aktiver Sterbehilfe wissen. Jetzt stärkt ihr der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den Rücken.                                                                   

 Neue Luzerner Zeitung, 30. April 2002  

 

..Dennoch horchte der bekannte Krebsarzt (Franco Cavalli) auf. Der Menschen-rechts-Gerichtshof in Strassburg hatte ein wichtiges urteil gegen die aktive Sterbehilfe gefällt: Er wies die Beschwerde einer unheilbar kranken, bis zum Hals gelähmten Britin ab, die Straffreiheit für ihren Ehemann forderte, falls er ihr beim Selbstmord hilft.

Aus dem Recht auf Leben kann laut den Strassburger Richtern jedoch kein diametral entgegengesetztes Recht auf Sterben abgeleitet werden. Weder durch die Hand Dritter noch mit Unterstützung durch eine öffentliche Gewalt.

Schweizer Gesetzeslage klar

„Für die Schweiz hat das Strassburger Urteil keine Bedeutung“, sagt Cavalli. Dies bestätigt auch der Aargauer CVP-Nationalrat Guido Zäch: „Bei uns ist aktives Töten ganz klar verboten“...   

 

„Der Arzt dar nicht zum Henker gemacht werden“...

Basel: Die Römisch-Katholische Landeskirche des Kantons BL diskutierte im Rathaus über Sterbehilfe.                  

Basellandschaftliche Zeitung,  29. April 2002  

 

Den Anfang bei den Referenten machte Heinrich Koller, Direktor des Bundesamtes für Justiz, der über die aktuelle und die voraussichtliche zukünftige Rechtslage unterrichtete... Er sagte auch:

Es braucht eine Regelung bei schutzlosen Menschen...

Vor allem bei schutzlosen Menschen bedürfe es einer Regelung, also gerade bei alten, kranken oder eben auch ungeborenen Personen...

„Der Arzt darf nicht zum Henker gemacht werden“....

Der Arzt Prof. Rudolf Ritz sprach über die praktischen Aspekte der Sterbehilfe... Ritz sprach sich gegen eine weitere Legalisierung aus, beispielsweise ein Erlauben der aktiven Sterbehilfe. Kein Arzt dürfe zum Henker gemacht werden, meinte er sinngemäss.

Er sprach sich für eine gute Palliativmedizin aus, also die Pflege und Begleitung sterbender Menschen auf ihrem letzten Weg. „Ich will als Arzt niemanden umbringen“, rief er aus. Es brauche eine Verbesserung der Pflege und ein vermehrtes Verständnis für die spezifischen Bedürfnisse von todkranken Menschen. (dre).

   

„Eine Würde, die das menschliche Leben schützt und nicht weglöscht.“

Mein Standpunkt: Kein trüber Gast sein auf Erden.           Ursula Neuhaus

Basellandschaftliche Zeitung,       22.April 2002  

 

Die öffentliche Diskussion um die Liberalisierung der aktiven Sterbehilfe ist nach der heftigen Nationalrats-Debatte vom letzten Dezember wieder verstummt. Die Bedeutung einer freieren Handhabung der „gezielten Tötung zur Verkürzung der Leiden eines anderen Menschen“ ist jedoch nicht zu unterschätzen und muss weiterdiskutiert werden. Mich als Krankenschwester beschäftigt die Frage: Welches Vertrauen hätten meine Patientinnen und Patienten in mich, wenn mein Pflegeangebot Linderung wie auch Tötung beinhalten würde?

Als Pflegende ist es meine Aufgabe, den Menschen im Prozess des Sterbens zu begleiten. Der Anfang des Sterbens liegt jedoch nicht erst kurz vor dem Tode. Der biologische Prozess des Sterbens beginnt in Teilen schon nach der Kindheit. Begleiten würde somit heissen, dass ich bei jeder pflegerischen Handlung, von der Beratung bis zum Gesichtwaschen, die Endlichkeit des Lebens in meine Entscheidungen mit einbeziehe...

Wir müssen wieder die Würde des Menschen ins Zentrum unseres Denkens stellen. Eine Würde, die das menschliche Leben schützt und nicht weglöscht, wie dies die Befürworter der Liberalisierung gerne möchten. Mensch sein, das heisst für mich: leben und immer mehr Mensch werden...

 

 

Kein Tabu: Suizid

 

Die Schweiz nimmt bei den Selbstmordraten eine unrühmliche Spitzenposition ein. Jeden Tag töten sich vier Menschen, die Zahl der Versuche dazu liegt um ein 10-faches höher...       

Der Landbote,  17. April 2002   

 

Doppelt so viele Männer wie Frauen...

... Jährlich nehme sich zwischen 1400 und 1500 Menschen das Leben; das sind mehr, als im Strassenverkehr sterben. Die Selbstmordversuche dürften zehn Mal höher liegen.

Bern. Die Schweiz liegt bie den Selbstmordraten im Vergleich zu anderen europäischen Ländern im vorderen Viertel. Hinter nord- und nordosteuropäischen Ländern wie Russland, Ungarn, Lettland und Finnland befindet sich die Schweiz etwa auf Rang sieben, wie Pascal Mösli, Projektleiter der Konferenz zum Thema Suizid, auf Anfrage sagte.

Bei Jugendlichen ist die Zahl der Selbstmordversuche eher steigend....

 

Suizidprävention...

 

Weg zur Senkung der hohen Selbstmordrate der Schweiz.

NZZ, Zürich, 17. April 2002  

 

In der Schweiz setzen im Durchschnitt jährlich 1500 Menschen ihrem leben ein Ende. Die Selbstmordrate ist damit im internationalen Vergleich hoch. Prävention ist möglich, meinen Fachleute aus Medizin, Seelsorge, Psychologie, Soziologie und Sozialhilfe. Die unlängst gegründete Arbeitsgruppe Suizidverhütung Schweiz will das sektorielle Wissen koordinieren und tritt mit einem Kongress im Mai an die Öffentlichkeit

...Für die Schweiz bedeuten die 1500 Selbsttötungen immerhin 4 Todesfälle pro Tag. Im Segment der Jungen zwischen 15 und 29 Jahren gehen die Fälle leicht zurück; Suizidversuche im Alte3r sind weit erfolgreicher (einer von drei) als jene in der Jugend, wo der Appellcharakter im Vordergrund steht... Die geschätzte Zahl der versuchten Selbsttötungen ist zehnmal höher als die Zahl der vollendeten...

 

Dammbruch verhindern – ich will nicht die sein, welche die tödliche Dosis ...                                                            

Neue Luzerner -Zeitung, 12. April  2002  

 

...Auch für die Berliner Rechtsanwältin Ulrike Riedel ist die aktive Sterbehilfe kein Thema: „Töten und sterben lassen ist absolut nicht dasselbe. Nur klare Gesetze können einen Dammbruch verhindern“.

Und Tonja Habersaat, Krankenschwester am Lindenhofspital in Bern, gibt zu bedenken: „In der Theorie mag die Idee der aktiven Sterbehilfe sehr gut klingen. Aber ich möchte nicht diejenige sein, die einem Patienten die tödliche Dosis verabreichen muss“ ...

Der Luzerner Theologe Markus Zimmermann fürchtet hingegen, dass mit der aktiven Sterbehilfe „technische Antworten auf menschliche Fragen“ gegeben würden. Auch die Gefahr einer Ausweitung sei gegeben: „In Holland ist die aktive Sterbehilfe straffrei. Sie wird dort nicht nur bei Patienten im Endstadium angewendet. Und die Bewertung, ob jemand nun unerträglich leidet, ist praktisch unmöglich“...

Marc F. Suter (Nationalrat, jur): Aktive Sterbehilfe ist eine gezielte Tötung zur Verkürzung des Leidens von Patienten...

„Es ist ein grosser Unterschied, ob man dem Patienten eine tödliche Spritze verabreicht, oder ob die lebenserhaltenden Massnahmen abgeschaltet werden. Im zweiten Fall ist es schliesslich ein natürlicher Tod. Eine tödliche Spritze muss jemand verantworten...

 

 

Streit um selbstbestimmten Tod

 Frankfurter Allgemeine Zeitung, 28. März 2002  

 

Hoffnungslos überfordert

Seit Oktober des Jahres 1997 dürfen Ärzte im Bundesstaat Oregon auf Wunsch ihren sterbenskranken Patienten tödliche Dosen Beruhigungsmittel verschreiben, damit diese sich selbst töten können. Der „Death with Dignity Act“ war lange Jahre umstritten. Zweimal wurde ein Referendum abgehalten, bevor die Regelung in Kraft treten konnte. Ob sie allerdings weiterhin Bestand haben kann, ist fraglich... Vielmehr hatte das Repräsentantehaus 1999 ein Gesetz verabschiedet, das für ärztliche Beihilfe zur Selbsttötung Strafen bis zu 20 Jahren haft vorsah ...

 

Ethikkommission hält sich für nicht kompetent...und gibt trotzdem den Segen (zur Tötung)....:

Im vergangenen Juli wurden den weltweit angesehenen Johns Hopkins Medical Institutions die Fortführung laufender klinischer Untersuchungen an Patienten untersagt. Der Dekan der medizinischen Fakultät sprach von einem „gigantischen Schock“. Grund war der Tod einer Versuchsperson im Rahmen eines medizinischen Experiments. Die kerngesunde 24jährige Ellen Roche hatte sich bereit erklärt, als Probandin im Rahmen eines wissenschaftlichen Experiments Hexamethonium u inhalieren. Der Stoff ist für diese Anwendung nicht zugelassen. Nur wenige Wochen später verstarb sie an den Folgen eines Lungenversagens. Die Untersuchungen im Gefolge der Geschehnisse deckten gravierende mängel bei der Überprüfung von Studienprotokollen durch die zuständige Ethikkommission auf („New England Journal of Medicine“, heft 9, 2002). Das Gremium war hoffnungslos überfordert, allein die Fülle der Forschungsanträge zu bewältigen.

Im Jahre 2001 waren bis zu 25'000 Patienten und Probanden an mehr als 2'500 klinischen Studien an den verschiedenen Kliniken von Johns Hopkins beteiligt. Für diese immense Anzahl war eine einzige Ethikkommission zuständig....

..Doch auch nach diesen Ereignissen waren nicht alle Unzulänglichkeiten ausgeräumt. Eine externe Kommission, die Vorgänge weiter überprüfte, fand in einem Fall heraus, dass sich eine der Ethikkommissionen nicht für kompetent hielt, das ihr vorgelegte Protokoll zu beurteilen. Das hinderte sie aber nicht, es abzusegnen. Man wüsste schon gerne, ob die Mitglieder von Ethikkommis-sionen hierzulande mit mehr Sachverstand prüfen.            Stephan Sahm

 

 

Leben und sterben in Würde

Regional Zeitung Hinterthurgau, Eschlikon, 10. April 2002  

 

...Unter dem Punkt Sterbebegleitung distanziert sich das Pflegeheim Tannzapfenland nochmals klar von der Beihilfe zum Suizid und der Tötung auf Verlangen: „ Dies ist nicht Eil unseres medizinischen und pflegerischen Auftrages. Sterbehilfeorganisationen erhalten keine Handlungsbefugnis in unserem Heim.“..

Keine lebensverlängernde Massnahmen

Dagegen setzt das Pflegeheim auf palliative Betreuung von sterbenden Menschen palliative Pflege und Betreuung bedeutet ein Sterben in Würde und heisst, dem Sterbenden seine verbleibende Zeit so angenehm wie möglich zu machen. Der Mensch soll möglichst beschwerde- und schmerzfrei sein....

Soziale Beziehungen werden unterstützt, und dem persönlichen Glauben muss Raum gegeben werden. Palliative Betreuung verzichtet weitgehend auf lebensverlängernde Massnahmen.

 

 

 

Sterbehilfe

Riniken: Generalversammlung Spitex Rein       

General-Anzeiger Brugg,  5. April 2002  

 

Spitex rief – und alle kamen. Weit über 100 Personen füllten den grossen Raum im Kirchlichen Zentrum Lee. Es kamen sogar so viele Menschen, dass die Organisatoren kurzfristig improvisierte Sitzplätze zur Verfügung stellen mussten.

....Die Spitex lehnt eine aktive und passive Sterbehilfe ab....

..Sterbehilfe ist Sterbebegleitung.

Frau U.-M. Köninger stellte psychologische Aspekte in den Mittelpunkt ihrer Ausführungen. Die gesetzliche Zulassung der aktiven Sterbehilfe würde einen moralischen Druck auf Alte und Kranke auslösen. Sterbehilfe bedeutet daher für die Referentin Sterbebegleitung. In ihren Ausführungen zeigte sich die Theologin überzeugt, dass der Mensch nicht frei über sein leben verfügen kann. Jegliches Leben kommt aus Gottes Hand. Und nur ihm ist gestattet, Leben zu beenden....

Bezirksamtmann Alfred Loop beleuchtete die juristischen Tatsachen: Die Justiz will den Menschen vor Verbrechen schützen. Deshalb klärt sie in jedem Todesfall ab, ob dieser auf natürliche Weise eingetreten ist. Das Gesetz bestraft die aktive Sterbehilfe...

 

 

Gefriergetrocknet zur letzten Ruhe

 

Bestattung. Eine schwedische Biologin verspricht mehr Ökologie im Grab: Leichen in Pulverform belasten den Boden nicht und fördern das Wachstum von Pflanzen.

    Facts, Zürich, 04. April 2002  

 

Von Reinhard Wolff

Aus Erde bist du entstanden, zu Erde sollst du werden.“ Seit 20 Jahren beschäftigt dieses biblische Gebot die schwedische Biologin Susanne Wiigh-Mäsak bei ihrer Suche nach einer Bestattungsmethode, die „ganz buchstäblich den Gedenken verwirklicht, dass der Tod die Voraussetzung für neues Leben ist“..

Sie hat eine ungewöhnliche Lösung gefunden, die patentiert ist und nun vor dem Praxistest steht: Gefriertrocknung. Der Körper wird in ein minus 196 Grad kaltes Bad aus flüssigem Stickstoff getaucht, wo er zu spröder Härte erstarrt. Leicht durchgerüttelt oder Ultraschallwellen ausgesetzt, zerfällt die Leiche. Nach der Trocknung bleibt ein Drittel des ursprünglichen Körpergewichts in Pulverform übrig....

An der Kremation gefällt ihr die Wucht des Feuers nicht. „Gefriertrocknung ist weniger gewaltsam“. Zudem werden bei der Verbrennung schädliche Stoffe frei, etwa Quecksilber aus Amalgamfüllungen. Moderne Rauchgasentgiftungsanlagen wie die im Zürcher Krematorium Nordheim lösen das Problem zwar fast vollständig. Doch die Anlagen sind teuer und fehlen vielerorts....

 

  

Entschieden wird von Fall zu Fall...

 

Konfessionslos Verstorbenen: wie sich Landeskirchen verhalten...

Solothurner Zeitung, 15.April 2002  

 

Konfessionslose Verstorbene haben eigentlich keinen Anspruch auf eine kirchliche Bestattung. Die Praxis wird jedoch von Gemeinde zu Gemeinde verschieden gehandhabt. Eine einheitliche Regelung diesbezüglich gibt es nicht.

... Laut der schweizerischen Bundesverfassung steht jedem Erdenbürger ein „schickliches Begräbnis“ zu. Verantwortlich sind die Gemeinden, da die Friedhöfe nicht den Landeskirchen, sondern den Gemeinden gehören. Mit dem Austritt aus einer der Landeskirche erlöschen die Ansprüche auf die Leistungen der Kirche.....

 

 

Exit: Freitod für Nicht-Todkranke

Mit der neu praktizierten grosszügigen Sterbehilfe provoziert Exit die Ärzteaufsicht und Parlamentarier
Sonntags Zeitung, 07.April 2002  

 

Ein alter Mensch braucht nicht sterbenskrank zu sein, um uns um Hilfe für ein würdiges Sterben zu bitten, schreibt Werner Kriesi, Chef der Freitodbegleitung von Exit im soeben veröffentlichten Jahresbericht 2001. Schon seit zwei Jahren begleite Exit betagte, aber nicht sterbenskranke Menschen in den Tod, bestätigt Kriesi...

... Diesen Schwung will Exit offenbar ausnützen und Fakten schaffen, bevor der Staat die Gesetzeslücken schliesst, in der die Sterbehelfer bis heute unbehelligt bleiben. Das Strafgesetzbuch verbietet in den Artikeln 114 und 115 den Tod auf Verlangen und Sterbehilfe aus eigennützigen Motiven – etwa wenn der Sterbehelfer Erbe des Sterbewilligen ist. Passive Sterbehilfe, dazu gehört die Abgabe des Rezepts für den Exit-Todestrank, ist dagegen gesetzliche nicht geregelt und gilt damit als nicht strafbar.

 

Juristische Grauzone

Diese juristische Gauzone will der Nationalrat zum Verschwinden bringen, nachdem er schon eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe abgelehnt hat. Eine Motion des Paraplegiker-Arztes und CVP-Nationalrats Guido Zäch, der gesetzliche Regeln für die Sterbehilfe verlangt, hat er bereits überwiesen. Für Exit bedeutet das auf jeden Fall eine Einschränkung. Klare Regeln könnten von Behörden rigoros durchgesetzt werden. ...

 

 

Bisher wenig Erfolg für die Patientenverfügung

Zürichsee-Zeitung, 30. Mai 2002  

 

Zürich: Die vom Zürcher Institut Dialog Ethik herausgegebene erweiterte Patientenverfügung „Human Dokument“ ist neu lanciert worden..

Wie bei Organspendeausweisen gebe es in der Schweiz noch eine zurückhaltende Haltung gegenüber den Patientenverfügungen. Darin kann jemand schriftlich und rechtsverbindlich festhalten, welche medizinischen Massnahmen vorgenommen werden sollen, wenn er wegen einer Krankheit oder einen Unfall nicht mehr entscheidungsfähig ist.

Im Gegensatz zu andern Patientenverfügungen sei das „Human Dokument“ jedoch nicht auf die medizinische Hilfe beschränkt, betonte Baumann. Geregelt werden könnten auch gewünschte religiöse Sterbebegleitung und Rituale sowie Art von Bestattung, Grab und Abdankung. (sda)...

 

Hinweis der News-Red.: für die SGFL eine Selbstverständlichkeit, seit Bestehen. Unsere Verfügungen enthalten diese Sachen, und mehr, seit eh und je....(siehe unter „Angebot/Bestellen“..) 

... und nach wie vor aktuell:

Kein Platz mehr für die Menschen...

Neue Luzerner Zeitung, 14.November 2001  

 

... Tanner: „Ich finde es etwas schade, dass der Platzmangel auf Friedhöfen ein Argument für die Feuerbestattung ist.“ Für Autos würden Parkplätze erstellt, auch für neue Einkaufszentren sei Raumvorhanden. Für uns Menschen aber hat man keinen Platz mehr.“...

 

lesen Sie dazu unser Büchlein: „Erdbestattung oder Kremation? Eine Entscheidungshilfe“...(siehe unter „Angebot/Bestellen“)

  

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