Presseschau No 8 – Organentnahme nur bei ausdrücklichem Ja

 

Zürich (sda).

Basler Zeitung, 1.  März 2002

 

Die Rechte und Pflichten der Patienten sollen im Kanton Zürich erstmals in einem Gesetz geregelt werden. Der Regierungsrat hat eine Vorlage präsentiert, die unter anderem Organentnahmen von der ausdrücklichen Einwilligung abhängig macht. Für Transplantationen soll künftig im Kanton Zürich eine erweiterte Zustimmungslösung gelten. Diese konnten bisher erfolgen, wenn keine ausdrückliche Ablehnung vorlag. Neu dürfen einer verstorbenen Person Organe, Gewebe oder Zellen entnommen werden, wenn diese vor ihrem Tod im Zustand der Urteilsfähigkeit eingewilligt hat.                            

>> Du sollst nicht töten

 

„schmerzliche Entscheidungen abnehmen... oder sie erleichtern..“

Swiss Medical Forum, BS, 27. Februar 2002

 

Exit (CH) garantiert ihren Mitgliedern im Falle einer Erkrankung mit schlechter Prognose, unerträglichen Schmerzen oder unzumutbarer Beeinträchtigung einen würdigen Tod. Gehören psychiatrische Patienten und Patienten in ungenügenden sozialen Bedingungen zur Klientel von Exit?

Ob ja oder Nein, sollten die Unterlagen von EXIT entsprechende hinweise enthalten – tun sie aber nicht! EXIT scheint sich bei ihrer Tätigkeit nicht um Hindernisse in Form von (behandelbaren) psychiatrischen Erkrankungen oder sozialen (beeinflussbaren) Verlusten und Not zu kümmern oder behindern zu lassen. Warum eigentlich?

- Frei A, et al. Assisted suicide as conducted by a “rigth-to die” society in Switzerland. Swiss med Wkly 2001; 131:375-80

 

 

 Sterbehilfe aus Sicht der jüdischen Medizinethik

Tachles, Zürich, , 01.März 2002

Haben Ärzte oder Pflegepersonal das Recht, menschliches Leben zu verkürzen oder muss alles getan werden, um einen Patienten am Leben zu erhalten? Um diese und ähnliche Fragestellungen kreiste der von der Bildungskommission der Israelitischen Gemeinde Basel organisierte Vortrag von Yves Nordmann.

Der Referent betonte, dass jüdische Ethik und jüdische Recht untrennbar seien und medizinethische Fragen im Judentum grundsätzlich von Fall zu Fall entschieden werden. Insbesondere beeindruckte der unendliche Wert, der dem Leben im Judentum eingeräumt wird, und dieser gilt sogar für die letzten Atemzügen, denn „auch ein Bruchteil einer Unendlichkeit ist unendlich“. 

 

Mündige Patienten! – auch Patienten haben Rechte

 

Wer Organe spenden will, muss das zu Lebzeiten schriftlich festhalten. Fehlt eine Verfügung, dürfen Ärzte keine Organe entnehmen.  

Tages Anzeiger,  1. März 2002

 

Von Kuno Gurtner.  Vom „mündigen Patienten“ sprach Gesundheitsdirektorin Verena Diener am Donnerstag vor den Medien immer wieder, als sie das neue Patientenrechtsgesetz vorstellte. Erstmals werden im Kanton Zürich die Rechte und Pflichten von Patienten in einem eigenen Gesetz geregelt. ...

Was ändert sich mit dem neuen Gesetz? Generell sind die Bestimmungen stärker aus der Sicht des Patienten formuliert. Zum Beispiel die Grundsätze einer Behandlung, die heute so umschrieben sind: „Die Behandlung der Patienten richtet sich nach den anerkannten Regeln der medizinischen Wissenschaften und den Grundsätzen der Humanität. Neu heisst es „Die Behandlung richtet sich nach den anerkannten Regeln der Berufsausübung und so weit möglich nach den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten. Die Menschenwürde und die Persönlichkeitsrechte, insbesondere die persönliche Freiheit, sind zu wahren.“ Das sind die wichtigsten Punkte im neuen Gesetz, das jetzt in den Kantonsrat kommt:

Einer verstorbenen Person dürfen künftig Organe nur entnommen werden, wenn sie vor dem Tod ihre Einwilligung gegeben hat, zum Beispiel mit einem Spenderausweis. Fehlt eine ausdrückliche Einwilligung, müssen Bezugspersonen (Angehörige, Ehe- oder Lebenspartner, und zwar auch gleichgeschlechtliche) oder der Vormund (bei unmündigen Personen) um ihr Einverständnis gefragt werden.... Die gleiche Regelung gilt für Obduktionen.

Erstmals wird die passive Sterbehilfe geregelt. Ärzte können dann bei tödlich erkrankten, nicht mehr urteilsfähigen Menschen auf lebensverlängernde Massnahmen verzichten, wenn sonst das Leiden des Patienten ‚unzumutbar’ verlängert wird, keine Aussicht auf Heilung besteht und der Verzicht dem ‚mutmasslichen Willen’ des Patienten entspricht oder wenn dieser vorsorglich eine entsprechende Verfügung geschrieben hat.

Nicht geregelt werden aktive Sterbehilfe und Beihilfe zum Selbstmord. Dafür sei der Bund zuständig, sagte Diener. Die Spitäler und Heime entscheiden selber, ob sie Vertretern von Sterbehilfeorganisationen Zutritt gewähren wollen.

 

 

Mehr Rechte für Zürcher Patienten

 

In allen öffentlichen Institutionen des Zürcher Gesundheitswesens soll in Zukunft die Selbstbestimmung der Patienten oberste Richtschnur sein. Dies ist der Inhalt eines Gesetzesentwurfes, der diese Woche von der Zürcher Gesundheitsdirektorin Verena Diener präsentiert wurde.                  

Basler Zeitung, 2. März 2002

 

...Es gilt der Grundsatz, dass urteilsfähige Patienten nur mit ihrer Einwilligung behandelt werden. Bei beschränkter oder fehlender Urteilsfähigkeit werden stärker als bisher Angehörige und der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin einbezogen. Diese Formulierung umfasst nicht nur Ehegatten, sondern ebenso gleichgeschlechtliche Bezugspersonen.

Die Vorlage bringt Klärung, wo es bisher an eindeutigen Regeln mangelt. Insbesondere werden für Zwangsmassnahmen klare rechtliche Schranken festgelegt. Bisher fehlt dafür in Zürich eine Rechtsgrundlage, was das Bundesgericht gerügt hat. Weiter regelt das neue Gesetz die Führung und die Einsichtnahme in die Krankengeschichte, die künftig auch elektronisch angelegt werden darf.

Ein wichtiger Punkt betrifft den Verzicht und auf lebensverlängernde Massnahmen, also der passiven Sterbehilfe, bei tödlich erkrankten, nicht urteilsfähigen Patienten. Voraussetzung ist, dass das Grundleiden einen irreversiblen Verlauf genommen hat, das Hinausschieben des Todes eine nicht zumutbare Verlängerung des Leidens bedeutet, und die Einstellung der Behandlung den mutmasslichen Willen des Patienten entspricht...

Die grösste Änderung betrifft die Organentnahme, die bisher grundsätzliche zulässig war, sofern jemand vor seinem Tod nicht explizit widersprach. Der Kanton Zürich wechselt nun zum Zustimmungsprinzip: Organe von Verstorbenen dürfen nur noch entnommen werden, die zuvor ihre Einwilligung erteilt haben. Diese Regelung, die ebenso für ein Transplantationsgesetz auf Bundesebene zur Diskussion steht, ....

 

 

Wichtig wäre, dass möglichst viele Personen einen Spenderausweis aus sich tragen

Zürichsee-Zeitung, Stäfa,   1. März 2002

 

„...Daher wäre es wichtig, wenn man möglichst viele Personen dazu ermuntern könnte, einen Spenderausweis auf sich zu tragen.“

(Prof. Michel in der Zürichsee-Zeitung)

 

 

Abtreibung und Sterbehilfe

Schweiz. Aerztezeitung, 09. Januar 2002

 

Warum wollen wir trotz heute ausgezeichneter Verhütungsmittel ein Gesetz über eine Fristenlösung machen und warum erlaubt die Regierung von Zürich trotz heute ausgezeichneter Möglichkeiten der Palliation und Schmerztherapie aktive Sterbehilfe in Heimen? Warum bewegen diese beiden Problemkreise so stark, dass es hüben und drüben heisse Köpfe gibt?

Es geht hier eben um Entscheidung zwischen Leben und Tod. Trotz „panta rhei“ und „Abhandenkommen des Konsenses in moralischen Fragen“ ist eben doch noch allen Menschen unserer Kultur klar, dass die Bestimmung unserer Bundesverfassung und wohl der meisten Verfassungen des Abendlandes „Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Art. 10.1“ richtig und verteidigungszwingend ist. Ebenso klar ist jedem von uns, dass Tötung strafbar sein muss...

 

Legalisieren, was ja sowieso getan wird...   

Wir alle neigen dazu zu legalisieren, was ja sowieso getan wird, weil dann die Probleme gelöst sind, weil dann unserem Rechtsempfinden Genüge getan ist und weil  wir dann wieder ruhig schlafen können. Aber..

... Sollen wir bei diesen Fragen ruhig schlafen können? Für mich ist die Fristenlösung ein feiges Ausweichen vor den Problemen zwischen Leben und Tod.

Ich stimme völlig überein mit der Aussage, dass menschliches Leben, auch ungeborenes, das schützenswerteste Gut ist und dass es ärztliche Aufgabe ist, dieses als ethische Grundlage unseres Tuns zu bewahren. Auch macht mir Sorge, dass sich unsere moderne Gesellschaft mit all ihren Fortschritten in Wissenschaft, Medizin und Technologie auf den gefährlichen Weg zu begeben scheint, grundlegende ethische Wertvorstellungen (gemeint ist Lebenserhaltung) zu missachten.“. .. Der med. Wolf Zimmerli, Oberdiessbach

 

Unklarheiten können vermieden werden: verfügen!

Südostschweiz, Chur, 7.8 2001

 

Elt. – Sieben von zehn Personen sterben, ohne einen letzten Willen verfasst zu haben. Hinterlassen sie keine gesetzlichen Erben, fällt ihr Nachlass an den Staat. Mit einem Legat oder Vermächtnis können bei einem Todesfall alle möglichen ‚bösen’ Überraschungen oder Unklarheiten vermieden werden. Es ist auf jeden Fall von Vorteil, ein Testament zu formulieren.  ...

 

Der Tod kommt oft früher, als man denkt...

Zürcher Oberländer, 30. März 2002

 

Sl. Mauer.  Der Tod kommt oft unerwartet und die Hinterbliebenen haben nicht nur diesen Schock zu verarbeiten, sie stehen gleich noch vor einem Berg dringender administrativer Aufgaben. Was da zu tun ist und wo man Hilfe findet, zeigt der neue „Leitfaden zu Abschied, Bestattung und Trauer“.

 

Ist der Hirntod das Ende?

Tages Anzeiger, 05. Febr 2002

 

Nach dem Hirntod dürfen Organe entnommen werden. Unter Mediziniern ist dies Todeskriterium heute weltweit akzeptiert. Doch die Bereitschaft zur Organspende nimmt ab.

...Damit die Organe keinen Schaden nehmen, wird der Spender beatmet. Sein Herz schlägt weiter, obwohl er bereits tot ist, hirntot. Viele Angehörige, aber auch Pflegende auf Intensivstationen haben ein Problem mit dieser Todesdefinition. Fragen drängen sich auf: Kann ein Mensch wirklich tot sein, wenn er noch atmet sein Herz schlägt, seine Haut rosig und sein Körper warm ist? Entspricht der Hirntod dem wirklichen Tod, oder geht er dem eigentlichen Tod voran, ist also eine Art Übergangsstadium? Und wenn das so wäre, darf man dann in diesem Stadium Organe entnehmen?

... Zweifel am Konzept des Hirntods könnten ein wichtiger Grund für die allerorten beklagte mangelnde Spendebereitschaft sein...

Das Konzept des Hirntods geht auf das Jahr 1968 zurück... Ein Mensch habe dann keine Lebensaussichten mehr, wenn das gesamte Gehirn, also Gross-, Klein- und Stammhirn, unumkehrbar ausgefallen seien, befanden die Mediziner und definierten damit das „irreversible Koma“. ..

Zwar ist der grobe Rahmen festgelegt, doch das Problem steckt im Detail, in der Art und Weise, wie die endgültige Diagnose gestellt wird. Wijdicks stiess bei seiner Untersuchung auf „Grosse Unterschiede“. So kann der Zeitraum für die Beobachtung des Hirntoten  zwischen 6 und 72 Stunden betragen, teilweise wird überhaupt kein Zeitraum vorgeschrieben. Ebenso die Zahl der Aerzte...

...Als klares Indiz für den Ausfall des Stammhirns gilt das Aussetzen der Spontanatmung...

Ein warmer Körper als Leiche

Im Kern der Diskussion geht es jedoch weniger um den Hirntod als Todeskriterium und die damit verbundenen medizinischen Aspekte, sondern vielmehr um weltanschauliche Fragen...“von diesem (Körper) verabschieden wir uns, nicht vom Gehirn“. Entsprechend schwierig ist es, einen warmen, durchbluteten Körper als Leiche anzusehen...

...Die Transplantationsmedizin muss sich neben den medizinischen auch solchen Fragen stellen. Doch beantworten kann sie nur jeder Einzelne – bevor er einen Spenderausweis beantragt oder eben nicht...

 

Suizid... Erster nationaler Kongress...

Religion heute, 7. Februar  2002

 

Bern (Kipa). Unter dem Titel „Suizid...? ich möchte nicht sterben – aber so nicht mehr leben“ findet am 7.+8. Mai in Bern der erste nationale Kongress statt...

Der Suizid, die Selbsttötung – oder weniger zutreffend der „Freitod“ oder gar der „Selbstmord“ – sei ein ‚schambesetztes Tabuthema, fast noch mehr als Aids“, heisst es in den Kongress-Unterlagen.

 Jahr für Jahr nehmen sich in der Schweiz zwischen 1'400 und 1'500 Menschen das Leben – da sind mehr, als durch den Strassenverkehr sterben: Jeden Tag drei oder vier. Europaweit steht die Schweiz an fünfter Stelle, was die Anzahl Suizide auf 100'000 Einwohner betrifft. Bei den 15 – 30-Jährigen ist die Selbsttötung die zweithäufigste Todesursache.

Während jedoch bei den Opfern der Strasse erfolgreich enorme Bemühungen unternommen werden, um den ‚Blutzoll’ zu mindern, müsse man sich nun fragen, wie die erschreckend hohe Zahl von Selbsttötungen, die in der Schweiz 2,5% aller Sterbefälle ausmache, eingedämmt werden könne, schreiben die Veranstalter. 

 

Die Angehörigen sagen Nein

 

Bei Obduktionen kontrollieren Ärztinnen und Ärzte ihre eigene Arbeit

St. Galler Tagblatt, 09. Februar 2001

 

In den Spitälern wird immer weniger obduziert. Oft verweigern Angehörige aus Pietätsgründen ihre Einwilligung. So verständlich dies sein mag: Mit der Möglichkeit einer Obduktion verschwindet auch ein wichtiges Kontrollinstrument ärztlichen Handelns.

Immer weniger Obduktionen

...auch wenn längst nicht mehr so viel obduziert wird wie früher. Die Autopsierate am Kantonsspital St. Gallen rutschte von 82,25% im Jahr 1989 auf rund 30% im Jahr 2000. Am Universitätsspital Basel ist sie im selben Zeitraum auf 50% gesunken, am Berner Inselspital wird sie auf 10% geschätzt.

Als Hauptursache für die ausbleibenden Autopsien gilt die mangelnde Bereitschaft der Angehörigen, einer Obduktion zuzustimmen.... Die Angehörigen möchten den verstorbenen Menschen vor weiteren Eingriffen schützen, und die Patientinnen und Patienten wollen auch nach dem Tod über ihren Körper bestimmen.

Zustimmung oder Widerspruch

Die Obduktionsrate hängt eng mit der jeweiligen Gesetzgebung zusammen. In Deutschland, wo die Angehörigen vor jeder Autopsie um Erlaubnis gefragt werden müssen (erweiterte Zustimmungslösung) schwankt die Obduktionsrate zwischen 2 % und 29%. In Österreich dagegen gehört die Autopsie zum Sterben. Dies galt früher auch für Schweizer Spitäler...

Obduktion

Eine Obduktion umfasst die Öffnung aller drei Körperhöhlen: Schädel, Brust und Bauchraum. Die inneren Organe werden entnommen und untersucht...

 

 

Krematorium des Grauens

 

Besitzer kippte Hunderte von Leichen in den Wald, anstatt sie zu verbrennen...

Blick, ZH,  18. Februar 2002

 

Noble (USA). – Der Anblick liess selbst hartgesottene Gerichtsmediziner erschauern: Überall auf dem Gelände des „Tri Star“- Krematoriums lagen halbverweste Leichen herum. Der Betreiber hatte für die Kremierungen kassiert und die Toten einfach in den Wald gekippt.

Denken Sie sich den schlimmsten Horrorfilm, den sie je gesehen haben – und das zehn Mal übler, sagt Gerichtsmediziner Dewayne Wilson. Seit Samstag durchsuchen die Behörden das Gelände des „Tri-Star“ Krematoriums im US-Staat Georgia.

Eine grauenvolle Szenerie: Halbverweste Leichen stapeln sich in zwei  Schuppen, im nahen Wald sind Leichenteile verstreut. Bislang wurden mindestens 80 Leichen gefunden – die Polizei rechnet mit Hunderten.

Einige der Toten lagen seit Jahren in inzwischen verrosteten Särgen, andere wurden offenbar begraben und später wieder ausgebuddelt. Wieder andere hatten noch Zettel aus dem Leichenhaus an den Zehen.

Entdeckt wurde der Horror von einer Spaziergängerin, deren Hund einen menschlichen Schädel ausgrub.

 

„Der Ofen ist halt kaputt“, erklärte der Besitzer des Krematoriums (R B M (28). ER hatte für die Einäscherung der Toten kassiert – die Leichen aber nicht kremiert, sondern in den Wald geschmissen. Angehörige, die die Überreste ihrer Lieben nach hause nehmen wollten, täuschte Marsh mit Asche von verbrannten Holzschnipseln.

Die Menschen in der Region sind geschockt. „Das macht mich echt krank“ sagt Dustin Oliver (19). „So etwas würde man ja nicht einmal einem Hund antun.“

 

 

In zwei Monaten wählten 23 Personen den Freitod:

Selbsttötungen. Auffallende Häufung seit Anfang Jahr.

Mittelland Zeitung, 6. März  2002

 

Allein im Januar und Februar haben im Aargau 18 Männer und 5 Frauen ihrem Leben ein Ende gesetzt. Diese Zahlen geben selbst im Aargauer Polizeikommando zu denken. Im ganzen Jahr 2001 werden in der Jahresstatistik für den Kanton Aargau 95 vollendete Selbsttötungen und 49 Versuche verzeichnet....   

 

Das Recht auf Selbstbestimmung

Exit: Informationsveranstaltung zur Sterbehilfe fand in Solothurn nur wenig Publikum.                                              

Langenthaler Tagblatt,  12. März 2002

 

Exit, die Vereinigung für humanes Sterben, war vor Jahren wegen innerer Querelen in die Schlagzeilen gelangt. Nun hat sich die Organisation wieder ihrem ursprünglichem Anliegen zugewandt und führt derzeit Infoveranstaltungen in der ganzen Schweiz durch. Doch in Solothurn schienen sich nur wenige dafür zu interessieren...

  

   

„Ein  Lob den Politikern“

Briefe an den WB.           Christine Witschard, Brenjong, Leuk-Stadt 

Walliser Bote,       03. Januar 2002

 

Ein Stein ist mir vom Herzen gefallen als ich den Artikel im WB vom 12. Dezember 2001 las. Nationalrat Franco Cavalli konnte trotz SP-Unterstützung und seiner aufwändigen Propaganda die Mehrheit des Nationalrats nicht davon überzeugen, dass aktive Sterbehilfe straffrei werden sollte. Es ist vor allem der SVP und der CVP zu verdanken, dass Cavalli eine Kanterniederlage einstecken musste. Die Argumente gegen Cavallis Initiative sind interessanterweise auch dieselben Argumente, die ein Nein zur Fristenlösung fordern.

 

Dass eine gewichtige Argument besagt, dass der Arzt, der den Eid geschworen hat Leben zu retten und zu erhalten, keinen Auftrag zum Töten habe. So ist jede Abtreibung, jedes Mitwirken an aktiver Sterbehilfe, jedes Ja zur aktiven Sterbehilfe, sowie ein Ja zur Fristenlösung ein Bruch dieses Eids. Im Fall der Sterbehilfe ist dies klar abgelehnt worden. Ich hoffe schwer, dass dies in der Frage der Fristenlösung ebenso geschieht. Gemäss Nationalrat Alexander Baumann sollte jeder Bürger iön der Gewissheit leben können, dass er in dieser Gesellschaft nicht einfach entsorgt wird, wenn er alt und gebrechlich ist. Mit dem Nein zur aktiven Sterbehilfe können viele alte Menschen, speziell die in den Heimen aufatmen. 

Viele haben diese Ängste klar zum Asudruck gebracht. Schliesslich ist es kein beruhigendes Leben, wenn Bürger Angst vor grossen Operationen haben müssen. Holländer haben mir berichtet, dass sie solche Operationen lieber im Ausland machen liessen, in der Angst, „entsorgt“ zu werden. Kein Mensch sollte in der heutigen Welt Angst haben müssen, entsorgt zu werden, weder der schwer Kranke, noch der Alte, noch der Behinderte. Entsorgt wurde im Naziregime. Heute sollten wir jedoch etwas aus der Vergangenheit gelernt haben. Gemäss Nationalrat Jean Henri Dunant setzt sich der Mensch heute sowohl in der Sterbehilfe, wie in der Fristenlösung über Grenzen hinweg und spielt den „lieben Gott“. Wie Recht er doch hat.....

 

 

Ärzte missbrauchten hirntotes Krebsopfer für Medizinversuche

 

Berlin – Dürfen Ärzte wirklich alles tun? In Deutschland pumpten sie einen hirntoten Krebspatienten mit Eiweissen voll – um ihre Theorien zu bestätigen...          

Blick, Zürich,   25. Februar 2002

 

Reglos liegt der 48-jährige Patient im Bett. Kabel und Schläuche führen zur Beatmungsmaschine und zu Überwachungsmonitoren. Wehrlos muss das Krebsopfer ertragen, dass ihm Mediziner, darunter Mitarbeiter des Max-Planck-Instituts für Molekulare Genetik in Berlin, eine Milliarde verschiedene Eiweisse in den Körper spritzen.

Nach knapp einer Viertelstunde entnehmen die Ärzte dem Mann Gewebeproben aus mehreren Organen, um in diesen nach den eingespritzten Eiweissen zu suchen. Und erst jetzt schalten sie die lebenserhaltenden maschinen ab – der Krebspatient darf endlich in Frieden sterben.

Sind solche Experimente an Hirntoten ethisch vertretbar? Blick fragte dazu Professor Vinzenz Im Hof, Präsident der Ethik-Kommission des Kantons Bern: „Hirntote sind extrem schützenswerte Personen, da sie ja nicht mehr urteilsfähig sind. Wenn überhaupt, wäre in der Schweiz eine solche Versuchsanordnung nur unter den allerstrengsten Auflagen durchführbar.“......

Diese Rechte hat man als Patient.

Zürich. Welche Rechte haben Patienten und deren Angehörigen bei uns? Die Richtlinien für Forschungsuntersuchungen am Menschen halten dazu fest:

-                     Jedem Menschen ist der Schutz der Persönlichkeit vor nicht gerechtfertigten Eingriffen garantiert.

-                     Bei urteilsfähigen Personen ist deren Zustimmung nötig. Kinder und Bevormundete bedürfen der Zustimmung durch die nächsten Angehörigen oder den gesetzlichen Vertreter.

-                     Lehnen Urteilsunfähige eine Forschungsuntersuchung an ihrer Person in erkennbarer Weise ab, so hat die Untersuchung zu unterbleiben.

-                     Angehörige und gesetzliche Vertreter können durch ihre Zustimmung eine geringfügige Belastung eines urteilsunfähigen Patienten während der Untersuchung in Kauf nehmen.

-                     Teilnehmer an Forschungsuntersuchungen müssen in einer für sie verständlichen Form mündlich und schriftlich über die Forschungsuntersuchung informiert werden.

 

„Es geht auch um die Lebenden“

 

Zürich: Exhumierung – Geplante Überbauung Albisrieden beschäftigt auch einen Pfarrer.             

Limmatthaler Tagblatt + Zürichsee-Zeitung,St äfa,  14. März  2002

 

Auf dem Areal des ehemaligen Friedhofs Hagenbuchrain in Albisrieden soll eine neue Überbauung entstehen. Deshalb werden die seinerzeit im Boden belassenen Gebeine fachmännisch exhumiert und neu beigesetzt.

 

Gerhard Bosshard hat schlechte Erinnerungen an Exhumierungen. Dem Pfarrer der Evengelisch-reformierten Kirchgemeinde Albisrieden kommt dabei ein ganz bestimmtes Erlebnis seiner Kindheit in Hittnau im Zürcher Oberland in den Sinn: „Einmal wurden im Friedhof Gebeine entnommen und dann einfach in eine Wiese geworfen.“...

Das betroffene Grundstück war von 1839 bis 1902 als Friedhof der damals noch selbständigen Gemeinde Albisrieden genutzt worden, wie das Präsidialdepartement der Stadt Zürich vorgestern mitteilte. Nach Ablauf der Ruhefrist im Jahr 1927 wurden die Gräber aufgehoben, und von 12942 bis 2000 wurde das Areal vom Tiefbauamt als Werkhof benutzt...

 

Für Pfarrer Bosshard ist die Exhumierung im Prinzip ein Abweichen von der Grundregel, die Totenruhe zu respektieren. Dies deshalb, weil auf dem Gelände des ehemaligen Friedhofs, nicht nur – wie sonst in der Stadt nach 20 Jahren üblich – die oberste Schicht existierender Gräber aufgehoben wird...

 

Krematorium im Friedental: Neubau geplant

 

Das Krematorium Luzern soll einem Neubau weichen. Es produziert mehr Schadstoffe, als die Luftreinhalteverordnung erlaubt.

Neue Luzerner -Zeitung, 29. Dezember  2001

 

Der hauptsächliche Schadstoff, der bei der Verbrennung der Leichen verdampft und bisher ungefiltert in die Luft entweicht, ist das Quecksilber. Es ist in den Amalgamfüllungen der Zähne enthalten. Gemäss der Lurftreinhalteverordnung (LRV) dürfen pro Kubikmeter Rauchgas nicht mehr als 0,2 Milligramm Quecksilber enthalten sein. „Dieser Wert wird im Krematorium Friedental um das rund Zehnfache überschritten“, sagt Reto Wüest vom kantonalen Amt für Umweltschutz (AfU). Das Quecksilber lagert sich in der Umgebung ab, wo es die Böden belastet. Konkrete Messungen sind noch nicht gemacht worden.

Lange zeit ein Auge zugedrückt...

Zwar ist die LRV bereits seit 1986 in Kraft, doch sind die Erfahrungen der Filtertechnologie für Quecksilber in Krematorien laut Wüest erst wenige Jahre alt. Deshalb habe das Buwal beim Vollzug lange Zeit ein Auge zugedrückt. 1999 wurden alle Betreiber von Krematorien informiert, dass nun die Technologien ausgereift seien und mit dem Vollzug begonnen werden müsse...

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Erdbestattung: Boden nicht beeinträchtigt

Bei den Luzerner Friedhöfen besteht nach dem heutigen Kenntnisstand keine Gefahr der Beeinträchtigung des Bodens und des Grundwassers, schreibt der Stadtrat in seiner Antwort auf die Interpellation von Romy Tschopp namens der SP-Fraktion. Die Untersuchung der Wasserqualität im Reuss-Rotsee-Kanal, der das Freidental entwässert, habe keine Hinweise auf eine Belastung des Grundwassers durch die Friedhofnutzung gebracht...

Wie der Stadtrat in seiner Antwort weiter festhält, werden in Leichen vorkommende Reste von Medikamenten durch Bakterien vollständig abgebaut. Schwermetalle wie das Quecksilber aus Amalgamplomben seien entweder äusserst lösungsresistent oder würden nach der Freisetzung aus Geweben „sehr fest an Bodenteilchen gebunden und sind praktisch immobil“....

 

 

Hauptproblem: Zahnfüllungen („im grössten Krematorium Europas“)

Zürichsee Zeitung 9.3.02, Linth Zeitung 5.3.02, , Zürcher Oberländer, 12. März 2002

 

Hoffnungslos überfordert

Doch der Rauch hat Wolfgang Bulla, dem Leiter des Krematoriums Nordheim, schon einiges Kopfzerbrechen bereitet. Während Jahren wurden Luftschadstoff-Grenzwerte massiv überschritten. Hauptproblem: Zahnfüllungen aus Amalgam, die bei der Verbrennung Quecksilber freisetzen. Für Böden der Umgebung ist dies Gift... ...

  

... und nach wie vor aktuell (aus vorangehender News):

Kein Platz mehr für die Menschen...

Neue Luzerner Zeitung, 14.November 2001

 

.. Tanner: „Ich finde es etwas schade, dass der Platzmangel auf Friedhöfen ein Argument für die Feuerbestattung ist.“ Für Autos würden Parkplätze erstellt, auch für neue Einkaufszentren sei Raumvorhanden. Für uns Menschen aber hat man keinen Platz mehr.“...

 

lesen Sie dazu unser Büchlein: „Erdbestattung oder Kremation? Eine Entscheidungshilfe“...(siehe unter „Angebot/Bestellen“)

 

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