Presseschau 1  

Kurzkommentare (Auszüge): und Hinweis, wo allenfalls der ganze Artikel zu finden ist.

 

Schlimmer als Todesstrafe! (TG-Zeitung 9.1.2001)  

Bereits Kain stellte sein Selbstbestimmungsrecht über das Gebot “Du sollst nicht töten” .. und er tötete seinen Bruder Abel. Das taten auch Hitler, Stalin und andere…: Steht das Selbstbestimmungsrecht über dem Schutz des Schwächeren? (Anmerkung unserer Red).  

Dies soll kein Leserbrief sein, der bloss andere Meinungsträger kritisiert, er soll denen eine Stimme verleihen, die es selbst nicht tun können - den heranwachsenden Kindern im Mutterleib.

Lesen Sie diesen Artikel von S.W. aus F unter Knopf Presse, für Sie gelesen”

 

Wider die Gewalt (Südostschweiz, 27.12.2000)  

“Kultur des Todes”

….der von Amt, Alter und Krankheit gezeichnete Oberhirte warnte vor der Bedrohung des Lebens, vor Abtreibung  und Sterbehilfe. “Immer stärker wird die Versuchung, sich zum Herrn über den Tod aufzuspielen und ihn vorzeitig herbeizuführen”, so der Oberhirte wörtlich. Der Schutz des Lebens gehört zu seinen zentralen Anliegen. ….. Und seine Kirche lässt keine Gelegenheit verstreichen, Euthanasie als Mord zu geisseln. Auch jetzt warnte der Papst: “ Wir stehen vor alarmierenden Symptomen der Kultur des Todes, die eine ernste  Bedrohung für die Zukunft darstellen.”….

 

Sterbehilfe via Plastiksack verurteilt  (Tages Anz., 29.12.2000)  

Ein Sterbehelfer ist zu sechs Monaten Gefängnis bedingt verurteilt worden…

Zweimal hatte der Sterbehelfer aus Baar mit dem Plastiksack nachgeholfen, um den Tod….zu beschleunigen… Den Exit Sterbehelfer zu 6 Monaten Gefängnis.. verurteilt.

…. Es ist die erste Verurteilung eines Sterbehelfers in der Schweiz. Bereits hat dieser dagegen Einsprache erhoben, wie sein Anwalt bestätigt….  (s.auch NLZ, BZ, 24 heures,  Tribune de GE, und weitere)

 

Die Angst vor dem Arztbesuch (NZZ, 17. 10. 2000)  

Am 24. Februar 2000 erschien in der weltweit wohl renommiertesten medizinwiss. Zeitschrift, dem “New England Journal of Medicine” ein Artikel über Probleme bei Euthanasie und ärztlicher Beihilfe zum Selbstmord”…..

Im Dritten Reich euthanasierten Ärzte bis September 1941 über 70’000 Psychiatrie-Patienten in Irrenanstalten…. Was die nationalsozialistischen Ärzte aber niemals erlangten, was die Anerkennung dieses Verbrechens vor der Weltöffentlichkeit. Diese scheinen jetzt die Kollegen aus den Niederlanden und den USA zu erreichen. Sie tun dasselbe wie die Ärzte von damals, ohne dass sich sichtbarer Widerstand regt…. Dr. med. F. Ricklin ZH

 

Gegen aktive Sterbehilfe (Tages-Anzeiger,   14. Juni 2000)  

Die reformierte Synode lehnt die aktive Sterbehilfe ab. Sie drängt aber auf einen kompetenten Umgang der Seelsorger mit Sterbenden.

…die aktuelle politische Diskussion, aber auch die fehlende Transparenz in der Suizidbegleitung durch Exit hat den reformierten Zürcher Kirchenrat veranlasst, eine Stellungnahme zur Sterbehilfe auszuarbeiten (TA vom 3.3.). Gestern Dienstag hat er sie der Synode vorgelegt.

Lob für Kirchenrat

Die Vorgaben des Kirchenrates waren klar: Vor dem Hintergrund des christlichen Tötungsverbotes hält er ein Verbot der aktiven Sterbehilfe für richtig: Auch wer aus Mitleid töte, mache sich schuldig…. (Michael Meir)

 

Sterbekultur statt aktiver Sterbehilfe (ZH-Oberländer, 3.3.2000 und NZZ und weitere)  

Der Kirchenrat des Kantons Zürich hat in eigener Initiative zuhanden der Synode einen Bericht zur Problematik der Sterbehilfe erarbeitet und diesen an einem Mediengespräch erläutert. Der Kirchenrat lehnt die aktive Sterbehilfe ab und fordert die vermehrte Nutzung und allenfalls rechtliche Regelung der passiven und indirekten Sterbehilfe. Wichtig ist ihm die Förderung einer gut entwickelten “Kultur des Sterbens”. 

Bericht werden wir unter Knopf “Du sollst nicht töten, oder doch?” einfügen.

 

Das Sicherheitsgefühl opfern (NZZ   2. Dezember 2000)

Inakzeptabler Entscheid des Stadtrates zur Sterbehilfe

Der Autor kritisiert im folgenden Beitrag die Neuregelung zur Sterbehilfe in Stadt-zürcher Alters- und Krankenheimen. Er stellt dabei die Frage, ob das Sicherheits- und Geborgenheitsgefühl der verletzlichsten unserer Mitmenschen geopfert werden soll, damit sich - unter dem juristischen Deckmantel der Autonomie - ein bis zwei Menschen in Altersheimen das Leben nehmen können. 

…der Autor (Oswald Oelz, Chefarzt Innere Medizin am Triemlispital ZH) nennt u.a.: “Bisher standen sich Ambivalenz der Kranken und Zielstrebigkeit der Sterbehelfer diametral gegenüber”   und er bemängelt den Ausschluss der Experten. Er schliesst mit der Feststellung: “Darf das Sicherheits- und Geborgenheitsbedürfnis der Menschen in Alters- und Pflegeheimen geopfert werden, damit sich dort ganz wenige Menschen (gem. Stadtrat 1 oder 2/Jahr) das Leben nehmen können?

 

Kritik an Sterbehilfe (Zürich Express, Zürich 1. 12. 2000)  

Der Entscheid des Stadtrates zur Sterbehilfe in Alters- und Pflegeheimen stösst bei Ärzten auf Kritik. Die Schweizerische Gesellschaft für Gerontologie warnt vor einer “gefährlichen Entwicklung”. Der Beschluss des Stadtrates vermittle unterschwellig die Botschaft, dass das Leben in Heimen keinen Sinn mehr mache.

 

Chefärztekonferenz der Psychiatrischen Universitätsklinik gegen Beihilfe zum Suizid (Neues Bülacher Tagblatt 15.12.2000)  

Mit grosser Sorge hat die Chefärztekonferenz der Psychiatrischen Universitäts-klinik die Entscheidung von Stadtrat Neukomm, Sterbehilfeorganisationen in  Städtischen Kranken- und Altersheimen zuzulassen zur Kenntnis genommen. 

…Psychiater, die die Gruppe von professionellen Helfern repräsentieren, die am häufigsten mit Suizid und Suizidgefährdung umzugehen haben, sind herbei nicht um ihre Meinung gefragt worden. Damit blieben wesentliche Fakten zur Suizidalität im Alter unberücksichtigt. 

Weiter werden aufgeführt: fatales Signal unserer Gesellschaft an alte Menschen, Gruppendruck…

Entschieden wehren wir uns aber gegen die Einführung institutionalisierter Formen von Suizidbeihilfe.

Für dieses mal möchten wir uns einer solchen gesellschaftlichen Entwicklung entschieden entgegenstellen.    

Prof. Dr. med W. Rössler (Vorst. Med.Dir./Chefärztekonferenz der Psych. Uni-Klinik)

 

Ungenügende Gutachten (NZZ 11.11. 2000)   

Kritik am assistierten Suizid in Alters- und Krankenheimen 

Die Autoren (Cécile und Klaus Ernst, er emer. Direktor der ZH Psych.Uni-Klinik) des Beitrages kritisieren die Gutachten, auf denen die Neuregelung der Sterbe-hilfe in städtischen Einrichtungen basiert (NZZ 28.10.) C. + K Ernst legen dar, dass die Behauptung, Suizid entspringe der menschlichen Autonomie, allem widerspreche, was heute über den Suizid bekannt ist 

…Keiner der Gutachter hat sich mit dem umfangreichen empirischen soziologischen und sozialpsychiatrischen Wissen über den Suizid auseinandergesetzt, das sich in den letzten 50 Jahren… angesammelt hat.

…Die Behauptung, Suizid entspringe - sofern nicht das Gegenteil nachgewiesen wird - der menschlichen Autonomie, wiederspricht allem, was wir heute aus kontrollierten empirischen Studien … wissen.

…ist davon auszugehen, dass bei einem Suizidwunsch mit grösster Wahrscheinlichkeit ein Hilferuf in einer unerträglich gewordenen Situation vorliegt und mit verschwindend geringer Wahrscheinlichkeit ein freier Entschluss.

…Die leichte Zugänglichkeit des assistierten Suizids macht ältere und kranke Personen erpressbar….

…der akute Pflegenotstand in Heimen…reduziert die emotionale Zuwendung und schafft ein Milieu, das direkt in die Selbstabwertung und in die Hoffnungslosigkeit führt.

…dem Pflegepersonal, nicht dafür geschult und oft Hilfspersonal, sehr oft fremdsprachig, wird …die Verantwortung für die erste Triage… zugeschoben..

… unterschwellige Botschaften an die Öffentlichkeit… Alte Personen sind “unwertes Leben”…. - …. Das lässt für die Zukunft nichts gutes ahnen.

Der theol. Gutachter warnt mit Recht vor der Suizidorganisation Exit. Sie besitzt eine Art Monopol für die deutsche Schweiz. Eine 1999 in Basel erschienene medizinische Dissertation von T.A. Schenker beweist an 43 unausgelesenen Einzelfällen den gewissenlosen Umgang von Exit mit psychisch kranken Personen…. Die Organisation ist wegen des Verdachts illegaler aktiver Tötung ins Gerede gekommen. Sie scheint heute vor allem bestrebt, die zahl der von ihr assisitierten Suizide aus ideologischen Gründen zu maximieren.

… Sterbehilfeorganisationen…können in Heimen die Pflegekosten senken (öffentlich geäussert durch Mitglied von “Dignitas”)…

ganzer Beitrag siehe NZZ vom 11. November 2000

“Sterbehilfe” in Stadt-Zürcher Altersheimen (Neues Bülcher Tagblatt  vom 16.11.2000

P.  Aebersold, Zürich)   

Das Recht auf Leben als höchstes allgemeines Menschenrecht wurde 1948 nach den Schrecken des zweiten Weltkrieges als Schutzwall gegen die Vernichtung menschlichen Lebens errichtet. Der Entscheid, die Tötung unter dem Begriff “Sterbehilfe” in den Züricher Altersheimen zuzulassen, kommt einem Dammbruch bei einer Naturkatastrophe gleich.

Beispiele zeigen, dass selbst gut gemeinte Absichten Missbräuche nicht verhindern können. Die grausame Vernichtung “unwerten Lebens” durch die Nazi-Euthanasie wurde mit dem verharmlosenden “Gesetz über die Sterbehilfe bei unheilbar Kranken” eingeleitet. Eine kleine Gesetzesänderung hat in Holland dazu geführt, dass laut einem Regierungsbericht jährlich Tausende auch ohne ihren Willen von Ärzten getötet werden. Alte Holländer haben mittlerweile Angst, ins Altersheim zu gehen. Die Sonntagszeitung vom 16.5.99 berichtete von Missbräuchen auch in der Schweiz. Deshalb, wehret den Anfängen!

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