Presseschau
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Kurzkommentare (Auszüge): und
Hinweis, wo allenfalls der ganze Artikel zu finden ist.
Schlimmer als Todesstrafe!
(TG-Zeitung 9.1.2001)
Bereits Kain stellte sein Selbstbestimmungsrecht über
das Gebot “Du sollst nicht töten” .. und er tötete seinen Bruder Abel. Das
taten auch Hitler, Stalin und andere…: Steht das Selbstbestimmungsrecht über
dem Schutz des Schwächeren? (Anmerkung
unserer Red).
Dies
soll kein Leserbrief sein, der bloss andere Meinungsträger kritisiert, er soll
denen eine Stimme verleihen, die es selbst nicht tun können - den
heranwachsenden Kindern im Mutterleib.
Lesen
Sie diesen Artikel von S.W. aus F unter Knopf “Presse,
für Sie gelesen”
Wider die
Gewalt (Südostschweiz, 27.12.2000)
“Kultur
des Todes”
….der
von Amt, Alter und Krankheit gezeichnete Oberhirte warnte vor der Bedrohung
des Lebens, vor Abtreibung und
Sterbehilfe. “Immer stärker wird die Versuchung, sich zum Herrn über den
Tod aufzuspielen und ihn vorzeitig herbeizuführen”, so der Oberhirte wörtlich.
Der Schutz des Lebens gehört zu seinen zentralen Anliegen. ….. Und seine
Kirche lässt keine Gelegenheit verstreichen, Euthanasie als Mord zu geisseln.
Auch jetzt warnte der Papst: “ Wir stehen vor alarmierenden Symptomen der
Kultur des Todes, die eine ernste Bedrohung
für die Zukunft darstellen.”….
Sterbehilfe
via Plastiksack verurteilt (Tages
Anz., 29.12.2000)
Ein
Sterbehelfer ist zu sechs Monaten Gefängnis bedingt verurteilt worden…
Zweimal hatte der Sterbehelfer
aus Baar mit dem Plastiksack nachgeholfen, um den Tod….zu beschleunigen… Den
Exit Sterbehelfer zu 6 Monaten Gefängnis.. verurteilt.
…. Es ist die erste Verurteilung eines Sterbehelfers in der Schweiz. Bereits hat dieser dagegen Einsprache erhoben, wie sein Anwalt bestätigt…. (s.auch NLZ, BZ, 24 heures, Tribune de GE, und weitere)
Die Angst
vor dem Arztbesuch (NZZ, 17. 10. 2000)
Am 24. Februar 2000 erschien in
der weltweit wohl renommiertesten medizinwiss. Zeitschrift, dem “New England
Journal of Medicine” ein Artikel über Probleme bei Euthanasie und ärztlicher
Beihilfe zum Selbstmord”…..
Im
Dritten Reich euthanasierten Ärzte bis September 1941 über 70’000
Psychiatrie-Patienten in Irrenanstalten…. Was die nationalsozialistischen Ärzte
aber niemals erlangten, was die Anerkennung dieses Verbrechens vor der Weltöffentlichkeit.
Diese scheinen jetzt die Kollegen aus den Niederlanden und den USA zu
erreichen. Sie tun dasselbe wie die Ärzte von damals, ohne dass sich
sichtbarer Widerstand regt…. Dr. med.
F. Ricklin ZH
Gegen aktive Sterbehilfe (Tages-Anzeiger, 14.
Juni 2000)
Die
reformierte Synode lehnt die aktive Sterbehilfe ab. Sie drängt aber auf einen
kompetenten Umgang der Seelsorger mit Sterbenden.
…die aktuelle politische
Diskussion, aber auch die fehlende Transparenz in der Suizidbegleitung durch
Exit hat den reformierten Zürcher Kirchenrat veranlasst, eine Stellungnahme zur
Sterbehilfe auszuarbeiten (TA vom 3.3.). Gestern Dienstag hat er sie der Synode
vorgelegt.
Lob für Kirchenrat
Die
Vorgaben des Kirchenrates waren klar: Vor dem Hintergrund des christlichen Tötungsverbotes
hält er ein Verbot der aktiven Sterbehilfe für richtig: Auch wer aus Mitleid
töte, mache sich schuldig…. (Michael
Meir)
Sterbekultur statt aktiver Sterbehilfe (ZH-Oberländer, 3.3.2000 und NZZ und weitere)
Der Kirchenrat des Kantons Zürich hat in eigener Initiative zuhanden der Synode einen Bericht zur Problematik der Sterbehilfe erarbeitet und diesen an einem Mediengespräch erläutert. Der Kirchenrat lehnt die aktive Sterbehilfe ab und fordert die vermehrte Nutzung und allenfalls rechtliche Regelung der passiven und indirekten Sterbehilfe. Wichtig ist ihm die Förderung einer gut entwickelten “Kultur des Sterbens”.
Bericht
werden wir unter Knopf “Du sollst nicht töten, oder doch?” einfügen.
Das Sicherheitsgefühl opfern (NZZ 2. Dezember 2000)
Inakzeptabler
Entscheid des Stadtrates zur Sterbehilfe
Der Autor kritisiert im folgenden
Beitrag die Neuregelung zur Sterbehilfe in Stadt-zürcher Alters- und
Krankenheimen. Er stellt dabei die Frage, ob das Sicherheits- und
Geborgenheitsgefühl der verletzlichsten unserer Mitmenschen geopfert werden
soll, damit sich - unter dem juristischen Deckmantel der Autonomie - ein bis
zwei Menschen in Altersheimen das Leben nehmen können.
…der
Autor (Oswald Oelz, Chefarzt Innere Medizin am Triemlispital ZH) nennt u.a.:
“Bisher standen sich Ambivalenz der Kranken und Zielstrebigkeit der
Sterbehelfer diametral gegenüber”
und er bemängelt den Ausschluss der Experten. Er schliesst mit der
Feststellung: “Darf das Sicherheits- und Geborgenheitsbedürfnis der
Menschen in Alters- und Pflegeheimen geopfert werden, damit sich dort ganz
wenige Menschen (gem. Stadtrat 1 oder 2/Jahr) das Leben nehmen können?
Kritik an Sterbehilfe (Zürich Express, Zürich
Der
Entscheid des Stadtrates zur Sterbehilfe in Alters- und Pflegeheimen stösst
bei Ärzten auf Kritik. Die Schweizerische Gesellschaft für Gerontologie
warnt vor einer “gefährlichen Entwicklung”. Der Beschluss des Stadtrates
vermittle unterschwellig die Botschaft, dass das Leben in Heimen keinen Sinn
mehr mache.
Chefärztekonferenz der
Psychiatrischen Universitätsklinik gegen Beihilfe zum Suizid
(Neues
Bülacher Tagblatt
15.12.2000)
Mit
grosser Sorge hat die Chefärztekonferenz der Psychiatrischen Universitäts-klinik
die Entscheidung von Stadtrat Neukomm, Sterbehilfeorganisationen in
Städtischen Kranken- und Altersheimen zuzulassen zur Kenntnis genommen.
…Psychiater, die die Gruppe von
professionellen Helfern repräsentieren, die am häufigsten mit Suizid und
Suizidgefährdung umzugehen haben, sind herbei nicht um ihre Meinung gefragt
worden. Damit blieben wesentliche Fakten zur Suizidalität im Alter unberücksichtigt.
Weiter werden aufgeführt:
fatales Signal unserer Gesellschaft an alte Menschen, Gruppendruck…
Entschieden wehren wir uns aber
gegen die Einführung institutionalisierter Formen von Suizidbeihilfe.
Für dieses mal möchten wir uns
einer solchen gesellschaftlichen Entwicklung entschieden entgegenstellen.
Prof.
Dr. med W. Rössler (Vorst. Med.Dir./Chefärztekonferenz der Psych.
Uni-Klinik)
Ungenügende Gutachten
(NZZ 11.11. 2000)
Kritik am assistierten Suizid in Alters- und
Krankenheimen
Die
Autoren (Cécile und Klaus Ernst, er emer. Direktor der ZH Psych.Uni-Klinik) des
Beitrages kritisieren die Gutachten, auf denen die Neuregelung der Sterbe-hilfe
in städtischen Einrichtungen basiert (NZZ 28.10.) C. + K Ernst legen dar, dass
die Behauptung, Suizid entspringe der menschlichen Autonomie, allem
widerspreche, was heute über den Suizid bekannt ist
…Keiner der Gutachter hat sich
mit dem umfangreichen empirischen soziologischen und sozialpsychiatrischen
Wissen über den Suizid auseinandergesetzt, das sich in den letzten 50 Jahren…
angesammelt hat.
…Die Behauptung, Suizid
entspringe - sofern nicht das Gegenteil nachgewiesen wird - der menschlichen
Autonomie, wiederspricht allem, was wir heute aus kontrollierten empirischen
Studien … wissen.
…ist davon auszugehen, dass bei
einem Suizidwunsch mit grösster Wahrscheinlichkeit ein Hilferuf in einer unerträglich
gewordenen Situation vorliegt und mit verschwindend geringer Wahrscheinlichkeit
ein freier Entschluss.
…Die leichte Zugänglichkeit
des assistierten Suizids macht ältere und kranke Personen erpressbar….
…der akute Pflegenotstand in
Heimen…reduziert die emotionale Zuwendung und schafft ein Milieu, das direkt
in die Selbstabwertung und in die Hoffnungslosigkeit führt.
…dem Pflegepersonal, nicht dafür
geschult und oft Hilfspersonal, sehr oft fremdsprachig, wird …die
Verantwortung für die erste Triage… zugeschoben..
… unterschwellige Botschaften
an die Öffentlichkeit… Alte Personen sind “unwertes Leben”…. - …. Das
lässt für die Zukunft nichts gutes ahnen.
Der theol. Gutachter warnt mit
Recht vor der Suizidorganisation Exit. Sie besitzt eine Art Monopol für die
deutsche Schweiz. Eine 1999 in Basel erschienene medizinische Dissertation von
T.A. Schenker beweist an 43 unausgelesenen Einzelfällen den gewissenlosen
Umgang von Exit mit psychisch kranken Personen…. Die Organisation ist wegen
des Verdachts illegaler aktiver Tötung ins Gerede gekommen. Sie scheint heute
vor allem bestrebt, die zahl der von ihr assisitierten Suizide aus ideologischen
Gründen zu maximieren.
… Sterbehilfeorganisationen…können
in Heimen die Pflegekosten senken (öffentlich geäussert durch Mitglied von “Dignitas”)…
ganzer
Beitrag siehe NZZ vom 11. November 2000
“Sterbehilfe” in Stadt-Zürcher
Altersheimen
(Neues
Bülcher Tagblatt
vom 16.11.2000
P.
Aebersold,
Zürich)
Das
Recht auf Leben als höchstes allgemeines
Menschenrecht wurde 1948 nach den Schrecken des zweiten Weltkrieges als Schutzwall gegen die Vernichtung menschlichen Lebens errichtet.
Der Entscheid, die Tötung unter dem Begriff “Sterbehilfe” in den Züricher
Altersheimen zuzulassen, kommt einem
Dammbruch bei einer Naturkatastrophe gleich.
Beispiele
zeigen, dass selbst gut gemeinte Absichten Missbräuche nicht verhindern können.
Die grausame Vernichtung “unwerten
Lebens” durch die Nazi-Euthanasie wurde mit dem verharmlosenden “Gesetz über
die Sterbehilfe bei unheilbar Kranken” eingeleitet. Eine kleine Gesetzesänderung
hat in Holland dazu geführt, dass laut einem Regierungsbericht jährlich
Tausende auch ohne ihren Willen von Ärzten getötet werden. Alte Holländer
haben mittlerweile Angst, ins Altersheim zu gehen. Die Sonntagszeitung vom
16.5.99 berichtete von Missbräuchen auch in der Schweiz. Deshalb, wehret den
Anfängen!