Gelesen
im: Thurgauer Zeitung, Frauenfel Dienstag, 9. Januar
2001
Schlimmer
als Todesstrafe!
Bereits
Kain stellte sein Selbstbestimmungsrecht über das Gebot “Du sollst nicht töten”
und er tötete seinen Bruder Abel. Das taten auch Hitler, Stalin und andere…:
Steht das Selbstbestimmungsrecht über dem Schutz des Schwächeren?
(Anmerkung unserer Red).
Dies
soll kein Leserbrief sein, der bloss andere Meinungsträger kritisiert, er soll
denen eine Stimme verleihen, die es selbst nicht tun können - den
heranwachsenden Kindern im Mutterleib.
In
der Bundesverfassung (BV) vom 18. April 1999 steht in der einleitenden Präambel,
dass sich die Stärke des Volkes am Wohl der Schwachen misst. Mir scheint dies
ein trauriger Widerspruch zur Absicht der Mehrheit des parlaments zu sein,
welche sich leider für die Fristenlösung beim Schwangerschaftsabbruch
entschieden hat. Es gibt meines Erachtens keine schwächeren und hilfloseren
Menschen in unserer Gesellschaft als im Mutterleib heranwachsende Kinder. Selbst
der schwächste Greis ist da…besser gestellt. Ein sich im mütterlichen Bauch
befindendes Kind kann sich nicht wehren, keinen Protestmarsch veranstalten, kann
nicht klagen. Es ist ganz besonders auf den Schutz von uns Stärkeren
angewiesen. Ich kann daher nicht begreifen, warum Leute oder Politiker
(insbesondere der SP) Abtreibungen als völlig harmlos und legal verkaufen, ja
sie als selbstvertständliches Grundrecht der Frau verteidigen, aber sich sonst
immer unermüdlich für sozial Schwache oder Benachteiligte aller Art einsetzen
wollen. Das passt nicht ganz zusammen. Es ist kein Geheimnis, dass ein Kind bei
seiner Abtreibung im Mutterleib grausam verenden muss; dafür gibt es genügend
ärztliche Beweise.
Bereits
Kain stellte sein Selbstbestimmungsrecht über das Gebot “Du sollst nicht töten”…
und er tötete seinen Bruder Abel…
Wer
sich dessen bewusst ist und dennoch die Meinung vertritt, die persönliche
Freiheit einer Frau gehe sogar bis zur Abtreibung, dem sei in Erinnerung
gerufen, dass das Niemals aufgehen kann, denn die abtreibende Frau missachtet
mit dieser Tat auf schlimmste Art und Weise die ebenso berechtigte Freiheit des
heranwachsenden Kindes. Eine Frau in Frankreich brachte es auf den Punkt: Sie
wurde nach der Abtreibung mit der Pille in einer Fernsehreportage interviewt. Da
meinte sie kalt, es wäre einfach die beste Lösung gewesen für sie selbst, für
den Vater und fürs Kind. Was hätte wohl das heranwachsende Kind dazu gesagt,
wenn es schon sprechen könnte?
Das
zeigt deutlich, dass, wenn wir wirklich aufs Wohl der Schwachen Acht geben
wollen, wir gewisse geforderte Freiheiten wie die der Abtreibung einschränken müssen.
Die geplante Gesetzesänderung hat praktisch die liberalste Form in ganz Europa.
Sie würde es einer Frau ermöglichen, Abtreibung als Verhütungsmethode
anzuwenden. Der Gedanke ist zutiefst traurig. Und es wird ganz bestimmt von
einem Teil der Bevölkerung - sicher nicht von allen - so angewendet, denn die
Fristenlösung lässt einem ja sogar diese Freiheit.
Besseren
Schutz und Hilfestellung als bisher!
Eine
Frau, die ungewollt schwanger wird, muss besseren Schutz und Hilfestellung
erhalten, so wie es die hängige Volksinitiative “Hilfe für Mutter und
Kind”, die ich unterstütze, vorsieht. Für mich ist das der richtige Weg.
Falsch und unverständlich ist für mich die Argumentation, das Gesetz nur wegen
grosser Häufigkeit der Fälle und wegen fehlender Ahndung zu ändern, es einer
Gewohnheit anzupassen. Oder sollten etwa Tötungsdelikte und Raubüberfälle
eines Tages legalisiert werden, bloss weil sie vielleicht immer häufiger
aufgetreten sind?
Noch
etwas anderes ist fraglich: In der BV steht im Artikel 10: “Jeder Mensch hat
das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige
Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.” Das wird bei einer Abtreibung für
das entsprechende Kind nicht gewährt. Es steht auch (Artikel 10, 1) “dass
jeder Mensch das Recht auf Leben hat” und “dass die Todesstrafe verboten
sei”. Die Abtreibung ist aus meiner Sicht nicht … wie die Todesstrafe, sie
ist schlimmer; denn bei einer Todesstrafe wird doch die verurteilte Person für
ein extrem böses Verbrechen bestraft. Ein Kind, das abgetrieben wird, kann
wirklich niemals die Schuld für irgend etwas tragen, es muss zu Unrecht und für
nichts mit dem eigenen Leben zahlen. Und kann nicht einmal Rekurs einlegen.
Heranwachsende
Kinder im Mutterleib sind angewiesen auf Schutz von aussen. Das sieht
beispielsweise so aus, dass man nicht schweigt, wenn Gesetze schlimme Formen
annehmen. Ich hoffe einfach, dass dies von niemandem als Verurteilung verstanden
wird, dafür aber um so mehr zum Nachdenken anregt. Und dass die geplante
Gesetzesänderung wenigstens mit dem angekündigten Referendum verhindert wird.
Simon Weber, Frauenfeld (TGZ 9.1.2001)
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