Verfügen!
Baslerstab, Basel - Auflage 252’500 Ex. 26. Feb.
Verfügen!
Wie
bedeutungsvoll “letztwillige Verfügungen” sind, habe ich erneut aus meiner
Umgebung erfahren. Zwei Dinge fallen mir dabei auf: im ersteren Fall sind es am
Vermögen und an materiellen Gütern Interessierte, die sämtliche Bedürfnisse
der eigenen Persönlichkeit wie auch des inneren Bedürfnisses, d.h. des
Geistes, hemmungslos übergehen. Auf der andern Seite sind es Betroffene, die
als unmittelbare Reaktion auf den grossen Verlust zumeist in einem schockähnlichen
Verhalten dastehen und handeln. Im letzteren Fall werden durch diesen
psychischen Druck Entscheidungen unter Stress gefällt. Ohne Gewissheit über
die persönlichen Vorstellungen des eben Dahingegangenen, des geschätzten
Mitmenschen oder Lebenspartners, z.B. über Bestattungsart, wird dieser Stress
oftmals verstärkt. Stellt sich durch später aufgefundene oder erhaltene
Informationen zusätzlich Unsicherheit ein, wird die Verarbeitung der Trauer
enorm erschwert. Was dies bedeuten kann, hat kürzlich der Kolumnist Rudolf A
Thoma unter dem Titel “Trauer” dargelegt.
Um
all diesem Ungewissen und den damit verbundenen Risiken zu entgehen, ist das
Verfügungsheft der Schweiz. Gesellschaft für Lebenshilfe SGFL eine grosse
Arbeitshilfe, eine ideale Checkliste, ein hervorragender Ratgeber. Der ehemalige
Richter und Uni-Lehrer Robert Kehl sagt gar, es sei das Beste, was er je gesehen
habe, und empfiehlt nachhaltig, es
zu fördern. Dem kann nur zugestimmt werden.
Unbestritten
ist die vorherrschende Meinung, dass eine Bewusstseins-Minderung oder gar
Absenz, wie der Tod selbst, unerwartet und rasch eintreten kann. Ebenso
unbestritten und als bekannt darf vorausgesetzt werden, dass die persönlichen Wünsche,
die Anordnungen über Organspende oder nicht, über die Unversehrtheit des
Leibes oder nicht, von solcherart Betroffenen nicht mehr kundgetan werden können.
Somit bleibt unklar, was die ureigenen, sehnlichsten Wünsche waren, die nun
durch das plötzliche Ereignis nicht mehr erfragt werden können.
Mein
Bruder Arthur hat kürzlich ein solches Ereignis miterlebt. Vorkommnisse, die
als Skandal voll für unsere Boulevard-Medien zugeschnitten wären. Tief
tragisch und geprägt von tiefen persönlichen Vermögensinteressen einerseits
und Missachtung des Schutzes der Persönlichkeit, des Vermögens, Gutes, ja
selbst der Kleider, der Finanzen, und der Kleider, der Finanzen und es
Wohnrechts des Nahestehenden: nämlich des Lebenspartners und Freundes, der
Lebensstütze der vor ihm verstorbenen Frau. Der Fall sei hier nicht weiter erörtert
erwähnt.
Denn
eines hat sich auch hier erwiesen: Es gibt nur dieses eine: klar und schriftlich
verfügen. Einen Vollzieher einsetzen, der möglichst nicht “Partei” ist,
und womöglich ein Doppel der letztwilligen Verfügung auf dem Zivilstandesamt
hinterlegen… denn Testamente wie Verfügungen werden nur zu gerne von am Vermögen
Interessierten vernichtet oder unterschlagen. Wer Interesse am Totenfrieden und
an der Unversehrtheit hat, der
verfüge!
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