Presseschau 3

 

Kurzkommentare (Auszüge): und Hinweis, wo im ge-gebenen Fall der ganze Medien-Artikel zu finden ist.

“Leben ausradieren?..” (EDU-Standpunkt  März 2001)    

Ist mit dem Tode alles aus?: ”Die Bibel kennt kein Aus mit dem Tod!… Es ist dem Menschen gesetzt, einmal zu sterben, danach das Gericht”…

   

Seit Januar dieses Jahres sind in Zürcher und Berner Kranken- und Altersheimen Vertreter der EXIT- Sterbehilfe-Organisation zugelassen, einer Organisation, die den selbstgewählten Tod als Lösung anpreist und deren Mitarbeiter beim Selbstmord assistieren. Jetzt regt sich breite Opposition gegen diese neue Praxis und nicht nur kirchliche Kreise befürchten eine nachhaltige Beeinträchtigung unseres Umgangs mit den letzten Fragen menschlicher Existenz.  

Den ganzen Artikel von Nationalrat Christian Waber finden Sie unter Knopf: “Du sollst nicht töten…?: “Leben ausradieren?”

Er geht darin auch auf die Frage ein: Ist mit dem Tode alles aus?        

 

Urteil gegen Schweizer Sterbehelfer bestätigt (Metropol, 08.02.2001)    

“Der deutsche Bundesgerichtshof hat gestern den Schuldspruch gegen den Schweizer Sterbehelfer Rolf Sigg bestätigt

“In der Revisionsverhandlung sprach das höchst deutsche Strafgericht stattdessen eine Verwarnung mit Straf-Vorbehalt aus…..”

 

Neuer Putschversuch (Facts, Zürich,  08.02.2001)  

EXIT:  Der Sterbehilfe-Organisation laufen die Mitglieder davon, während sich die Führungscrew bekämpft. Jetzt soll Ex-Radiodirektor Andreas Blum das Image polieren.

Werner Kriesi, Leiter der Exit Sterbebegleiter, ist ungehalten. Schon vor dem Treffen vom vorletzten Wochenende im Hotel “Schweizerhof” in Zürich deckten ihn die Sterbebegleiter mit Vorwürfen ein. “Ehrverletzend”, schildert Kriesi den Verlauf der Auseinandersetzung. “Ich prüfe eine Strafanzeige”.  

Der Hauptvorwurf: Während die Freitodbegleiter teilweise darum kämpfen müssten, dass ihnen die Spesen oder etwa das Halbtaxabonnement bezahlt wird, sei der Vorstand in eigener Sache “sehr ausgabenfreudig”. Laut einem internen Protokollauszug sind die Freitodbegleiter nämlich “frustriert”. Sie seien  “die Einzigen, die im Verein kostenlos arbeiten”, kritisierte Sterbebegleiter Jürg Krompholz bereits an einer Krisensitzung im Dezember….  

…denn Statuten Artikel 8 besagt: “Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig.” Mit anderen Worten: Sie dürfen keinen Lohn beziehen.  

Der Vorstand sieht das anders. Für ihre Teilzeitjobs kassieren Präsidentin Elke Baezner zwischen 30’000 und 40’000 Franken, Vize Werner Kriesi erhält für ein 50-Prozent-Pensum 50’000 Franken, und der administrative Leiter Michael Brücker kassiert für ein 60-% Pensum sogar 88’000 Franken. “Geldverschleuderung zu Lasten der Vereinskasse” stellt sich der frühere Exit-Präsident Rudolf Syz auf die Seite der kritischen Sterbehelfer.

Auch Rechtsanwalt Manfred Kuhn, früheres Vorstandmitglied, bezeichnet diese Entlöhnung - die Exit-Leute rechtfertigen sie mit einem “Mandatsvertrag” - als problematisch. Die Bezeichnung ist irreführend”, sagt Kuhn…  

Tatsächlich ist bei der Sterbehilfeorganisation der Exit voll im Gang: Innerhalb von zwei Jahren ist die Zahl der Exit-Vereinsmitglieder von 63’000 auf 50’000 geschrumpft.  

 

Deutscher Bundesgerichtshof verwarnt “Todesengel” (Tages Anzeiger, Zürich, 08. 02. 2001)    

Der Bundesgerichtshof in Leipzig hat den Schweizer Sterbehelfer Rolf Sigg wegen Einfuhr von Bestäubungsmitteln verwarnt.  

Der 83-jährige Freitodhilfe-Pionier aus Grenchen, auch “Todesengel” genannt, ist mittlerweile der bekannteste Sterbehelfer in Deutschland. Wegen seiner Freitodbegleitungen jenseits der Schweizer Grenze ist der evangelische Pfarrer schon mehrfach verhaftet, verhört und bestraft worden.  

Stadtpräsident entschuldigt sich (NZZ, Zürich,   08. Feb. 2001) 

Stadtpräsident Estermann entschuldigt sich in einer Stellungnahme des Stadtrats für unkorrekte Zahlenangaben im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz bei den Krawallen in Zürich.

 

Und zur Suizid-Beihilfe in Heimen (von Zürich)        

Der Vorsteher...dem die Heime unterstehen, stand in den vergangenen drei Monaten sozusagen im Auge des Hurrikans. Medizinische, ethische und religiöse Institutionen hatten zum Teil harsche Kritik an der Sterbehilfe-Neuregelung geäussert, sprachen von einem Tabubruch, warnten: “Wehret den Anfängen”...

Der Geist dieser harten, aber fairen Auseinandersetzung hat am Mittwochabend erneut im Rathaus (von Zürich) Einzug gehalten. Die Parlamentarier diskutierten während knapp zweier Stunden engagiert, drückten Bedenken, Ängste und Zustimmung offen aus. Dank den gemeinderätlichen Vorstössen war Stadtrat Neukomm gezwungen, auf Detailfragen einzugehen und zusätzliche Aspekte zum Sterben und zur Sterbehilfe in städtischen Heimen schriftlich darzulegen.  

Die Diskussion zur Sterbehilfe-Neuregelung

wird fortgesetzt. Gemäss einem SP-Postulat muss der Stadtrat alle zwei Jahre einen Bericht über den assistierten Suizid vorlegen.

 

“700 Hinrichtungen sind genug” (SO Zeitung,  09.02.2001)

 

Mahnwachen gegen die Todesstrafe in den USA

In mehreren Schweizer Stadten haben gestern Donnerstag Kundgebungen von Amnesty International (AI) gegen die Todesstrafe in den USA stattgefunden. Anlass war die auf diesen Tag angesetzte 700. Hnrichtung seit Wiedereinführung der Todesstrafe in den USA.

 

 

Vielfältige Angriffe auf das Leben (Walliser Bote, Brig 11.12.2000)

 

…Briefe an den WB…  (Pro Ecclesia Oberwallis)  

In den Niederlanden verabschiedete das Parlament ein Euthanasie-Gesetz, das zu einem weiteren Exodus aus dem Alters- und Pflegeheimen führen wird. Schon jetzt ziehen ältere Holländer, die es sich leisten können, in polnische Altersheime, weil sie dort nicht befürchten müssen, dass ein Arzt sie mit einer Spritze tötet.

In den Medien könnte man….lesen, den Bericht eines Mannes, der einen sehr schweren Herzinfarkt erlitten hatte. Als er auf der Intensivstation erwachte, dachte er sofort voller Panik, dass man in seinen Papieren eine Erklärung, er wünsche Sterbehilfe, finden könnte. Nun war ein schwerer Krankheitsfall eingetreten, aber er verspürte den dringenden Wunsch, weiterzuleben. Zu seinem Glück wurde die Erklärung nicht gefunden.

 

 

Klare Haltung bei Ämtern und Institutionen? (Neue Zuger Zeitung, 06. 02.01)

 

Keine Regelungen, aber einheitliche Haltung: Beihilfe zum Suizid wird in Zuger Alterseinrichtungen nicht akzeptiert  

Der Direktionssekretär der Zuger Gesundheitsdirektion…

Er stellt ohne zu zögern den Willen des Patienten ins Zentrum, lehnt aber die Beihilfe zu Suizid in öffentlich zugänglichen Institutionen aus ethischen Gründen ab….

Widerspricht Heilungsauftrag

Der Chefarzt der medizinischen Klinik….

“Der Tod ist eine Grenze, die der Mensch nicht verrücken soll. Das ist etwas, das weiter oben entschieden wird”…  

 

Wer entscheidet, was unerträgliches Leid ist? (Der Bund, Bern,  02.12.00)

 

“Niederlande: Auch mit dem neuen Euthanasiegesetz, das diese Woche verabschiedet wurde, ist die Sterbehilfe-Debatte in den Niederlanden keineswegs beendet. Nicht zuletzt die Ärzte, die nun vor Strafverfolgung geschützt werden, fühlen sich beim schweren Entscheid von der Politik allen gelassen. “Wie sollen wir bestimmen, was unerträgliches Leiden ist: am Dezibel-Wert der Schreie?” fragt beispielsweise ein Amsterdamer Hausarzt.”

….der Mann habe ihn drei Monate lang um Sterbehilfe gebeten, so Wolfs. “Die Sache griff mich mehr an als der Tod meines eigenen Vaters”.

Helfer oder Mörder?

Für einen Arzt sei der Augenblick, an dem die Angst des Patienten vor dem Tod aufhöre und das Leiden unerträglich und unbehandelbar werde, fast nicht zu bestimmen, erklärt Wolfs…..

Ärzte im Dilemma

Doch trotz der neuen Regelung stünden die Ärzte weiterhin vor einem enormen Dilemma, betont auch Makdoumbaks: “Einerseits haben wir den Hippokrates-Eid abgelegt, niemanden zu töten. Andererseits wollen wir unseren Patienten, die das Leben nicht mehr aushalten, ebenfalls helfen.

”…wie sollen wir bestimmen, was unerträgliches Leiden ist? Am Dezibel-Wert der Schreie? Der Patient leidet an den Schmerzen, nicht wir”…

NL-Erfahrungen mit der Regelung der Sterbehilfe:…. Wie schwierig die Grenze im Graubereich zwischen Leben und Tod per Gesetz zu definieren ist. Eine eindeutige Grenzziehung ist dem Gesetzgeber denn auch missglückt….

 

 

Im Graubereich zwischen Leben und Tod (Der Bund  30.11.2000)

 

(Niederlande)  

Während die Befürworter der Euthanasie eine weitere Liberalisierung fordern, beurteilen die Gegner das vom Parlament verabschiedete Sterbehilfegesetz als “eine Brücke, die man nicht hätte überqueren dürfen”.

Als erstes Land der Welt haben die Niederlande ein Gesetz verabschiedet, das Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen ausdrücklich zulässt…..

Viel zu “leichtfertig” habe sich die Regierung über alle Einwände gegen die gesetzliche Regelung der Sterbehilfe hinweggesetzt, bedauerte Jaap de Hoop, Scheffer, der Fraktionschef der Christlichdemokraten. “Diese Brücke hätten wir nicht überqueren dürfen. Wie man es dreht und wendet: Die Euthanasie ist in den Niederlanden künftig eine ganz normale medizinische Anwendung”, führte er aus.  

   

“Denn sie wissen (nicht), was sie tun” (Badener Woche, 25.01.2001)   

Der Entscheid des Zürcher Stadtrates, in Stadtzürcher Altersheimen seit Anfang Jahr Sterbehilfe zuzulassen, löste in der Öffentlichkeit einen Riesenwirbel aus. Wie ist das Problem im Aargau gelöst?

Mit Essen aufhören

Heimleiter Humbel machte die Erfahrung, dass auch jene Leute, die jeden Tag vom Sterben reden, sich sehr ans Leben klammern, gehe es dann tatsächlich dem Tod entgegen. “Wir hatten eine Frau”, erzählt Humbel, “die immer wieder jammerte und klagte, es sei eine Strafe Gottes, so lange leben zu müssen”. Seine Frau habe die Greisin auf die Herztabletten aufmerksam gemacht, die sie täglich einnehme, um länger zu leben. “Von da an sprach die Lebensmüde nie mehr vom Sterben”. Ein halbes Jahr lang. “Dann hat sie das Medikament abgesetzt und ist kurze Zeit später friedlich gestorben”…  

Auch zum folgenden passt der Kommentar:

… denn sie wissen nicht, was sie tun….  

EU: Ein Recht auf Leben und auf Unversehrtheit zum Beispiel, hat in der (neuen EU-) Grundrechtscharta nicht mehr jeder Mensch, sondern nur jede Person (Art. 2 + 3)…

das tönt ja vielsagend.. ….

Unsere Frage: weshalb sollen künftig in Europa nicht mehr alle Menschen ein Recht auf Leben und auf Unversehrtheit haben?  

Auch Sterbende sind noch Menschen…. (Basler Zeitung,    02. Feb. 2001)

 

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