Presseschau 3
Kurzkommentare (Auszüge): und
Hinweis, wo im ge-gebenen Fall der ganze Medien-Artikel zu finden ist.
“Leben ausradieren?..”
(EDU-Standpunkt
März 2001)
Ist mit dem Tode alles aus?: ”Die Bibel kennt kein
Aus mit dem Tod!… Es ist dem Menschen gesetzt, einmal zu sterben, danach das
Gericht”…
Seit Januar dieses Jahres sind in Zürcher und Berner
Kranken- und Altersheimen Vertreter der EXIT- Sterbehilfe-Organisation
zugelassen, einer Organisation, die den selbstgewählten Tod als Lösung
anpreist und deren Mitarbeiter beim Selbstmord assistieren. Jetzt regt sich
breite Opposition gegen diese neue Praxis und nicht nur kirchliche Kreise befürchten
eine nachhaltige Beeinträchtigung unseres Umgangs mit den letzten Fragen
menschlicher Existenz.
Den
ganzen Artikel von Nationalrat Christian Waber finden Sie unter Knopf: “Du
sollst nicht töten…?: “Leben ausradieren?”
Er geht darin auch auf die Frage ein: Ist mit dem
Tode alles aus?
Urteil gegen Schweizer Sterbehelfer bestätigt
“Der deutsche Bundesgerichtshof hat gestern den
Schuldspruch gegen den Schweizer Sterbehelfer Rolf Sigg bestätigt”
“In der Revisionsverhandlung sprach das höchst
deutsche Strafgericht stattdessen eine Verwarnung mit Straf-Vorbehalt
aus…..”
Neuer Putschversuch (Facts, Zürich,
08.02.2001)
EXIT: Der
Sterbehilfe-Organisation laufen die Mitglieder davon, während sich die Führungscrew
bekämpft. Jetzt soll Ex-Radiodirektor Andreas Blum das Image polieren.
Werner Kriesi, Leiter der Exit Sterbebegleiter, ist ungehalten. Schon vor
dem Treffen vom vorletzten Wochenende im Hotel “Schweizerhof” in Zürich
deckten ihn die Sterbebegleiter mit Vorwürfen ein. “Ehrverletzend”,
schildert Kriesi den Verlauf der Auseinandersetzung. “Ich prüfe eine
Strafanzeige”.
Der Hauptvorwurf: Während die Freitodbegleiter teilweise darum kämpfen müssten,
dass ihnen die Spesen oder etwa das Halbtaxabonnement bezahlt wird, sei der
Vorstand in eigener Sache “sehr ausgabenfreudig”. Laut einem internen
Protokollauszug sind die Freitodbegleiter nämlich “frustriert”. Sie seien
“die Einzigen, die im Verein kostenlos arbeiten”, kritisierte
Sterbebegleiter Jürg Krompholz bereits an einer Krisensitzung im Dezember….
…denn Statuten Artikel 8 besagt: “Die Mitglieder des Vorstandes sind
ehrenamtlich tätig.” Mit anderen Worten: Sie dürfen keinen Lohn beziehen.
Der Vorstand sieht das anders. Für ihre Teilzeitjobs kassieren Präsidentin
Elke Baezner zwischen 30’000 und 40’000 Franken, Vize Werner Kriesi erhält
für ein 50-Prozent-Pensum 50’000 Franken, und der administrative Leiter
Michael Brücker kassiert für ein 60-% Pensum sogar 88’000 Franken.
“Geldverschleuderung zu Lasten der Vereinskasse” stellt sich der frühere
Exit-Präsident Rudolf Syz auf die Seite der kritischen Sterbehelfer.
Auch Rechtsanwalt Manfred Kuhn, früheres Vorstandmitglied, bezeichnet diese
Entlöhnung - die Exit-Leute rechtfertigen sie mit einem “Mandatsvertrag” -
als problematisch. Die Bezeichnung ist irreführend”, sagt Kuhn…
Tatsächlich ist bei der Sterbehilfeorganisation der Exit voll im Gang:
Innerhalb von zwei Jahren ist die Zahl der Exit-Vereinsmitglieder von 63’000
auf 50’000 geschrumpft.
Deutscher Bundesgerichtshof verwarnt “Todesengel” (Tages
Anzeiger, Zürich, 08. 02. 2001)
Der
Bundesgerichtshof in Leipzig hat den Schweizer Sterbehelfer Rolf Sigg wegen
Einfuhr von Bestäubungsmitteln verwarnt.
Der 83-jährige Freitodhilfe-Pionier aus Grenchen,
auch “Todesengel” genannt, ist mittlerweile der bekannteste Sterbehelfer
in Deutschland. Wegen seiner Freitodbegleitungen jenseits der Schweizer Grenze
ist der evangelische Pfarrer schon mehrfach verhaftet, verhört und bestraft
worden.
Stadtpräsident entschuldigt sich (NZZ,
Zürich,
08. Feb. 2001)
Stadtpräsident
Estermann entschuldigt sich in einer Stellungnahme des Stadtrats für
unkorrekte Zahlenangaben im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz bei den
Krawallen in Zürich.
Und zur Suizid-Beihilfe in Heimen (von Zürich)
Der Vorsteher...dem die Heime unterstehen, stand in den vergangenen drei
Monaten sozusagen im Auge des Hurrikans. Medizinische, ethische und religiöse
Institutionen hatten zum Teil harsche Kritik an der Sterbehilfe-Neuregelung geäussert,
sprachen von einem Tabubruch, warnten: “Wehret den Anfängen”...
Der Geist dieser harten, aber fairen Auseinandersetzung hat am Mittwochabend
erneut im Rathaus (von Zürich) Einzug gehalten. Die Parlamentarier diskutierten
während knapp zweier Stunden engagiert, drückten Bedenken, Ängste und
Zustimmung offen aus. Dank den gemeinderätlichen Vorstössen war Stadtrat
Neukomm gezwungen, auf Detailfragen einzugehen und zusätzliche Aspekte zum
Sterben und zur Sterbehilfe in städtischen Heimen schriftlich darzulegen.
Die
Diskussion zur Sterbehilfe-Neuregelung
wird
fortgesetzt. Gemäss einem SP-Postulat muss der Stadtrat alle zwei Jahre einen
Bericht über den assistierten Suizid vorlegen.
“700 Hinrichtungen sind genug” (SO Zeitung, 09.02.2001
Mahnwachen gegen die Todesstrafe in den USA
In mehreren Schweizer Stadten haben gestern Donnerstag
Kundgebungen von Amnesty International (AI) gegen die Todesstrafe in den USA
stattgefunden. Anlass war die auf diesen Tag angesetzte 700. Hnrichtung seit
Wiedereinführung der Todesstrafe in den USA.
Vielfältige Angriffe auf das Leben (Walliser Bote, Brig 11.12.2000
…Briefe an den WB… (Pro Ecclesia Oberwallis)
In den Niederlanden verabschiedete das Parlament ein Euthanasie-Gesetz, das
zu einem weiteren Exodus aus dem Alters- und Pflegeheimen führen wird. Schon
jetzt ziehen ältere Holländer, die es sich leisten können, in polnische
Altersheime, weil sie dort nicht befürchten müssen, dass ein Arzt sie mit
einer Spritze tötet.
In den Medien könnte man….lesen, den Bericht eines Mannes, der einen sehr
schweren Herzinfarkt erlitten hatte. Als er auf der Intensivstation erwachte,
dachte er sofort voller Panik, dass man in seinen Papieren eine Erklärung, er wünsche
Sterbehilfe, finden könnte. Nun war ein schwerer Krankheitsfall eingetreten,
aber er verspürte den dringenden Wunsch, weiterzuleben. Zu seinem Glück wurde
die Erklärung nicht gefunden.
Klare Haltung bei Ämtern und
Institutionen?
(Neue
Zuger Zeitung, 06. 02.01
Keine
Regelungen, aber einheitliche Haltung: Beihilfe zum Suizid wird in Zuger
Alterseinrichtungen nicht akzeptiert…
Der Direktionssekretär der Zuger Gesundheitsdirektion…
Er stellt ohne zu zögern den Willen des Patienten ins Zentrum, lehnt aber
die Beihilfe zu Suizid in öffentlich zugänglichen Institutionen aus ethischen
Gründen ab….
Widerspricht Heilungsauftrag
Der Chefarzt der medizinischen Klinik….
“Der
Tod ist eine Grenze, die der Mensch nicht verrücken soll. Das ist etwas, das
weiter oben entschieden wird”…
Wer entscheidet, was unerträgliches Leid ist? (Der Bund, Bern, 02.12.00)
“Niederlande:
Auch mit dem neuen Euthanasiegesetz, das diese Woche verabschiedet wurde, ist
die Sterbehilfe-Debatte in den Niederlanden keineswegs beendet. Nicht zuletzt
die Ärzte, die nun vor Strafverfolgung geschützt werden, fühlen sich beim
schweren Entscheid von der Politik allen gelassen. “Wie sollen wir
bestimmen, was unerträgliches Leiden ist: am Dezibel-Wert der Schreie?”
fragt beispielsweise ein Amsterdamer Hausarzt.”
….der Mann habe ihn drei Monate lang um Sterbehilfe gebeten, so Wolfs.
“Die Sache griff mich mehr an als der Tod meines eigenen Vaters”.
Helfer oder Mörder?
Für einen Arzt sei der Augenblick, an dem die Angst des Patienten vor dem
Tod aufhöre und das Leiden unerträglich und unbehandelbar werde, fast nicht zu
bestimmen, erklärt Wolfs…..
Ärzte im Dilemma
Doch trotz der neuen Regelung stünden die Ärzte weiterhin vor einem
enormen Dilemma, betont auch Makdoumbaks: “Einerseits haben wir den
Hippokrates-Eid abgelegt, niemanden zu töten. Andererseits wollen wir unseren
Patienten, die das Leben nicht mehr aushalten, ebenfalls helfen.
”…wie sollen wir bestimmen, was unerträgliches Leiden ist? Am
Dezibel-Wert der Schreie? Der Patient leidet an den Schmerzen, nicht wir”…
NL-Erfahrungen mit der Regelung der Sterbehilfe:…. Wie schwierig die
Grenze im Graubereich zwischen Leben und Tod per Gesetz zu definieren ist. Eine
eindeutige Grenzziehung ist dem Gesetzgeber denn auch missglückt….
Im Graubereich zwischen Leben und Tod (Der Bund 30.11.2000
(Niederlande)
Während
die Befürworter der Euthanasie eine weitere Liberalisierung fordern,
beurteilen die Gegner das vom Parlament verabschiedete Sterbehilfegesetz als
“eine Brücke, die man nicht hätte überqueren dürfen”.
Als erstes Land der Welt haben
die Niederlande ein Gesetz verabschiedet, das Sterbehilfe unter bestimmten
Bedingungen ausdrücklich zulässt…..
Viel zu “leichtfertig” habe sich die Regierung über alle Einwände
gegen die gesetzliche Regelung der Sterbehilfe hinweggesetzt, bedauerte Jaap de
Hoop, Scheffer, der Fraktionschef der Christlichdemokraten. “Diese Brücke hätten
wir nicht überqueren dürfen. Wie man es dreht und wendet: Die Euthanasie ist
in den Niederlanden künftig eine ganz normale medizinische Anwendung”, führte
er aus.
“Denn sie wissen (nicht), was sie tun” (Badener
Woche, 25.01.2001
Der
Entscheid des Zürcher Stadtrates, in Stadtzürcher Altersheimen seit Anfang
Jahr Sterbehilfe zuzulassen, löste in der Öffentlichkeit einen Riesenwirbel
aus. Wie ist das Problem im Aargau gelöst?
Mit Essen aufhören
Heimleiter Humbel machte die Erfahrung, dass auch jene Leute, die jeden Tag
vom Sterben reden, sich sehr ans Leben klammern, gehe es dann tatsächlich dem
Tod entgegen. “Wir hatten eine Frau”, erzählt Humbel, “die immer wieder
jammerte und klagte, es sei eine Strafe Gottes, so lange leben zu müssen”.
Seine Frau habe die Greisin auf die Herztabletten aufmerksam gemacht, die sie täglich
einnehme, um länger zu leben. “Von da an sprach die Lebensmüde nie mehr vom
Sterben”. Ein halbes Jahr lang. “Dann hat sie das Medikament abgesetzt und
ist kurze Zeit später friedlich gestorben”…
Auch
zum folgenden passt der Kommentar:
…
denn sie wissen nicht, was sie tun….
EU:
das tönt ja vielsagend.. ….
Unsere Frage: weshalb sollen künftig in Europa nicht mehr
alle Menschen
Auch Sterbende sind noch Menschen….