“Du sollst nicht töten!”
...oder doch?
Die Gefahr eines Dammbruchs ‘für ungestraftes Töten’ kommt auf uns zu
- Dies belegen Studien aus Holland … und
der verstärkte Druck von ein paar Nationalräten und Medien.
Ein neues Euthanasiegesetz ist
entworfen (Kommissionsvorschlag an unseren Bundesrat). ‘Hilflose Helfer’ sollen ungestraft Töten
dürfen. Soll man der wilden Abgabe des Todestrunkes die Tore öffnen,
wie dies in Holland bereits der Fall ist? Soll das ‘Töten auf Verlangen’
legalisiert werden? Eine offenbar ‘speziell’ zusammengesetzte Expertengruppe
des Bundes will in der Schweiz eine Sterbehilfe-Regelung ähnlich derer von
Holland durchsetzen. Ein Dammbruch für das straffreie Töten scheint sich
anzubahnen, denn in Holland erhalten bereits weit über 20’000 Pesonen jährlich
den sogenannten ‘Gnadentod’… und die wenigsten
der so Getöteten wussten vom Tötungsvorhaben. “Du sollst nicht töten”, eines der 10 Gebote,
soll offenbar auch bei alten
oder kranken oder behinderten
oder depressiven Menschen
ausser Kraft gesetzt werden. Dies war bereits in den 30er Jahren so, im Dritten
Reich vor und während des zweiten Weltkrieges. - Auch die Stadt Zürich will
bereits wieder Exit in die Zürcher Altersheime holen und das AAH ZH bereitet
die Einführung der ‘Sterbehilfe’ in Zürcher Altersheimen vor. Reicht das
dritte dem vierten Reich die Hand? Auch in Frankreich wurde - ungefragt - getötet!
Die
Medien-Meldungen mit dem auf die Kürze gebrachten Inhalt: “Du darfst töten - ja, Du sollst töten”
beginnen sich zu jagen. Und nicht erst seit EXIT nachweislich Todestrunk um
Todestrunk verabreicht. Und dies selbst an 30 Jährige. Die wahre Absicht: “Ich will töten” tritt aus dem Dunklen ans Licht,
derweil viele Personen immer noch meinen, es gehe z.B. bei EXIT lediglich um an
das ‘nicht an die Schläuche gehängt werden’. Kenner erblicken andere
Tatsachen.
Getötet wider Willen…
Nun soll auch in der Schweiz nach dem Willen einer nationalrätlichen Motion
und der darauf von (Alt-)Bundesrat Koller eingesetzten Kommission in der Schweiz
ähnlich wie in Holland eine liberale Gesetzgebung eingeführt werden. Studien
in den Niederlanden haben eines gemeinsam: jedes Jahr steigt
die Zahl der Getöteten von welchen die meisten nichts
vom Tötungsvorhaben wussten noch wünschten. Die Zahl der in den
Niederlanden jährlich Getöteten wird
mit 20’000 bis 26’000 genannt und jährlich
erhöhe sich diese Zahl um 1’000
Personen. Zu Recht werden solche
Prinzipien mit der Nazi-Euthanasie im Dritten Reich in Verbindung gebracht.
Weiteres brisantes Detail: Wirtschafter und Marxisten reichen einander die Hand.
Eine unheilige Allianz. Lesen Sie weiter weshalb.
“Der nicht (mehr) arbeitende
behinderte oder alte Mensch kostet den Arbeitenden “eine Menge Geld”..
Der ehemalige persönliche Berater von Präsident Mitterand, der Marxist
Jacques Attali (auch Präsident der Europ. Bank für Aufbau und Entwicklung)
sagte: “Nach 60 oder 65 lebt der Mensch noch länger als seine
Arbeitskraft. Dann kostet
er die Gesellschaft eine Menge Geld (…). Es ist also vom Standpunkt der
Gesellschaft aus besser, wenn die menschliche Maschine plötzlich stoppe, als
wenn sie langsam verfällt. Euthanasie wird zu einem der wichtigsten Mittel unserer zukünftigen Gesellschaften werden.
Die Logik des Sozialismus ist
Freiheit. Die höchste Freiheit ist der
Selbstmord (…). Das Recht auf Selbstmord
- entweder direkt oder indirekt - ist daher ein Höchstwert in solch einer
Gesellschaft”. Ich aber zitiere: “Du
sollst nicht töten”. Nach meinem Verständnis bedeutet dies:
weder Dich selbst noch andere! Selbstmord wie Mord
widerspricht eigentlich ganz klar jüdischer wie christlicher Auffassung…
sofern sie sich auf die Heilige Schrift abstützt. Es ist daher fast nur logisch
wenn der von Satanisten entstandene (atheistische) Marxismus es gegenteilig als
die Bibel sehen möchte? Soll man nun weiteren solchen irrsinnigen Verführungen
nachgeben? Wollen wir unaufgerüttelt
schlafend das ‘grosse Töten’
in unserem Gesetze erlauben?
Ein halbes Jahrzehnt Morden und Leben schänden…?
Ist es aufgrund solcher atheistisch-marxistischen Aeusserungen
verwunderlich, wenn exakt im Juli 2000 aus der Pariser Region (Saclay) bekannt
wird, dass Ärzte einer Privatklinik eifrig “den Todescocktail” seit 5
Jahren verabreichten? Selbst dem Bürgermeister von Saclay fiel der plötzliche
Tod von noch rüstigen Senioren auf.
Ausser dem habe die Polizei in der Klinik Hinweise auf äusserst makabere
Leichenschändungen gefunden. Dieses von den Chefs (Ärzten) befohlene Töten
mit dem Todescocktail verursachte aber zusätzlich
Depressionen… und Entlassungen beim be- und gedrückten Personal. Wer vom
Personal nicht schwieg, wurde verwarnt, bedroht und /oder entlassen. Die
Krankenschwestern protestierten und weinten mit der Folge, Sanktionen angedroht
zu erhalten. Verliere mal Deinen Job!
Das Töten erfolgte auch hier ohne
Wissen und ohne Zustimmung der Angehörigen oder Patienten. Letztere wurden buchstäblich
aus dem Weg geräumt. Und dies über ein halbes Jahrzehnt lang.
Dutzendweise. Alles eine Folge was
der vorstehend erwähnte, ehemalige marxistisch-atheistische Präsidentenberater
Jacques Attali ausgesagt hatte? Und ausgerechnet ein offenbar analog respektive
verwandt-gesinnter Schweizer Arzt und
Nationalrat analoger Parteifärbung will nun im Parlament und Volk aktiv werden.
Sollen wir hilflos dem beginnenden, straffreien Töten zusehen müssen…? In
den 30er Jahren waren exakt ähnliche Situationen vorangegangen…
Keine juristische
Rechtfertigung für das Töten bitte!
Selbst die Parlamentarische Versammlung des Europarates sprach sich gegen eine Liberalisierung der aktiven Sterbehilfe aus (wie
die Frankfurter Allgemeine am 26.6.99 berichtete). Diese Entschliessung besagt:
“Selbst der ausdrückliche Todeswunsch eines unheilbar Kranken dürfe niemals als ‘juristische Rechtfertigung’ für
die Tötung durch einen Dritten gelten.” Hingegen sei unheilbar
Kranken und Sterbenden auf deren Wunsch ausrei-chende Schmerzmittel zu
verabreichen. Dies auch dann, wenn eine solche Behandlung als Nebeneffekt das
Leben der Betroffenen verkürzen könnte. Die Abgeordneten appellierten an die
41 Mitgliedstaaten, dass die Behandlung schwer Kranker oder Sterbender nicht aus wirtschaftlichen Erwägungen abgebrochen werde.
Zugleich müsse aber auch sichergestellt werden, dass das Leben nicht gegen den
Willen des Betroffenen verlängert
werde. Gegenwärtig sei aber in der Schweiz und in den Niederlanden aktive
Sterbehilfe unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt… Es wurde vor den Möglichkeiten des Missbrauchs von aktiver
Sterbehilfe gewarnt. Soweit die Frankfurter Allgemeine. -
Sollen wir aber das ‘Jenseits-Befördern’, das Töten eines Dritten
wie nachstehend geschildert widerstandslos zulassen?
Auch Zürich auf dem Weg, das
Töten zuzulassen?
Nun will einerseits auch das AAH, Amt für Altersheime, Zürich die Sterbehilfe’ in den Zürcher Altersheimen wieder
einführen und das 1988 erlassene Verbot ‘EXIT nicht in ZH-Institutionen’
wieder aufheben. Andererseits als Folge der s.z. Motion von Nationalrat Viktor
Ruffy (SP), fordert die von (Alt-)Bundesrat Koller eingesetzte Arbeitsgruppe die
“Herbeiführung des Todes durch einen Dritten” straffrei zu
erklären. Sie will das grundsätzliche
Fremdtötungsverbot ‘lockern’, welches ebenso einen konstruierten
‘mutmasslichen Willen’ zulässt (…)!
Im Kommissionsvorschlag fehlt z.B. die Wendung “..auf deren
Verlangen..”. Was gilt nun, fragt der bekannte Zürcher Jurist Dr. Robert Kehl
in der NZZ am 26.6.99? Kann nun irgend ein Arzt, (irgend jemand) ohne Regelung
der Zuständigkeit und ohne verfahrensmässige und rechtsstaatliche Sicherung
gegen Willkür und Missbrauch entscheiden? Das Opportunitätsprinzip wie es in
Holland gilt, werde mit Recht in die Nähe der Nazi-Euthanasie gestellt.
Und Kehl fragt sich, wie kann ein Rechtsstaat wie die Schweiz dazu
kommen, die direkte aktive Sterbehilfe als verboten bzw. Als ausnahmslos
rechtswidrig zu erklären und
gleichzeitig eine Bestimmung erlassen, die sie trotzdem legalisiert? Welch ein Widerspruch - äusserst willküranfällig!
Ein untauglicher Lösungsvorschlag, der Irrtümer und Fehler zulässt die fatale
Folgen haben und nicht mehr korrigiert werden können (Eine Frage an Ihr
Gewissen: wie stellen Sie sich zu einem ungerechterweise ausgesprochenen
Todesurteils - selbst wenn es nur eines ist, und keine 24 oder 36 oder 1000 oder
2000 oder..? Und dies ohne jegliche Gerichtsbarkeit, ohne Verteidigung? Ohne
Zeugen? Siehe die 20’000 jährlichen Tötungs-Fälle allein im liberalen
Holland.) Dr. Kehl erwähnt, dass Widersprüche
und vage Kriterien, sowie der Vorwurf der Unehrlichkeit, diesen Kommissionsvorschlag
an den Bundesrat begleiten. EXIT’s ‘hilflose Helfer’ wie auch andere
atheistisch gesinnte Ärzte können künftig straffrei ausgehen und ihr Töten
massiv ausweiten (siehe NL, F). Die Angelegenheit ist aber derart dramatisch
existentiell, dass alles getan werden muss, um Fehler, Missbräuche und Mängel
irgendwelcher Art zu verhindern!
Das höchste Gut ist das Leben
und nicht das Töten…
Das höchste Gut ist das
Leben und nicht der Selbstmord, wie sich weiter oben ein
marxistischer Präsidentenberater äusserte. Wir sollten uns der Lebenshilfe
zuwenden, nicht aber dem Mord noch der Selbstmordhilfe. Dies ganz nach dem Gebot
“Du sollst nicht Töten”. Die Gesinnung des ‘Kain’ gegenüber ‘Abel’
darf wenigstens bei uns in der Schweiz in keiner Weise akzeptiert werden! Was
wohl würde der Rotkreuz-Gründer Henri Dunant dazu sagen?
Leider aber gibt es Redaktionen die sehr wohl über alles berichten was
zum Inhalt “Du sollst töten, ja du darfst töten” beinhaltet,
aber vorstehende Informationen im Sinne einer ausgewogenen Information
verweigern. Und ironischerweise machte sich “für das legalisierte Töten”
exakt jene Zeitung stark, die wöchentlich in Millionen Auflage an ihre
‘Genossenschafter’ verteilt wird. Und exakt diesen Frühling veranstaltete
dieselbe Zeitung eine Umfrage, wobei eine der Fragen die persönliche
Einstellung zu einem der 10 Gebote: “Du sollst nicht töten” war: 98% der
von ihr Befragten respektieren dieses Gebot (…)
- Stehen wir auch hier einer gelenkten ‘Zensur-Situation’ gegenüber,
wie seinerzeit im Dritten Reich oder anderer Diktaturen, allwo die Öffentlichkeits-Information
sehr einseitig war. Seit etlichen Monaten stelle ich fest, dass gewisse Medien
hierzulande ein diesbezügliches neues Gebot kennen: “Du sollst die freie
Meinungsbildung unterdrücken, Du sollst manipulieren”. Warum haben diese
Medien eines der Gebote im Sinn umgekehrt und ziehen eine neue Folgerung: “Du
darfst töten - Du musst Dich bloss als ‘hilfloser Helfer’ fühlen oder
darstellen”.
Ein Freund bemerkte dazu: ‘zuerst begann man unten zu töten
(Abtreibungen), jetzt beginnt man oben (am andern Ende der Lebensskala) und sehr
bald mit Sicherheit auch zwischendrin…)’. Sind wir auf dem direkten Weg ins
Vierte Reich? Der Mensch eine Maschine, ein Roboter, ein Ersatzteillager welches
man braucht und fortwirft und ‘abstellt’ wenn es ‘finanziell nichts mehr
bringt’, oder nicht das was man ‘als Wirtschafts- oder Gruppen- (Meinungs-)Interesse’
zu definieren gewillt ist oder erwartet? Ich meine und vertrete: Du sollst nicht
töten - weder Dich selbst, noch andere Mit- und Nebenmenschen. Der Mensch
beinhaltet mehr als nur eine physisch-leibliche Maschine, die man beseitigen
darf, wenn sie “nichts mehr einbringt”!
Vermeiden wir legalisierte
‘Jenseits-Beförderungen’ aufgrund neuer wider-sprüchlicher
(unehrlich-verschlagener) Gesetzesvorschläge!
Quellen: u.a. NZZ, Dr jur Rob. Kehl,
Frankfurter Allgemeine, Tages-Anzeiger, Wilhelm Maier, Michael Maier, und
weitere.
Der Verfasser besitzt eine Menge über längere Zeit gesammelte
Zeitungsausschnitte über das Thema ‘Sterbehilfe’ und weitere Aspekte bezüglich
der letzten Lebensphase und das Ableben, die Organspende und dem damit zusammenhängenden
Persönlichkeitsrecht. Er setzt sich vehement für das Respektieren des persönlichen
Willens ein - welcher für ihn
jedoch dort endet, wo die 10 Gebote “klare Leitplanken setzten”.
Deshalb fordert er: “Verfügen,
damit der Wille auch erkannt werden kann”. Denn noch sind es viele Personen,
Ärzte und Behörden, die den Willen befolgen möchten - allein dieser muss
rasch und klar erkennbar sein. Am besten schriftlich.
Und niemand soll zu Taten gezwungen werden dürfen, die seinem Gewissen
zuwiderlaufen, ihn hernach in Depressionen und Verzweiflung stürzen, nur weil
Chefs kraft ihrer Macht und Stellung dies befehlen können (vergleiche Nazizeit,
Diktaturen jeglicher Farbe - gerade aber auch jener der
atheistisch-marxistischen. Vergleiche auch die diesbezügliche Studie (1976) von
Richard Wurmbrand über Marxismus und Nazi’s und deren verschiedenen enger
Gemeinsamkeiten (!) u.a. die des Satanismus, des Tötens, der Verfolgens,
Einkerkerns, Folterns, Unterdrückens, Friedens- und Paradiesgeplapers,
Einheitsmeinung usw. Und überlegen Sie sich, wie eine hohe Zahl von Menschen
kontinuierlich und wiederholt und auf immer neue Weise diesen
‘Friedens-Verlockungen’ und ‘paradiesischen Täuschungsversprechen’
auf den Leim kriechen und dann jämmerlich daran kleben bleiben…
Basel, 26. August
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